Zusammenfassung der internen Coso-Kontrolle. Normen. Wo kann ich die Normen nachlesen?

Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 29. August 2014 Nr. 89n „Über Änderungen der Verordnung des Finanzministeriums Russische Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n „Über die Billigung des Einheitlichen Kontenplans für das Rechnungswesen der öffentlichen Hand ( Regierungsbehörden), Organe der kommunalen Selbstverwaltung, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Fonds, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Einrichtungen und Gebrauchsanweisung "

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Haushaltstätigkeit befehle ich:

1. Aufnahme in die Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n „Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (Regierungsorgane), Organe der lokalen Selbstverwaltung, Leitungsorgane der staatlichen außerbudgetären Fonds, staatlichen Akademien der Wissenschaften, staatlichen (kommunalen) Institutionen und Anweisungen zu ihrer Verwendung“ (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 30. Dezember 2010, Registrierungsnummer 19452; Russische Zeitung, 2011, 19. Januar) ändert sich entsprechend dieser Reihenfolge.

2. Diese Reihenfolge wird bei der Bildung von Indikatoren für Rechnungslegungsobjekte am letzten Tag des Berichtszeitraums 2014 angewendet, sofern die Rechnungslegungsgrundsätze des Instituts nichts anderes vorsehen. Der Übergang zur Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Verordnung im Sinne des Arbeitskontenplans für die Rechnungslegung (Haushalts-) Rechnungslegung staatlicher (kommunaler) Institutionen erfolgt als organisatorische und technische Bereitschaft der Rechnungslegungseinheiten .

3. Dem Ersten Stellvertretenden Finanzminister der Russischen Föderation T.G. Nesterenko.

Änderungen der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n „Über die Genehmigung des einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (Regierungsorgane), Organe der lokalen Selbstverwaltung, staatliche Leitungsorgane Sondervermögen, Staatliche Akademien der Wissenschaften, Staatliche (kommunale) Einrichtungen und Anleitungen zu ihrer Verwendung "

Aufnahme in die Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n „Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (staatliche Stellen), lokale Selbstverwaltungsorgane, staatliche Leitungsorgane Außerbudgetäre Fonds, Staatliche Akademien der Wissenschaften, Staatliche (Kommunale) Einrichtungen und Hinweise zu ihrer Anwendung“ (im Folgenden Verordnung genannt) ändert sich Folgendes:

1. In Titel, Präambel, §§ 1 und 2 der Verordnung sind die Worte „staatliche Akademien der Wissenschaften“ an entsprechender Stelle zu streichen.

2. Fügen Sie einen neuen Absatz 3.1 mit folgendem Inhalt hinzu:

„3.1. Diese Anordnung gilt für die Staatliche Atomenergiegesellschaft "Rosatom" in Bezug auf die Führung von Buchhaltungs- (Haushalts-) Aufzeichnungen über Tatsachen des Wirtschaftslebens, die sich aus der Ausübung der Befugnisse des Hauptverwalters der Haushaltsmittel, des Empfängers der Haushaltsmittel ergeben Hauptverwalter der Haushaltseinnahmen und der Verwalter der Haushaltseinnahmen sowie während der unentgeltlichen Übertragung auf der Grundlage von Vereinbarungen ihrer Befugnisse des staatlichen Kunden zum Abschluss und zur Ausführung staatlicher Verträge im Namen der Russischen Föderation, einschließlich innerhalb der Rahmen der Staatsverteidigungsordnung im Namen der angegebenen Körperschaft bei Budgetinvestitionen in Kapitalbauprojekte des Staatseigentums der Russischen Föderation (mit Ausnahme der Befugnisse, die mit der Einführung von Objekten des Staatseigentums in der vorgeschriebenen Weise verbunden sind). der Russischen Föderation) und für den Erwerb von Immobilienobjekten in staatlichem Eigentum der Russischen Föderation an bundesstaatliche Einheitsunternehmen, für die die Staatliche Atomenergiegesellschaft Rosatom im Namen der Russischen Föderation die Befugnisse des Eigentümers des Eigentums gemäß den Bestimmungen des Haushaltsgesetzbuchs der Russischen Föderation ausübt .”.

3. In Anhang Nr. 1 der Verordnung:

3.1. In der Nummerierungsüberschrift und im Titel werden die Worte „staatliche Akademien der Wissenschaften“ gestrichen.

3.2. Die Wörter „nach Ausgabe“ werden durch die Wörter „nach Art“ ersetzt;

3.3. Linie:

3.4. Linie:

3.5. Nach der Zeile:

3.6. Linie:

3.7. Nach der Zeile:

Abwicklung von Sachschäden 2 0 9 0 0

3.8. Linie:

3.9. Nach der Zeile:

3.10. Linie:

ausschließen;

3.11. Nach der Zeile:

füge folgende Zeilen hinzu:

3.12. Nach der Zeile:

3.13. Nach der Zeile:

füge folgende Zeile hinzu:

3.14. Linie:

wie folgt zu lesen:

3.15. Nach der Zeile:

füge folgende Zeilen hinzu:

3.16. Linie:

wie folgt zu lesen:

3.17. Nach der Zeile:

füge folgende Zeilen hinzu:

4. In Anhang Nr. 2 der Verordnung:

4.1. In der Nummerierungsüberschrift werden die Worte „Staatliche Akademien der Wissenschaften“ gestrichen.

4.2. Im Titel, in Absatz 1 und weiter im Text der Anweisungen zur Verwendung eines einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (staatliche Stellen), lokale Regierungen, Leitungsorgane staatlicher außerbudgetärer Fonds, staatliche Akademien der Wissenschaften bei staatlichen (kommunalen) Einrichtungen (im Folgenden Weisung genannt) sind die Worte „staatliche Akademien der Wissenschaften“ im entsprechenden Fall zu streichen;

4.3. In Absatz 3:

a) Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Die Bilanzierung von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, Finanzierungsquellen ihrer Aktivitäten, Operationen, die sie verändern (Tatsachen des Wirtschaftslebens), Finanzergebnisse werden durch doppelte Erfassung auf miteinander verbundenen Buchhaltungskonten durchgeführt, die im Arbeitskontenplan der Buchführungseinheit enthalten sind;“ ;

b) neue Absätze fünfter, sechster mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„Die Buchhaltung akzeptiert primäre Buchhaltungsdokumente, die als Ergebnis der internen Kontrolle der festgeschriebenen Tatsachen des Wirtschaftslebens erhalten wurden, für die Registrierung der darin enthaltenen Daten in den Buchhaltungsregistern, unter der Annahme einer ordnungsgemäßen Zusammenstellung der primären Buchhaltungsdokumente über die festgeschriebenen Tatsachen des Wirtschaftslebens durch Personen, die für ihre Ausführung verantwortlich sind;

Buchhaltungsdaten und die auf ihrer Grundlage gebildete Berichterstattung der Buchhaltungseinheiten werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der Tatsachen des Wirtschaftslebens gebildet, die sich auf sie ausgewirkt haben oder auswirken können Finanzielle Situation, Cashflow oder Leistungsergebnisse des Instituts und zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Unterzeichnung des Jahresabschlusses für das Berichtsjahr eingetreten sind (im Folgenden als „Ereignis nach dem Bilanzstichtag“ bezeichnet);“;

d) Der siebte Absatz erhält folgenden Wortlaut:

„Informationen in monetärer Form über den Zustand von Vermögenswerten, Verbindlichkeiten, sonstigem Vermögen, über Vorgänge, die sie verändern, und über die finanziellen Ergebnisse dieser Vorgänge (Einnahmen, Ausgaben, Finanzierungsquellen für die Aktivitäten einer wirtschaftlichen Einheit), die sich in den relevanten widerspiegeln Konten, einschließlich außerbilanzieller Konten, des Arbeitsplans Konten des Rechnungslegungsgegenstands sollten vollständig sein, unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit ihrer Auswirkungen auf die wirtschaftlichen (finanziellen) Entscheidungen der Gründer der Institution (interessierte Informationsnutzer) und die Wesentlichkeit der Kosten seiner Gründung;“;

4.4. In Absatz 6:

a) In Absatz 3 werden die Worte „staatliche (kommunale) Einrichtungen“ gestrichen;

b) einen neuen fünften Absatz mit folgendem Inhalt hinzufügen: „das Verfahren zur Aufzeichnung von Ereignissen nach dem Berichtsdatum;“;

d) in Absatz acht nach den Wörtern „Wirtschaftsleben“ die Wörter „Rechnungsregister und andere Rechnungslegungsunterlagen“ hinzufügen;

e) Der elfte Absatz erhält folgenden Wortlaut:

"Haushalts- und autonome Institutionen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation die Befugnisse zur Erfüllung öffentlicher Verpflichtungen gegenüber einer Einzelperson ausüben, vorbehaltlich der Vollstreckung in bar, sowie Haushalts- und autonome Institutionen und (oder) staatliche (kommunale) Einheitsunternehmen , Ausübung von Befugnissen auf der Grundlage von Vereinbarungen staatlicher (kommunaler) Auftraggeber für den Abschluss und die Ausführung im Namen der jeweiligen öffentlichen juristischen Person von staatlichen (kommunalen) Verträgen im Namen staatlicher Behörden (staatlicher Organe), Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel , lokale Regierungsstellen, die staatliche (kommunale) Kunden sind, bei der Umsetzung Budgetinvestitionen in Objekte des staatlichen (kommunalen) Eigentums (im Folgenden als Organisationen bezeichnet, die die Befugnisse eines Empfängers von Haushaltsmitteln ausüben), stellen sie bei der Bildung einer Rechnungslegungsrichtlinie bereit für die Merkmale des Organisatorischen Anisierung und Rechnungslegung in Bezug auf Operationen zur Ausübung dieser Befugnisse gemäß den Bestimmungen dieser Anweisung.“;

4.5. In Absatz 7:

a) In Absatz 7 wird das Wort „(oder)“ durch die Wörter „und (oder)“ ersetzt;

b) Der neunte Absatz erhält folgenden Wortlaut:

„Der Titel der Position der Person (Personen), die die Transaktion, den Vorgang durchgeführt (abgeschlossen) hat und für die Richtigkeit ihrer Registrierung verantwortlich (verantwortlich) ist, oder der Name der Position der Person (Personen), die dafür verantwortlich (verantwortlich) ist (sind). die Registrierung der Veranstaltung;“;

c) in Absatz zehn wird das Wort „achter“ durch das Wort „neuner“ ersetzt;

d) in Absatz zwölf werden die Wörter „digitale Signatur“ durch die Wörter „elektronische Signatur“ ersetzt;

4.6. In Ziffer 8 Absatz 1 werden die Worte „eine von ihm bevollmächtigte Person“ durch die Worte „von ihm bevollmächtigte Personen“ ersetzt;

4.7. In Absatz 9:

a) In Absatz 3 werden die Wörter „zusammengesetzt und“ durch die Wörter „zuständig für die Registrierung der Tatsache des Wirtschaftslebens und (oder)“ ersetzt;

„Die Person, die mit der Führung der Buchführung betraut ist, und die Person, mit der der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (Ermächtigungsübertragungsvertrag) zur Führung der Buchführung (Haushalts-)Rechnung geschlossen wird, ist nicht verantwortlich für die Einhaltung der Buchführung von anderen Personen erstellte primäre Buchhaltungsunterlagen mit den vollendeten Tatsachen des Wirtschaftslebens. »;

4.8. In Absatz 11:

a) neue Absätze zwei bis neun wie folgt hinzufügen:

„Buchführungsregister, deren Formulare nicht einheitlich sind, werden von der Rechnungslegungseinheit im Rahmen der Erstellung ihrer Rechnungslegungsgrundsätze erstellt und müssen die folgenden obligatorischen Angaben enthalten:

Name des Registers;

Name der Buchführungseinheit, die das Register erstellt hat;

Datum des Beginns und des Endes der Führung des Registers und (oder) den Zeitraum, für den das Register erstellt wurde;

chronologische und (oder) systematische Gruppierung von Buchhaltungsobjekten;

der Wert der monetären und (oder) natürlichen Messung von Rechnungsobjekten unter Angabe der Maßeinheit;

die Namen der Stellen, die für die Führung des Registers verantwortlich sind;

Unterschriften von Personen, die für die Führung des Registers verantwortlich sind, mit Angabe ihrer Nachnamen und Initialen oder anderer Details, die zur Identifizierung dieser Personen erforderlich sind.“;

c) in Absatz zehn wird das Wort „digital“ gestrichen;

d) in Absatz 11 nach den Worten „Abschluss der Geschäftstätigkeit“ die Worte „das Datum der Annahme des Hauptdokuments für die Rechnungslegung“ hinzufügen;

e) Absatz zweiundzwanzig wird um die Worte „und auch um das Thema Rechnungslegung im Rahmen der Gestaltung seiner Rechnungslegungsgrundsätze“ ergänzt;

e) in Absatz dreiundzwanzig:

fügen Sie nach den Wörtern „Transaktionsprotokolle“ die Wörter „andere Buchungsregister“ hinzu;

füge folgenden Satz hinzu:

„In Bezug auf Transaktionen auf außerbilanziellen Konten wird die Operation je nach Art der Änderungen des Rechnungsobjekts durch eine Aufzeichnung des Eingangs (Erhöhung) oder der Veräußerung (Minderung) des Rechnungsobjekts widergespiegelt.“;

g) Absatz vierundzwanzig wird wie folgt angegeben:

„Nach Ablauf jeder Berichtsperiode (Monat, Quartal, Jahr) werden auf Papier erstellte primäre (zusammenfassende) Rechnungslegungsunterlagen, die sich auf die relevanten Betriebsjournale und andere Rechnungslegungsregister beziehen, chronologisch ausgewählt und gebunden. Auf dem Deckblatt sind anzugeben: der Name des Rechnungslegungsgegenstands; Name des Hauptverwalters der Haushaltsmittel, dessen Befugnisse vom Rechnungslegungssubjekt ausgeübt werden - die Organisation, die die Befugnisse des Empfängers der Haushaltsmittel ausübt; Name und laufende Nummer des Ordners (Fall); den Zeitraum (Datum), für den das Buchungsregister (Journal of Operations) erstellt wurde, mit Angabe von Jahr und Monat (Tag); den Namen des Rechnungsführungsregisters (Journal of Operations) mit Angabe, falls vorhanden, seiner Nummer; die Anzahl der Blätter im Ordner (Fall).";

h) Absatz siebenundzwanzig wird wie folgt formuliert:

„In den Einrichtungen, die Bargelddienstleistungen erbringen, in Finanzinstitutionen werden Journale für andere Transaktionen geführt, deren Daten im Hauptbuch für Bargelddienstleistungen und (oder) über die Ausführung des entsprechenden Budgets täglich widergespiegelt werden.“;

i) in Absatz 30 nach dem Wort „Buchhaltung“ die Wörter „gemäß den zur Registrierung eingereichten primären Buchhaltungsunterlagen“ hinzufügen;

4.9. Fügen Sie in Abschnitt 13 nach dem Wort „Primary“ das Wort „Accounting“ hinzu;

4.10. In Absatz 14:

a) im zweiten Absatz wird das Wort „digital“ gestrichen;

b) im dritten Absatz wird der zweite Satz gestrichen;

4.11. Absatz 17 wird durch den folgenden Absatz ergänzt:

„Wenn gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Buchhaltungsregister zurückgezogen werden, auch in Form eines elektronischen Dokuments, Kopien der zurückgezogenen Register, die in der durch die Rechtsvorschriften der Russischen Föderation festgelegten Weise angefertigt werden,

in Buchhaltungsbelege aufgenommen.

4.12. In Absatz 18:

a) im vierten Absatz wird das Wort „und“ durch die Wörter „und (oder)“ ersetzt;

b) einen Absatz mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„Die Wiedergabe von Korrekturen im elektronischen Buchhaltungsregister wird von Personen durchgeführt, die für die Führung des Registers verantwortlich sind, in der durch die Bestimmungen dieses Abschnitts vorgeschriebenen Weise, mit Aufzeichnungen, die durch Zertifikate bestätigt werden.“;

4.13. § 19 erhält folgenden Wortlaut:

"19. Bei der komplexen Automatisierung der Buchhaltung werden Informationen über Buchhaltungsobjekte in den Datenbanken des verwendeten Softwarepakets gebildet. Die Bildung von Buchhaltungsregistern erfolgt in Form eines elektronischen Registers und in Ermangelung von technische Machbarkeit- auf Papier.

Die Erstellung von Buchhaltungsregistern auf Papier erfolgt in Ermangelung der Möglichkeit ihrer Speicherung in Form von mit einer elektronischen Signatur unterzeichneten elektronischen Dokumenten und (oder) der Notwendigkeit, ihre Speicherung auf Papier sicherzustellen, mit der festgelegten Häufigkeit Teil der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze durch das Rechnungslegungssubjekt, jedoch nicht seltener als die Häufigkeit, die für die Erstellung und Vorlage von Rechnungslegungs-(Abschluss-)Abschlüssen durch das Rechnungslegungssubjekt festgelegt wurde, die auf der Grundlage von Daten aus den entsprechenden Rechnungslegungsregistern erstellt wurden.

Bei der Ableitung von Buchhaltungsregistern auf Papier (Bildung von Buchhaltungsregistern) darf die Ausgabeform des Dokuments (Machinogramm) von der genehmigten Form des Dokuments abweichen, sofern die Details und Indikatoren der Ausgabeform des Dokuments angegeben sind (Machinogramm) enthalten obligatorische Angaben und Indikatoren der entsprechenden Buchhaltungsregister. »;

4.14. § 20 erhält folgenden Wortlaut:

"zwanzig. Eine Bestandsaufnahme von Vermögen, finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten wird vom Rechnungslegungspflichtigen in der von ihm im Rahmen der Erstellung der Rechnungslegungsgrundsätze festgelegten Weise unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durchgeführt.“;

4.15. In Absatz 23 von Klausel 21 werden die Wörter „besteht aus fünf“ durch die Wörter „enthält fünf“ ersetzt;

4.16. In Absatz 22 werden die Wörter „Im Eigentum der Russischen Föderation, der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, der Gemeinden, der Haushalts- und autonomen Institutionen und damit verbundener Einrichtungen“ durch die Wörter „Vermögen im Eigentum der Russischen Föderation, der konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation“ ersetzt , Kommunen und ähnliches“;

4.17. In Absatz 23:

a) neue Absätze drei und vier mit folgendem Inhalt hinzufügen:

Für Zwecke der Buchhaltung Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und andere Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, die den Staatsfonds für Edelmetalle und Edelsteine ​​​​der Russischen Föderation bilden (im Folgenden als Schmuck und andere Wertgegenstände bezeichnet), werden zu ihrem Buchwert bilanziert. Der Buchwert von Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und anderen Wertgegenständen im Sinne dieser Anleitung ist ihr geschätzter Wert.

Der geschätzte Wert von Edelmetallen, Edelsteinen, Schmuck und anderen Wertgegenständen wird von der staatlichen Institution für die Bildung des Staatlichen Fonds für Edelmetalle und Edelsteine ​​der Russischen Föderation, die Lagerung, Ausgabe und Verwendung von Edelmetallen und Edelsteinen bestimmt unter dem Finanzministerium der Russischen Föderation (Gokhran of Russia) in der vom Finanzministerium der Russischen Föderation eingerichteten Weise.“;

c) In Absatz 6 werden die Worte „deren Anfangswert als Marktwert angesetzt wird“ durch die Worte „sowie Grundstücke, die zur unentgeltlichen (dauerhaften) Nutzung durch Institutionen berechtigt sind, der Anfangswert ersetzt davon wird als ihr Marktwert (Katasterwert) anerkannt“;

4.18. In Absatz 25:

a) Im ersten Absatz werden die Worte „im Rahmen eines Schenkungsvertrags wird ihr aktueller Marktwert anerkannt“ durch die Worte „ihr aktueller Schätzwert wird unentgeltlich anerkannt, auch im Rahmen eines Schenkungsvertrags“;

4.19. In Absatz 27:

a) im zweiten Absatz nach dem Wort „Rekonstruktion“ die Wörter „einschließlich mit Restaurierungselementen, technischer Umrüstung“ hinzufügen;

b) im dritten Absatz nach dem Wort „Wiederaufbau“ die Wörter „einschließlich mit Elementen der Restaurierung, technische Umrüstung“ einfügen;

c) Absatz 4 erhält folgenden Wortlaut:

„Tatsächliche Investitionen in den Gegenstand des Sachvermögens in Höhe der Kosten für dessen Modernisierung, zusätzliche Ausstattung, Rekonstruktion, auch mit Restaurierungselementen, technische Umrüstung, die sich in der Buchführung der Organisation widerspiegeln, die die Befugnisse des Empfängers ausübt Haushaltsmittel, werden in die Bilanz des Objekts übertragen, für das die Modernisierung, zusätzliche Ausstattung, Rekonstruktion, einschließlich mit Elementen der Restaurierung, technische Umrüstung, um die Höhe dieser tatsächlichen Investitionen einer Erhöhung des Anfangswerts zuzuordnen (Buch-)Wert eines solchen Objekts.

d) folgenden Absatz hinzufügen:

„Das Ergebnis von Arbeiten zur Reparatur eines Gegenstands des Anlagevermögens, das seinen Wert nicht ändert (einschließlich des Austauschs von Elementen in einem komplexen Gegenstand des Anlagevermögens (in einem Komplex von strukturell gegliederten Gegenständen, die ein Ganzes bilden), unterliegt Widerspiegelung im Buchhaltungsregister - Inventarkarte des entsprechenden Gegenstands des Anlagevermögens durch Eingabe von Aufzeichnungen über die vorgenommenen Änderungen, ohne Widerspiegelung in der Buchhaltung.“;

4.20. In Absatz 28:

a) im ersten Absatz nach den Wörtern „Edelsteine“ die Wörter „Schmuck und andere Wertsachen“ hinzufügen;

b) Im zweiten Absatz werden die Worte „Metalle, Schmuck werden am Tag der Transaktionen sowie am Bilanzstichtag ausgeführt“ durch die Worte „Metalle, Edelsteine, Schmuck und andere Wertsachen werden ausgeführt“ ersetzt der Stichtag“;

c) in den Absätzen fünf und sechs nach den Wörtern „Edelsteine“ die Wörter „Schmuck und andere Wertsachen“ hinzufügen;

4.21. In Paragraph 34 sind nach den Wörtern „nichtproduzierte Vermögenswerte“ die Wörter „Vorräte, für die eine Nutzungsdauer festgestellt wurde“ hinzuzufügen;

4.22. § 38 wird um folgende Absätze ergänzt:

„Die Aufbewahrung eines Gegenstands des Anlagevermögens für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten (Reaktivierung) wird durch das primäre Buchhaltungsdokument erstellt - das Gesetz über die Aufbewahrung (Reaktivierung) des Anlagevermögens, das Informationen über den Gegenstand der Buchhaltung enthält (Name , Inventarnummer des Objekts, dessen Anschaffungswert (Buchwert), Höhe der aufgelaufenen Abschreibungen), sowie Angaben zu den Erhaltungsgründen und dem Erhaltungszeitraum.

Das unter Denkmalschutz stehende Objekt des Anlagevermögens wird auf den entsprechenden Bilanzkonten des Arbeitskontenplans der Anstalt weiterhin als Objekt des Anlagevermögens geführt.

Die Berücksichtigung der Erhaltung (Reaktivierung) eines Objekts des Anlagevermögens für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten wird durch einen Eintrag zur Erhaltung (Reaktivierung) des Objekts in der Inventarkarte des Buchhaltungsobjekts widergespiegelt, ohne das Konto 010100000 "Fixed Vermögenswerte“ in den entsprechenden analytischen Konten;

4.23. § 42 erhält folgenden Wortlaut:

42. Abgeschlossene Kapitalanlagen eines Mieters, eines Leasingnehmers, eines anderen Nutzers von unbeweglichen (beweglichen) Sachen in trennbare oder untrennbare Verbesserungen von von ihm gepachteten (genutzten) Immobiliengegenständen, einschließlich im Rahmen eines Leasing- (Untermiet-) Vertrages, unentgeltliche Nutzung, werden für die Bilanzierung als akzeptiert Teil des Anlagevermögens der Einrichtung - Mieter (Leasingnehmer), Nutzer in Höhe der von ihm getätigten Investitionen, sofern nicht anders im Mietvertrag (Leasing, Untermiete), unentgeltlicher Nutzungsvertrag vorgesehen.

4.24. § 45 wird um folgende Absätze ergänzt:

„Getrennte Räumlichkeiten von Gebäuden, die unterschiedliche funktionale Zwecke haben, sowie eigenständige Gegenstände von Eigentumsrechten, werden als eigenständige Inventargegenstände des Anlagevermögens bilanziert;

Straßenzustand (technische Organisationsmittel Verkehr, einschließlich Verkehrszeichen, Zäune, Markierungen, Leiteinrichtungen, Ampeln, automatisierte Verkehrsleitsysteme, Beleuchtungsnetze, Landschaftsgestaltung und kleine architektonische Formen) werden als Teil der Straße berücksichtigt, sofern nicht anders durch das Verfahren zur Führung des Eigentumsregisters der betreffenden festgelegt juristische Person des öffentlichen Rechts;

in Fällen, die von den Bilanzierungsgrundsätzen der Rechnungslegungseinheiten vorgeschrieben werden, werden Flugzeugtriebwerke als eigenständige Bestandsposten des Anlagevermögens bilanziert.“;

4.25. In Absatz 47:

a) In Absatz 9 wird das Wort „(Subunternehmer))“ durch das Wort „(Subunternehmer)“ ersetzt;

b) der zehnte Absatz wird um die Worte „Darlehenszinsen für deren Anschaffung (Errichtung), Kosten im Rahmen des Leasingvertrags“ ergänzt;

4.26. In Absatz 50 nach dem Wort „eingeführt“ das Wort „(übertragen)“ einfügen;

4.27. Fügen Sie im fünften Absatz von Klausel 54 nach den Wörtern „Edelsteine“ die Wörter „Schmuck und andere Wertsachen“ hinzu;

4.28. § 70 erhält folgenden Wortlaut:

„70. Zu den nichtproduzierten Vermögensgegenständen zählen Gegenstände des Sachvermögens, die keine Produktionserzeugnisse sind, deren Eigentumsrecht in der vorgeschriebenen Weise (Grundstücke, Untergrund usw.) Aktivitäten.";

4.29. In Absatz 71:

a) im ersten Absatz nach dem Wort „Vermögen“ die Worte „mit Ausnahme von Grundstücken“ hinzufügen;

b) einen Absatz mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„Grundstücke, die von Institutionen mit dauerhaftem (dauerhaftem) Nutzungsrecht genutzt werden (einschließlich der unter Immobilienobjekten befindlichen), werden auf dem entsprechenden Analysekonto des Kontos 10300 „Nicht produzierte Vermögenswerte“ auf der Grundlage eines Dokuments (Zertifikat) verbucht. Bestätigung des Rechts zur Nutzung des Grundstücks gemäß seinem Katasterwert (der im Dokument angegebene Wert für das Recht zur Nutzung eines Grundstücks außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation)“;

4.30. Fügen Sie im ersten Absatz von Klausel 77 nach dem Wort „Rechte“ das Wort „vorübergehend“ hinzu;

4.31. In Ziffer 82 Absatz 2 werden die Wörter „immaterielle Vermögenswerte“ durch die Wörter „nichtproduzierte Vermögenswerte“ ersetzt;

4.32. In Absatz 109 sind nach den Wörtern „Edelsteine“ die Wörter „Schmuck und andere Wertgegenstände“ einzufügen;

4.33. In Absatz 28 der Klausel 118 sind nach den Wörtern „Behörde“ die Wörter „Institutionen, in den vom anwendbaren Recht vorgesehenen Fällen“ hinzuzufügen;

4.34. § 119 Abs. 1 wird um die Worte „unter Berücksichtigung der branchenspezifischen Vorschriften“ ergänzt;

4.35. In Ziffer 120 Absatz 3 wird das Wort „wesentlich“ durch das Wort „nicht finanziell“ ersetzt;

4.37. In § 127 Absatz 1 sind nach dem Wort „Wiederaufbau“ die Worte „einschließlich mit Restaurierungselementen, technischer Umrüstung“ einzufügen;

4.38. § 130 lautet wie folgt:

"130. Das Konto ist für die Rechnungslegung durch Institutionen (Organisationen, die die Befugnisse eines Empfängers von Haushaltsmitteln ausüben) von Vorgängen zur Bildung (Veräußerung) von tatsächlichen Investitionen (Investitionen) in Gegenstände von nichtfinanziellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Erwerb, dem unentgeltlichen Erhalt, neu bestimmt Bau (Fertigung) und Wiederaufbau, einschließlich mit Elementen Restaurierung, technische Umrüstung, Modernisierung, Fertigstellung, zusätzliche Ausstattung von Gebäuden und Bauwerken, Maschinen und Anlagen, Fahrzeugen, Produktions- und Haushaltsgeräten, Bibliotheksbeständen, sonstigem Anlagevermögen sowie Kostbarkeiten Metalle und Edelsteine, Schmuck und andere Wertsachen.

4.39. In § 142 werden die Worte „Schmuck aus Edelmetallen und Edelsteinen“ durch die Worte „Edelmetalle, Edelsteine, Schmuck und andere Wertgegenstände“ ersetzt;

4.40. In Ziffer 155 Absatz 3 werden die Worte „auf den Konten“ gestrichen;

4.41. § 162 erhält folgenden Wortlaut:

"162. Das Konto dient zur Aufzeichnung von Transaktionen mit Geldbewegungen einer Institution in der Währung der Russischen Föderation und in Fremdwährung unterwegs. Für die Zwecke der Rechnungslegung und dieser Anweisung werden Bargeld im Transit als Gelder anerkannt, die an ein Institut überwiesen und an mehr als einem Geschäftstag gutgeschrieben werden, sowie Gelder, die von einem Konto eines Instituts auf ein anderes Konto überwiesen werden, einschließlich bei der Durchführung von Transaktionen mit (Lastschrift) Bankkarten, sofern Gelder an mehr als einem Geschäftstag überwiesen (gutgeschrieben) werden.“;

4.42. Nach Absatz 184 werden die Überschrift und Absatz 185 gestrichen;

4.43. § 191 wird durch die Worte „an die Finanzbehörden der Teilstaaten der Russischen Föderation, Gemeinden“ ergänzt;

4.44. In Absatz 192 werden die Worte „vom Institut im Rahmen seines Wirtschaftstätigkeit» durch die Worte «eine Einrichtung im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, ein ausführendes Organ, das die Funktionen und Befugnisse des Stifters ausübt, andere autorisierte Stelle die mit der Verwaltung des Vermögens der betreffenden juristischen Person des öffentlichen Rechts betraut ist“;

4.45. § 193 Abs. 2 wird um folgenden Satz ergänzt:

„Die Neubewertung von Finanzinvestitionen erfolgt zum Zeitpunkt der Transaktion sowie zum Bilanzstichtag der Erstellung der Buchführung (des Jahresabschlusses).“;

4.46. Paragraf zwölf der Klausel 194 wird wie folgt angegeben:

„2 „Beteiligung am gesetzlichen Fonds staatlicher (kommunaler) Unternehmen“;

4.47. In Absatz 197 sind nach den Worten „an ihre Zahler“ die Worte „aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen sowie bei der Wahrnehmung der ihr nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation übertragenen Aufgaben durch die Rechnungslegungseinheit“ hinzuzufügen;

4.48. In § 199:

a) Absatz dreiunddreißig mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„2 „Berechnungen auf ungeklärten Einnahmen“;

4.49. In Absatz 214 werden die Worte „früher im Bericht eingegangen“ durch die Worte „für die die Frist für die Einreichung des Vorberichts abgelaufen ist“ ersetzt;

4,50. § 215 wird um folgende Absätze ergänzt:

„Die Neubewertung von Abrechnungen auf in Fremdwährung ausgestellte Vorschüsse erfolgt am Tag der Transaktionen zur Rückzahlung zuvor geleisteter Zahlungen in der betreffenden Fremdwährung.

Die Neubewertung der Schuld auf die übernommenen Verpflichtungen in Fremdwährung erfolgt zum Datum der Transaktionen zur Zahlung der Verpflichtung in Fremdwährung und zum Bilanzstichtag (zum Datum der Bildung des Rechnungslegungsregisters).

4.51. In § 216:

216. Die Höhe der der rechenschaftspflichtigen Person entstandenen Kosten spiegelt sich in den Konten der Abrechnungen mit rechenschaftspflichtigen Personen gemäß der vom Leiter der Einrichtung (oder einer von ihm bevollmächtigten Person) genehmigten Spesenabrechnung der rechenschaftspflichtigen Person und den beigefügten Dokumenten wider Bestätigung der entstandenen Kosten.

b) im zweiten Absatz nach den Wörtern „auf den betreffenden Konten“ die Wörter „Verrechnungen mit verantwortlichen Personen“ hinzufügen;

4.52. Nach Absatz 219 ist die Überschrift wie folgt anzugeben

„Konto 20900 „Schadensabrechnungen und sonstige Einkünfte“;

4.53. In § 220:

a) Der erste Absatz wird um die Worte ergänzt „für die Beträge von Vorauszahlungen, die von der Gegenpartei im Falle der Beendigung von Verträgen (anderen Vereinbarungen), einschließlich durch eine gerichtliche Entscheidung, nicht zurückgezahlt wurden, für die Beträge von Schulden von verantwortlichen Personen nicht rechtzeitig retourniert (nicht einbehalten). Löhne), nach den Schuldenbeträgen für unbearbeitete Urlaubstage bei Entlassung des Arbeitnehmers vor Ablauf des Arbeitsjahres, aufgrund derer er bereits bezahlten Jahresurlaub erhalten hat, nach den Beträgen der zu viel gezahlten Zahlungen, nach den Beträgen von erzwungener Rückzug, auch im Falle von Schadensersatz gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, bei versicherten Ereignissen sowie die Höhe des Schadens, der durch die Handlung (Unterlassung) der Beamten der Organisation verursacht wurde.

b) Absatz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Bei der Ermittlung der Schadenshöhe durch Fehlmengen, Diebstahl ist von den aktuellen Wiederbeschaffungskosten der Sachwerte am Tag der Entdeckung des Schadens auszugehen. Unter den Wiederbeschaffungskosten wird der Geldbetrag verstanden, der zur Wiederherstellung der angegebenen Vermögenswerte erforderlich ist.“;

c) fügen Sie die folgenden Absätze hinzu:

„Die Bilanzierung von Schulden von Schuldnern aus Schadensersatz und sonstigen Einkünften in Fremdwährung erfolgt gleichzeitig in der jeweiligen Fremdwährung und in Rubeläquivalent zum Zeitpunkt der Entstehung der Schuld (Ertragsrealisierung).

Die Neubewertung von Schadensersatzzahlungen und sonstigen Einkünften von Zahlern in Fremdwährung erfolgt zum Datum der Transaktionen zur Zahlung (Rückerstattung) von Abrechnungen in der entsprechenden Fremdwährung.

Gleichzeitig werden positive (negative) Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Berechnung des Rubeläquivalents ergeben, einer Erhöhung (Verringerung) der Einkommensberechnungen in Fremdwährung zugeschrieben, wobei die Wechselkursdifferenzen in das laufende Finanzergebnis übertragen werden Geschäftsjahr aus der Neubewertung von Vermögenswerten.“;

4.54. § 221 erhält folgenden Wortlaut:

221. Die Gruppierung von Schadensabrechnungen und sonstigen Einnahmen erfolgt nach Einkommensgruppen und analytischen Gruppen des synthetischen Kontos des Rechnungsobjekts:

30 „Berechnungen zur Kostenerstattung“

40 „Berechnungen zur Höhe der Zwangsbeschlagnahme“

70 „Berechnungen für Schäden an Sachwerten“;

80 „Berechnungen zu sonstigen Einkünften“.

Auf den Schadensabrechnungskonten und sonstigen Einkünften werden berücksichtigt:

Berechnungen über die Beträge, die ehemalige Arbeitnehmer der Einrichtung für unbearbeitete Urlaubstage bei ihrer Entlassung vor dem Ende des Arbeitsjahres schulden, in dem sie bereits bezahlten Jahresurlaub bezogen haben;

Berechnungen zu den Beträgen von Vorauszahlungen, die von Gegenparteien im Falle der Kündigung, einschließlich durch Gerichtsbeschluss, von staatlichen (kommunalen) Vereinbarungen (Verträgen), anderen Vereinbarungen (Vereinbarungen), aufgrund derer Zahlungen früher vom Institut geleistet wurden, zurückerstattet werden müssen;

Berechnungen über die nicht fristgerecht zurückerstatteten (nicht vom Lohn einbehaltenen) Schuldbeträge von rechnungspflichtigen Personen, auch bei Anfechtung von Abzügen;

Berechnungen der Schadenssummen, die durch eine gerichtliche Entscheidung in Form einer Entschädigung für Prozesskosten ersetzt werden können (Erstattung von Prozesskosten);

Abrechnungen für sonstige Schäden sowie sonstige Einkünfte aus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Instituts, die nicht in den Abrechnungskonten 20500 „Ertragsabrechnungen“ ausgewiesen sind.

Berechnungen für Sachschäden werden berücksichtigt:

Abrechnungen für Schäden an nicht finanziellen Vermögenswerten - auf dem Konto, das den analytischen Code der synthetischen Kontengruppe 70 „Abrechnungen für Schäden an nicht finanziellen Vermögenswerten“ und den entsprechenden analytischen Code für die Art des synthetischen Kontos für finanzielle Vermögenswerte enthält:

1 „Berechnungen für Schäden am Anlagevermögen“;

2 „Berechnungen für Schäden an immateriellen Vermögensgegenständen“;

3 „Berechnungen für Schäden an nichtproduzierten Wirtschaftsgütern;

4 „Berechnungen für Bestandsschäden“;

Abrechnungen für sonstige Vermögensschäden - auf dem Konto, das den analytischen Code der synthetischen Kontogruppe 80 "Abrechnungen über sonstige Einkünfte" und den entsprechenden analytischen Code der Art des synthetischen Kontos für finanzielle Vermögenswerte enthält:

1 „Engpassberechnungen“;

2 „Komplettausgleich bei sonstigen finanziellen Vermögenswerten“.

Abrechnungen über sonstige Einkünfte, die im Rahmen der wirtschaftlichen Tätigkeit des Instituts entstehen und sich nicht in den Abrechnungskonten 20500 „Einkommensabrechnungen“ widerspiegeln, werden auf dem Konto erfasst, das den analytischen Code der synthetischen Kontengruppe 80 „Abrechnungen über sonstige Einkünfte“ enthält entsprechender analytischer Code der Art des synthetischen Kontos von finanziellen Vermögenswerten:

3 „Berechnungen zu sonstigen Einkünften.“;

4.55. Nach Absatz 223 wird die Überschrift wie folgt geändert:

„Konto 21010 „Berechnungen zu Steuerabzügen für die Mehrwertsteuer“;

4.56. § 224 erhält folgenden Wortlaut:

224. Die Gruppierung von Berechnungen für Steuerabzüge für die Mehrwertsteuer erfolgt im Rahmen analytischer Gruppen des synthetischen Kontos des Buchhaltungsobjekts:

1 „MwSt.-Abrechnungen auf erhaltene Anzahlungen“;

2 „Berechnung der Umsatzsteuer auf erworbene Sachwerte, Werke, Dienstleistungen.“

Das Konto ist für die Buchhaltung bestimmt:

Berechnungen der Mehrwertsteuerbeträge auf erhaltene Vorauszahlungen aufgrund des bevorstehenden Verkaufs von nichtfinanziellen Vermögenswerten (Werke, Dienstleistungen) im Rahmen der Tätigkeit der umsatzsteuerpflichtigen Einrichtung in der von der Steuergesetzgebung vorgeschriebenen Weise der Russischen Föderation;

Berechnungen der Mehrwertsteuerbeträge, die von Lieferanten (Auftragnehmern) für die gelieferten nichtfinanziellen Vermögenswerte, durchgeführten Arbeiten, erbrachten Dienstleistungen ausgewiesen und von der Institution als Steueragent in den von der Steuergesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehenen Fällen angefallen und gezahlt wurden .

4.57. In § 235:

a) nach den Wörtern „über Operationen“ die Wörter „Bereitstellung von Sicherheitsanträgen für die Teilnahme an einer Ausschreibung oder einer geschlossenen Auktion, Sicherheit für die Erfüllung eines Vertrages (Vertrag), sonstiger Sicherheitsleistungen, Kautionen durch die Institution hinzuzufügen; in der Buchhaltung der Verwalter der Haushaltseinnahmen Abrechnungen über Steuern, Gebühren und andere erwartete Zahlungen widerzuspiegeln, die Zahlungsverpflichtung, die gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation als erfüllt gilt (gemäß den eingereichten Erklärungen (Berechnungen). , andere Dokumente); um Abrechnungen im Rahmen von Vertragsaufträgen (Agentenvereinbarungen), Vereinbarungen (Vereinbarungen) mit Beteiligung internationaler Finanzorganisationen sowie für andere Operationen widerzuspiegeln“;

b) fügen Sie die folgenden Absätze hinzu:

„Die Neubewertung von Abrechnungen in Fremdwährung erfolgt zum Zeitpunkt der Transaktion zur Rückzahlung zuvor geleisteter Zahlungen in der jeweiligen Fremdwährung.

Gleichzeitig werden positive (negative) Kursdifferenzen, die sich aus der Berechnung des Rubeläquivalents ergeben, einer Erhöhung (Minderung) der Fremdwährungsabrechnungen zugeschrieben, wobei die Umrechnung der Kursdifferenzen in das Finanzergebnis des laufenden Geschäftsjahres ausgeht die Neubewertung von Vermögenswerten.“;

4.58. Fügen Sie in Absatz 244 nach den Wörtern „nichtfinanzielle Vermögenswerte“ die Wörter hinzu „, einschließlich bei der Übertragung der Befugnisse des staatlichen (kommunalen) Kunden zum Abschluss und zur Ausführung staatlicher (kommunaler) Verträge im Namen der angegebenen Stellen im Namen der angegebene Stellen bei Budgetinvestitionen in Objekte des staatlichen (kommunalen) Eigentums“;

4.59. Fügen Sie Paragraph 266.1 mit folgendem Inhalt hinzu:

"266.1. Die Verbuchung von Transaktionen zu anderen Verrechnungen mit Gläubigern in Fremdwährung erfolgt gleichzeitig in der jeweiligen Fremdwährung und in Rubeläquivalent zum Datum der Transaktionen in Fremdwährung.

Die Neubewertung der Schulden für andere Verrechnungen mit Gläubigern in Fremdwährung erfolgt zum Datum der Transaktionen zur Zahlung der Verpflichtung in Fremdwährung und zum Bilanzstichtag (zum Datum der Bildung des Buchhaltungsregisters).

Gleichzeitig werden positive (negative) Wechselkursdifferenzen, die sich aus der Berechnung des Rubeläquivalents ergeben, einer Erhöhung (Verringerung) der Abgeltungen für übernommene Verpflichtungen in Fremdwährung zugeschrieben, wobei die Wechselkursdifferenzen in das Finanzergebnis der übertragen werden laufendes Geschäftsjahr aus der Neubewertung von Vermögenswerten.“;

4.60. In Absatz 267 nach den Worten „zur Abrechnung der Beträge“ die Worte „Bargeld“ hinzufügen;

4.61. In Paragraph 268 sind nach den Wörtern „Arten von Einkünften“ die Wörter „(Verpflichtungen, für die sie eingegangen sind)“ hinzuzufügen;

4.62. Die §§ 270 und 271 sind wie folgt anzugeben:

270. Das Konto dient dazu, die Beträge von Löhnen, Zulagen, Renten, Entschädigungen und nicht rechtzeitig erhaltenen Stipendien zu erfassen.

271. Die analytische Buchhaltung eingezahlter Beträge wird im Buch (Bücher) der analytischen Buchhaltung im Zusammenhang mit Empfängern eingezahlter Beträge und Zahlungsarten geführt.“;

4.63. § 273 erhält folgenden Wortlaut:

273. Das Konto dient zur Erfassung von Abrechnungen über Abzüge von Löhnen und Gehältern, Stipendien oder anderen regelmäßigen Zahlungen für bargeldlose Überweisungen: auf Konten bei Kreditinstituten (auf Einlagen) von Mitarbeitern, Studenten der Einrichtung, Beiträge im Rahmen freiwilliger Versicherungsverträge; Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung; Höhe der Gewerkschaftsbeiträge; auf Vollstreckungsbescheid und anderen Dokumenten.

Abzüge werden auf der Grundlage relevanter Dokumente vorgenommen: schriftliche Erklärungen von Mitarbeitern, Vollstreckungsbescheid.“;

4.64. Fügen Sie im ersten Absatz von Klausel 276 nach den Wörtern „Unterteilungen“ die Wörter „(Zweige) sowie zwischen getrennten hinzu strukturelle Einteilungen(Filialen) der Institution“;

4.65. In Absatz 281 werden die Wörter „die sich aus der Tätigkeit des Instituts ergeben und nicht zum Nachdenken bestimmt sind“ durch die Wörter „über die Bilanzierung von nichtfinanziellen und finanziellen Vermögenswerten, Erfüllung von Verpflichtungen, Finanzergebnissen gemäß dem Übertragungsgesetz“ ersetzt (Trennungsbilanz) bei Umstrukturierung durch Verschmelzung, Beitritt, Spaltung, Aufteilung, bei Änderung der Art einer staatseigenen Einrichtung in eine haushaltseigene oder autonome Einrichtung oder bei Änderung der Art einer haushaltseigenen oder autonomen Einrichtung in eine staatseigene Einrichtung , sowie Vergleiche mit Gläubigern, deren Reflexion nicht vorgesehen ist“;

4.66. In Ziffer 300 Absatz 3 werden nach den Worten „30404 „Vergleiche zwischen den einzelnen Abteilungen“ die Worte „30406 „Vergleiche mit anderen Gläubigern““ eingefügt;

4.67. In § 301:

a) neue Absätze fünfter, sechster und siebter des folgenden Inhalts hinzufügen:

„Einnahmen aus dem Verkauf eigenen Eigentums, wenn der Vertrag eine Ratenzahlung zu den Bedingungen des Eigentumsübergangs an der Sache nach Abschluss der Abrechnungen vorsieht;

Einkünfte aus Verträgen über die Gewährung von Zuschüssen im nächsten Geschäftsjahr (Jahre nach dem Berichtsjahr), auch für andere Zwecke, sowie für Kapitalinvestitionen in Investitionsobjekte des öffentlichen (kommunalen) Eigentums und den Erwerb von Immobilienobjekten in staatliches (städtisches) Eigentum ;

Einkünfte aus Verträgen (Vereinbarungen) über die Gewährung von Zuschüssen;“;

4.68. In § 302:

a) neue Absätze sechs, sieben mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„mit Sachversicherung, Haftpflicht;

Urlaubsgeld;

c) Der neunte Absatz erhält folgenden Wortlaut:

„der Erwerb eines nicht ausschließlichen Rechts zur Nutzung immaterieller Vermögenswerte über mehrere Berichtszeiträume;“;

d) in Absatz zehn werden die Worte „innerhalb eines Jahres“ gestrichen;

4.69. Fügen Sie nach Paragraph 302 die Überschrift und Paragraph 302.1 wie folgt hinzu:

„Konto 40160 „Reserven für zukünftige Ausgaben“

302.1. Das Konto soll Informationen über den Status und die Bewegung von Beträgen zusammenfassen, die zum Zwecke der einheitlichen Einbeziehung von Ausgaben in das Finanzergebnis des Instituts für Verpflichtungen mit ungewissem Umfang und (oder) Zeitpunkt der Ausführung reserviert sind:

aus der Übernahme einer anderen Verpflichtung (Transaktionen, Ereignisse, Vorgänge, die sich auf die Finanzlage des Instituts, das Finanzergebnis seiner Tätigkeit und (oder) den Cashflow auswirken oder auswirken können):

bevorstehendes Urlaubsgeld für die tatsächlich gearbeitete Zeit oder Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, auch bei Entlassung, einschließlich Zahlungen für die obligatorische Sozialversicherung eines Arbeitnehmers (Mitarbeiter) der Einrichtung;

Vorauszahlung auf Wunsch des Käufers für Garantiereparaturen, laufende Wartung in Fällen, die im Liefervertrag festgelegt sind;

andere ähnliche anstehende Zahlungen;

die sich aufgrund der Gesetzgebung der Russischen Föderation ergeben, wenn eine Entscheidung über die Umstrukturierung der Aktivitäten einer Institution getroffen wird, einschließlich der Schaffung, Änderung der Struktur (Zusammensetzung) separater Abteilungen einer Institution und (oder) Änderung der Arten von Aktivitäten einer Institution, sowie bei der Beschlussfassung über die Sanierung oder Liquidation eines Instituts;

aus Ansprüchen und Ansprüchen, die auf den Ergebnissen der Tatsachen des wirtschaftlichen Lebens beruhen, auch im Rahmen der vorgerichtlichen (außergerichtlichen) Prüfung von Ansprüchen, in Höhe der dem Träger von Strafen (Strafen) vorgelegten Beträge , sonstige Schadensersatzansprüche (Verluste), auch solche aus zivilrechtlichen Vereinbarungen (Verträgen), bei Ansprüchen (Forderungen) gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft: auf Ersatz des einem Einzelnen zugefügten Schadens oder juristische Person infolge rechtswidriger Handlungen (Untätigkeit) staatlicher Organe oder Bediensteter dieser Organe, einschließlich infolge des Erlasses von Akten staatlicher Behörden, die dem Gesetz oder einem anderen Rechtsakt nicht entsprechen, sowie erwartete Gerichtskosten (Kosten ), für den Fall, dass eine Institution gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation Ansprüche (Klagen) geltend macht, andere ähnliche erwartete Ausgaben;

für die Verpflichtungen des Instituts, die sich aus Tatsachen der wirtschaftlichen Tätigkeit (Transaktionen, Geschäfte) ergeben, deren Höhe zum Berichtsstichtag aufgrund fehlender primärer Rechnungslegungsunterlagen ungewiss ist;

für andere Verpflichtungen ungewisser Größe und (oder) Zeitpunkt der Erfüllung, in Fällen, die durch das Gesetz der Institution festgelegt sind, das bei der Erstellung ihrer Rechnungslegungsgrundsätze angenommen wurde.

Das Verfahren zur Bildung von Rücklagen (Arten der gebildeten Rücklagen, Methoden zur Bewertung von Verbindlichkeiten, Datum der buchhalterischen Erfassung usw.) wird von der Institution im Rahmen der Bildung einer Rechnungslegungsrichtlinie festgelegt.

Die Rücklage sollte nur zur Deckung der Kosten verwendet werden, für die die Rücklage ursprünglich gebildet wurde.

Die buchmäßige Erfassung von Aufwendungen, für die eine Rücklage für künftige Aufwendungen gebildet wurde, erfolgt zu Lasten der Höhe der gebildeten Rücklage.

Die analytische Buchhaltung für das Konto wird in der Multigraph-Karte oder in der Karte für die Buchhaltung von Geldern und Abrechnungen geführt, je nach Art der gebildeten Rücklagen.“;

4.70. Fügen Sie nach Paragraph 303 Paragraph 303.1 mit folgendem Inhalt hinzu:

"303.1. Kontobewegungen werden im Journal of Other Operations geführt, das nach dem entsprechenden Budget des Budgetsystems der Russischen Föderation gebildet wird.“;

4.71. In Paragraph 307 die Worte „sowie eine Erhöhung (Verringerung) des Ergebnisses aus Bartransaktionen des Budgets früherer Berichtszeiträume um den Betrag der Abschreibung (Neubewertung) des Werts der Vermögenswerte, die infolge der durchgeführten Neubewertung erhalten wurden in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgeschriebenen Weise" ausgeschlossen;

4.72. § 308 Abs. 1 lautet wie folgt:

308. Konten dienen dazu, von Institutionen, Finanzbehörden Aufzeichnungen über Indikatoren für Haushaltszuweisungen, Grenzen von Haushaltsverpflichtungen, Prognoseindikatoren für Haushaltseinnahmen, Beträge genehmigter geplanter Indikatoren für Einnahmen und Ausgaben für einkommensschaffende Aktivitäten (Plan der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten von eine Institution) Indikatoren für Einnahmen (Einnahmen) und Ausgaben (Zahlungen) (im Folgenden - geschätzte (geplante, prognostizierte) Termine bzw. für Einnahmen (Einnahmen), Ausgaben (Zahlungen) sowie Verbindlichkeiten (Geldverpflichtungen) für die aktuelle ( nächstes, erstes Jahr nach dem nächsten, zweites und weiteres Jahr, nächstes für das nächste) Geschäftsjahr.

4.73. Paragraph 309 wird durch den folgenden Paragraphen ergänzt:

"90" Autorisierung für andere aufeinanderfolgende Jahre(außerhalb des geplanten Zeitraums)“.“;

4.74. In § 310 Absatz 2 werden die Worte „nach Gruppencodes, Artikeln der KOSGU, deren Detaillierung nach den entsprechenden Codes der Artikel, Unterartikeln der KOSGU“ durch die Worte „nach erweiterten Codes der Haushaltsgliederung, ihre Detaillierung durch die entsprechenden Codes der Haushaltsklassifikation“;

4.76. In § 316 Absatz 8 wird die Ziffer „7“ durch die Ziffer „9“ ersetzt;

4.77. Nach Absatz 317 wird die Überschrift wie folgt geändert:

„Konto 50200 „Verbindlichkeiten“;

4,79. Paragraph 319 wird um die folgenden Paragraphen ergänzt:

„7 „Verpflichtungen“;

9 „Abgegrenzte Verbindlichkeiten.“;

4,80. § 324 erhält folgenden Wortlaut:

324. Das Konto ist für die Abrechnung der für das entsprechende Geschäftsjahr genehmigten Beträge der geschätzten (geplanten) Termine für Einnahmen (Einnahmen), Ausgaben (Zahlungen) und der Beträge der Änderungen an den Indikatoren der geschätzten (geplanten, prognostizierten) Termine durch Institutionen bestimmt in der vorgeschriebenen Weise genehmigt, sowie von den Verwaltern der Einkommenshaushaltsdaten über prognostizierte (geplante) Indikatoren der Haushaltseinnahmen für das entsprechende Haushaltsjahr (deren Änderungen)“;

4.81. In den Absätzen 327, 328, 329 werden die Wörter „Schätzung (Plan der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten)“ durch die Wörter „Plan der finanziellen und wirtschaftlichen Aktivitäten“ ersetzt;

4.82. In Absatz 328 werden die Worte „Finanzbehörden“ gestrichen;

4.83. In § 332:

a) im ersten Absatz nach dem Wort „eingeführt“ das Wort „(übertragen)“ hinzufügen;

b) Absatz 3 wird um die Worte „und auch um die interne Kontrolle über die Sicherheit des zur Nutzung überlassenen Eigentums zu gewährleisten“ ergänzt;

4.84. In § 333:

a) In Absatz 1 werden die Worte „der Anstalt zur dauerhaften (dauerhaften) Nutzung zugewiesene Grundstücke“ gestrichen;

b) die Absätze zwei, fünf sollten gestrichen werden;

e) Der siebte Absatz erhält folgenden Wortlaut:

„Die Veräußerung eines Gegenstands aus der außerbilanziellen Bilanzierung bei Rückgabe des Eigentums an den Bilanzinhaber (Eigentümer), die Beendigung des Nutzungsrechts, die Annahme des Gegenstands zur Bilanzierung als Teil des nichtfinanziellen Vermögens wird auf der Grundlage von berücksichtigt eine Abnahmebescheinigung, die die Abnahme des Objekts durch den Saldoinhaber (Eigentümer) zu den Kosten bestätigt, zu denen sie zuvor zur außerbilanziellen Buchführung angenommen wurden.“;

4,85. Der erste Absatz von Paragraph 335 wird um die Worte ergänzt:

„sowie Vermögensgegenstände, deren Abschreibung (Betriebsbeendigung) auch im Zusammenhang mit körperlicher oder moralischer Abnutzung und der Unmöglichkeit (Unzweckmäßigkeit) ihrer weiteren Verwendung bis zum Zeitpunkt ihrer Demontage beschlossen wurde (Entsorgung, Vernichtung)“;

4.86. Im ersten Absatz von Klausel 337 werden die Worte „(Formulare von Arbeitsbüchern, Beilagen dazu, Zertifikate, Zertifikate, Zertifikate, Quittungen und andere Formulare strenge Rechenschaftspflicht)." ersetzen durch die Worte „(Formen von Arbeitsbüchern, Beilagen dazu, Zertifikate, Diplome, Zertifikate, Bescheinigungen, Formen von Behindertenausweisen, Quittungen und andere Formen strenger Rechenschaftspflicht). Die Liste der als strenge Meldeformulare eingestuften Formulare wird von der Institution im Rahmen der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie erstellt.“;

4,87. In § 339:

a) im ersten Absatz nach den Wörtern „Gesetzgebung“ die Wörter „, ein Akt des Hauptverwalters der Haushaltseinnahmen“ hinzufügen;

b) einen Absatz mit folgendem Inhalt hinzufügen:

„Die Abschreibung von Schulden aus der außerbilanziellen Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage einer Entscheidung der Institutionskommission für den Erhalt und die Veräußerung von Vermögenswerten, wenn Dokumente vorliegen, die die Beendigung der Verpflichtung durch den Tod (Liquidation) von bestätigen des Schuldners sowie nach Ablauf der Frist für die mögliche Wiederaufnahme des Inkassoverfahrens gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation.“; .

4,88. Paragraf 349 wird um einen Absatz wie folgt ergänzt: „Beim Verlassen Fahrzeug darin eingebaute und auf einem außerbilanziellen Konto verbuchte Ersatzteile werden vom außerbilanziellen Konto abgebucht.“;

4,89. In § 351:

a) Absatz 1 erhält folgenden Wortlaut:

351. Das Konto dient der Erfassung von Vermögen, mit Ausnahme von Geldern, die das Institut als Sicherheit für Verpflichtungen (Verpfändung) erhält, sowie andere Arten von Sicherheiten für die Erfüllung von Verpflichtungen (Bürgschaft, Bankgarantie usw.)“;

b) in Absatz 2 werden die Wörter „primäre Unterlagen“ durch die Wörter „primäre Rechnungslegungsunterlagen“ ersetzt;

4,90. Paragraph 352 ist wie folgt zu formulieren:

352. Die analytische Abrechnung des Kontos erfolgt in der Multigraph Card im Zusammenhang mit den Verpflichtungen nach Art des Eigentums (Sicherheiten), seiner Menge, den Orten seiner Aufbewahrung sowie den Verpflichtungen, für die sie eingegangen sind.“;

4.91. Paragraph 353 wird durch den folgenden Paragraphen ergänzt:

„Bei Erfüllung (Teilerfüllung) einer Verpflichtung, für die eine staatliche (kommunale) Bürgschaft gestellt wurde, einschließlich der Erfüllung einer staatlichen (kommunalen) Bürgschaft durch den Bürgen gegenüber dem Begünstigten, werden die Beträge der Sicherheiten vom außerbilanziellen Konto abgebucht. “;

4.92. § 365 Abs. 1 lautet wie folgt:

365. Das Konto wird auf den Konten 020100000 „Institutionelle Mittel“ eröffnet und ist für die analytische Verrechnung von Bareinnahmen (Rückgabe der angegebenen Quittungen) auf die Bankkonten der Rechnungseinheit, auf das von der Bundeskasse eröffnete persönliche Konto (Finanz Behörde) sowie an die Kasse der Abrechnungsstelle. »;

4.93. § 367 Abs. 1 lautet wie folgt:

367. Das Konto wird für Konten 020100000 „Institutionelle Gelder“ eröffnet und ist für die analytische Abrechnung von Barzahlungen (Einziehung von Zahlungen) von den Bankkonten der Rechnungseinheit, von dem von der Bundeskasse (Finanzbehörde) eröffneten persönlichen Konto bestimmt. , sowie von der Kasse der Buchhaltungseinheit.

4,94. Fügen Sie im ersten Absatz von Klausel 369 nach den Wörtern „unerklärte Belege“ die Wörter „und (oder)“ hinzu;

4,95. In Paragraf 371 Absatz 2 werden nach den Worten „autonome Organe –“ die Worte „sofern in den Haushaltsvorschriften nicht anders vorgesehen“ hinzugefügt;

4,96. In § 373:

a) im zweiten Absatz nach den Worten „Bestätigung der Eingabe“ das Wort „(Überweisung)“ hinzufügen;

b) im vierten Absatz nach den Wörtern „Übertragung von eingegebenen“ das Wort „(übertragen)“ hinzufügen;

4,97. Im ersten Absatz der Absätze 381 und 383 werden nach den Worten „von der Einrichtung übertragen“ die Worte „(durch die Exekutivbehörde, die die Befugnisse des Eigentümers des (kommunalen) Eigentums ausübt)“ hinzugefügt;

4,98. Ergänzung mit folgendem Text:

„Konto 27 „Zur persönlichen Nutzung an Arbeitnehmer (Mitarbeiter) ausgegebene Sachwerte“

385. Das Konto dient der Registrierung von Eigentum, das von einer Institution für den persönlichen Gebrauch an Mitarbeiter zur Erfüllung ihrer offiziellen (dienstlichen) Pflichten ausgegeben wird, um die Kontrolle über seine Sicherheit, beabsichtigte Verwendung und Bewegung zu gewährleisten.

Die Annahme zur Bilanzierung von Immobilienobjekten erfolgt auf der Grundlage des primären Buchhaltungsbelegs zum Buchwert.

Der Abgang von Immobilienobjekten aus der außerbilanziellen Buchführung erfolgt auf der Grundlage des primären Buchungsbelegs zu den Kosten, zu denen die Objekte zuvor in die außerbilanzielle Rechnungslegung übernommen wurden.

386. Die analytische Buchhaltung des Kontos wird in der Karte der mengenmäßigen Buchführung des Sachvermögens im Zusammenhang mit den Benutzern des Eigentums, seinem Standort, nach Art des Eigentums, seiner Menge und seinem Wert geführt.

Konto 30 „Abrechnungen zur Erfüllung von Geldverpflichtungen durch Dritte“

387. Das Konto ist für die Abrechnung von Abrechnungen für die Erfüllung von Geldverpflichtungen durch Dritte bestimmt (bei der Zahlung von Renten, Leistungen durch russische Postämter, Zahlstellen).

388. Die analytische Abrechnung des Kontos erfolgt in der Multigraph-Karte und (oder) in der Karte für die Abrechnung von Geldern und Abrechnungen im Zusammenhang mit Geldverpflichtungen nach Zahlungsarten von Haushaltsmitteln oder anderen Zahlungsarten.».

Dokumentenübersicht

Der Erlass des Finanzministeriums Russlands über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für Behörden, staatliche Stellen, Verwaltungsorgane außerbudgetärer staatlicher Mittel, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Institutionen und die Anweisungen dafür Anwendung wurden angepasst.

Die Erwähnung von Akademien ist ausgeschlossen.

Fest steht, dass die Anordnung für die Staatskorporation „Rosatom“ gilt. Dies gilt für die buchhalterische (budgetäre) Bilanzierung der Tatsachen des Wirtschaftslebens, die sich in 3 Fällen ergeben.

Die erste ist die Ausübung der Befugnisse des Hauptverwalters, Empfängers von Haushaltsmitteln, Hauptverwalters und Verwalters von Haushaltseinnahmen.

Die zweite - bei der unentgeltlichen Übertragung auf der Grundlage von Vereinbarungen des Unternehmens die Befugnisse des staatlichen Kunden zum Abschluss und zur Ausführung staatlicher Verträge im Namen des Unternehmens im Namen Russlands bei Budgetinvestitionen in Kapitalbauprojekte des Bundes Eigentum (mit Ausnahme der Befugnisse, die mit der Inbetriebnahme von Gegenständen dieses Eigentums verbunden sind).

Die dritte - mit einer ähnlichen Übertragung der Befugnisse zum Erwerb von Immobilien im Eigentum des Bundes an die Einheitsunternehmen der Bundesstaaten, in Bezug auf die die Körperschaft die Befugnisse des Eigentümers im Namen des Staates ausübt.

Die Anleitung zur Anwendung des Plans wurde um eine Liste von Bestimmungen ergänzt, die Institute, Finanzinstitute und Einrichtungen, die Gelddienstleistungen erbringen, bei der Führung der Buchhaltung berücksichtigen müssen.

Es ist vorgesehen, dass primäre Rechnungslegungsunterlagen zur Rechnungslegung akzeptiert werden, die als Ergebnis der internen Kontrolle der festgeschriebenen Tatsachen des Wirtschaftslebens zur Registrierung der darin enthaltenen Daten in den Rechnungslegungsregistern erhalten wurden.

Rechnungslegungsdaten und die auf ihrer Grundlage gebildeten Berichterstattungen von Rechnungslegungseinheiten werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der Tatsachen des Wirtschaftslebens gebildet, die sich auf die Finanzlage, den Cashflow oder die Leistung des Instituts ausgewirkt haben oder auswirken können und zwischen dem stattgefunden haben Bilanzstichtag und das Datum der Unterzeichnung der Buchführung (Finanzberichterstattung) für das Berichtsjahr.

Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 29.08.2014 Nr. 89n geändert Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n "Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Institutionen und Gebrauchsanweisung". In dem Artikel beantworten 1C-Experten Fragen, die im Zusammenhang mit den Änderungen aufgetreten sind.

Mit Anordnung des Finanzministeriums Russlands vom 29. August 2014 Nr. 89n erschien ein neues Konto 209.40 „Berechnungen über die Beträge des Zwangsabzugs“. Und in der Bilanz für 2014 haben wir einen Kontostand 205.41 „Verrechnungen mit Zahlern von Zwangsentnahmebeträgen“. Haben wir richtig verstanden, dass wir jetzt anstelle von Konto 205.41 Konto 209.40 verwenden werden? Und wenn wir Ende 2014 in der Form 0503769 Konto 205.41 haben, müssen wir Anfang 2015 diesen Saldo auf Konto 205.41 oder bereits auf Konto 209.40 ausweisen?

Ziffer 3.45 des Anhangs zum Erlass des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. August 2014 Nr. 89n „Über Änderungen des Erlasses des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n“ Auf Genehmigung des Einheitlichen Rechnungslegungsplans für Körperschaften der öffentlichen Hand (Staatsorgane), Organe der kommunalen Selbstverwaltung, Leitungsorgane der staatlichen Sondervermögen, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Einrichtungen und Anleitung zu seiner Anwendung“, im Folgenden - Verordnung Nr. 89n, der Zweck des Kontos 205 00 "Einkommensberechnungen" wurde geändert.

Gemäß Absatz 197 der Anweisung Nr. 157n, geändert durch die Verordnung Nr. 89n, ist das Konto 205 00 für die Abrechnung von Abrechnungen über die Einkommensbeträge (Einnahmen) bestimmt, die das Institut zum Zeitpunkt des Entstehens von Forderungen gegen seine Zahler erzielt hat die sich aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen sowie bei der Erfüllung der Aufgaben ergeben, die die Rechnungslegungsstelle gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation in Bezug auf ihre Funktionen zugewiesen hat, sowie von den Zahlern von Vorauszahlungen. Das heißt, das Einkommen, dessen Verwalter eine Institution ist, sollte auf dem Konto 205 00 widergespiegelt werden.

Wenn beispielsweise eine Institution Dienstleistungen erbringt, die in ihrer Satzung vorgesehen sind, spiegelt sie die Berechnungen dieses dauerhaften Einkommens auf dem Konto 205.31 wider. Wenn eine Institution Zahlungen an den Haushalt verwaltet und Sanktionen für den verspäteten Eingang von Zahlungen an den Haushalt ansammelt, spiegelt sie die Ansammlung von Sanktionen auf Konto 205.41 wider.

Wenn die von der Einrichtung erhaltenen Einkünfte nicht dauerhaft sind, werden diese Einkünfte ab dem 31.12.2014 auf den entsprechenden analytischen Konten des Kontos 209.00 „Berechnungen für Schäden und andere Einkünfte“ berücksichtigt. Zum Beispiel müssen OSAGO-Abrechnungen, Vertragsstrafen für verspätete Lieferungen jetzt auf Konto 209,40 berücksichtigt werden.

Das Schreiben Nr. 02-07-07/66918 des Finanzministeriums Russlands vom 19. Dezember 2014 brachte die Richtlinien für den Übergang zu neuen Bestimmungen der Anweisungen zur Verwendung des Einheitlichen Kontenplans für Behörden (staatliche Stellen). ), Kommunalverwaltungen, Verwaltungsorgane staatlicher außerbudgetärer Mittel, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Institutionen, genehmigt durch Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. August 2014 Nr. 89n, im Folgenden als bezeichnet die Richtlinien.

Die Richtlinien enthalten Buchungseinträge für die Übertragung von Salden und vor allem eine Beschreibung der Salden, die auf neue Konten übertragen werden sollten. Sie sollten sorgfältig lesen, worum es in den Methodenempfehlungen geht, prüfen, ob solche Guthaben auf Ihrem Konto vorhanden sind, und, falls vorhanden, die Überweisung auf neue Konten vornehmen.

Gemäß Absatz 4 der Methodenempfehlungen „werden Salden von Einkommens- und Verbindlichkeitsabrechnungen, die zum Zeitpunkt des Übergangs zur Anwendung von Order 89n auf der Grundlage der Ergebnisse des Inventars gebildet wurden, auf die entsprechenden Konten der analytischen Buchführung übertragen der Verrechnungskonten des Arbeitskontenplans der Institution, genehmigt unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Order 89n. Die Saldenüberweisung erfolgt auf der Grundlage des Zertifikats (f. 0504833) mit folgenden Buchungseinträgen:

4.1. bei der Einkommensberechnung:

  • in Höhe der Schadensersatzpflicht gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, auch bei Versicherungsfällen, - bei Belastung des Kontos 0 209 40 560 „Erhöhung der Schadensersatzforderungen in Höhe des Zwangsentzugs“ und die Gutschrift des Kontos 0 205 40 660 "Reduzierung der Forderungen in Höhe des Zwangsentzugs";".

Das heißt, wenn zum 31. Dezember 2014 Guthaben auf dem Konto 0 205 40 in Höhe der Schadensersatzschuld gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation vorhanden waren, einschließlich im Falle von Versicherungsfällen, hätten diese übertragen werden müssen auf Konto 209 40.

Wenn Sie im Jahr 2014 (Stichtag 31.12.2014) die Übertragung von Salden auf neue Konten nicht durchgeführt und in der Bilanz und anderen Berichtsformen für 2014 Daten auf alten Konten wiedergegeben haben, wurde der Bericht von einer höheren Institution akzeptiert und genehmigt, dann rückwirkend korrigieren - im Jahr 2014 geht das nicht.

Gemäß Absatz 18 der Anweisung Nr. 157n erfolgt die Berichtigung von Fehlern, die in Rechnungslegungsregistern festgestellt wurden, in der folgenden Reihenfolge: ein Fehler, der in Rechnungslegungsregistern für den Berichtszeitraum festgestellt wurde, für den bereits Buchhaltungs- (Finanz-) Erklärungen in der vorgeschriebenen Weise eingereicht wurden Art und Weise, die sich je nach Art durch das Datum der Feststellung eines Fehlers in einer zusätzlichen Buchungsbuchung oder einer nach der Methode "Red Reversal" erstellten Buchungsbuchung und (oder) einer zusätzlichen Buchungsbuchung widerspiegelt.

Zusätzliche Buchhaltungsbuchungen zur Korrektur von Fehlern sowie Korrekturen nach der Methode "Red Reversal" werden durch das von der Buchhaltungseinheit erstellte primäre Buchhaltungsdokument erstellt - eine Bescheinigung mit Informationen über die Gründe für die Korrektur, den Namen des Korrigierten Buchhaltungsregister (Journal of Operations), seine Nummer (falls vorhanden) sowie den Zeitraum, für den es erstellt wurde.

Daher sollte die Übertragung von Salden auf neue Konten im Jahr 2015 durchgeführt werden. Die Daten zu Beginn des Jahres 2015 im Jahresabschluss 2015 sollten sich nicht ändern - sie sollten identisch mit den Daten sein, die am Ende des Jahres im Bericht 2014 gezeigt werden . Neue Konten im Kontenplan des Programms aktivieren und alte Konten deaktivieren, die seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr verwendet wurden.

In einer typischen Konfiguration des Programms "1C: Accounting öffentliche Einrichtung“, ab Version 1.0.30 wird ein Kontenplan (EPSBU) gemäß der Anordnung des russischen Finanzministeriums vom 29. August 2014 Nr. 89n bereitgestellt. Konten, die mit Verfügung Nr. 89n vom 29.08.2014 in den Kontenplan (EPSBU) eingetragen wurden, werden der BSU in einem gesperrten Zustand geliefert - in den Kontoeigenschaften ist die Checkbox aktiviert Verbieten Sie die Verwendung in der Verkabelung.

Um die Verwendung neuer Konten im Formular Kontenplan (JEDER) im Menü zu ermöglichen Aktion Wählen Sie in der Liste der Konten das Element aus .

Die Übertragung von Guthaben auf neue Konten sollte gemäß den Anweisungen für den Übergang des Programms zu neuen Bestimmungen erfolgen, die auf Anordnung des russischen Finanzministeriums vom 29. August 2014 Nr. 89n im Programm "1C: Rechnungswesen einer staatlichen Einrichtung 8" im Menü Hilfe - Ergänzung zur Beschreibung - Anleitung zur Umstellung auf die Anwendung der Bestell-Nr. 89n. Als nächstes sollten Sie Aufzeichnungen mit neuen Konten führen.

Es ist zu beachten, dass die Anweisungen zur Verwendung des einheitlichen Kontenplans keine Buchungseinträge enthalten. Buchungseinträge sind in den Anweisungen für die Anwendung von Kontenplänen für die Haushaltsbuchführung für Haushalts- bzw. autonome Institutionen angegeben. Die entsprechenden Änderungen dieser Anweisungen befinden sich jedoch noch im Entwurfsstadium (auf der Website des russischen Finanzministeriums veröffentlicht).

Wenn wir im Dezember 2014 nicht per Auftrag 89n auf einen neuen Kontenplan umgestellt haben und noch nach dem alten Kontenplan arbeiten, werden wir erst jetzt die Umstellung auf einen neuen Kontenplan vornehmen. Wir müssen die Dokumente weiterleiten (was)? Oder werden die neuen Mehrwertsteuerrechnungen selbst in den Dokumenten ersetzt?

Wenn Sie 2015 Transaktionen auf alten Konten reflektiert haben, die 2015 nicht gültig waren, sollten Sie nach der Übertragung der Salden auf neue Konten weiterhin mit neuen Konten arbeiten. Die Ausnahme ist Konto 210.01.

In the Balance (f. 0503130, 0503730) und andere regulierte Berichte für 2014, genehmigt. Gemäß Anordnungen des Finanzministeriums Russlands vom 29. Dezember 2014 Nr. 172n und vom 19. Dezember 2014 Nr. 157n spiegeln die Mehrwertsteuerindikatoren das neue Konto 210.10 wider.

Bei der automatischen Vervollständigung regulierter Berichte für 2014 im Programm "1C: Buchhaltung einer staatlichen Einrichtung 8" enthielten die Mehrwertsteuerindikatoren Daten sowohl zu Konto 210.10 als auch zu Konto 210.01. Daher können und sollten Mehrwertsteuersalden zum 31.12.2014 auf neue Konten umgebucht werden.

Notiz. Um Mehrwertsteuersalden zu übertragen, wird die Verarbeitung angewendet Übertragen von MwSt.-Kontosalden. Datei wird verarbeitet Übertragung von SaldenVAT_89n.epf befindet sich im Unterverzeichnis tmplts\1c\StateAccounting\<Номер текущей версии конфигурации (версии 1.0.31 и выше)>.

Dann sollten Sie den Kontenplan des Programms umstellen, um neue Konten zu verwenden (wählen Sie im Aktionsmenü der Kontenliste den Punkt Kontenplan wechseln per Order 89n).

Direkt aus dem Bericht sollten Sie nacheinander das entsprechende Dokument in jeder Zeile des Berichts öffnen, Konto 210.H2 anstelle von Konto 210.H1 auswählen (anstelle von Konto 210.R1 - Konto 210.R2 auswählen, in Dokumenten für den Erhalt von Vorschüssen, statt Konto 210.R1 Konto 210.11 auswählen) und Beleg umbuchen.

In "1C: Rechnungslegung einer staatlichen Einrichtung" sind Anweisungen für den Übergang zu den neuen Bestimmungen der Verordnung 89n, die Transaktionen für den Übergang zu neuen Mehrwertsteuerkonten angegeben. Aber wenn die Bilanz Salden nur für die im Haushalt aufgelaufene Mehrwertsteuer (Konto 303.04) enthält, bedeutet dies, dass uns diese Buchungen nicht betreffen, weil dort die Buchungen für Mehrwertsteuerabzüge angegeben sind?

Besteht zum 01.01.2015 kein Saldo auf dem Konto 210.01, so entfällt die Umbuchung von Umsatzsteuersalden.

Wenn Sie Aufzeichnungen über alte Konten führen, müssen Sie nach der Übertragung der Salden von anderen Konten, die in den methodischen Empfehlungen des Finanzministeriums erwähnt sind, die in Absatz 2 beschriebenen Schritte zur Aktualisierung der Dokumente durchführen.

Das Finanzministerium übermittelte mit Schreiben Nr. 02-07-07/66918 vom 19.12.2014 methodische Empfehlungen für den Übergang zu den neuen Bestimmungen der Anweisung Nr. 157n (im Folgenden als Empfehlungen bezeichnet). Diese neuen Bestimmungen wurden durch die Verordnung Nr. 89n des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 29. August 2014 (im Folgenden - Verordnung Nr. 89n) in die Anweisung Nr. 157n aufgenommen. Wir werden die Empfehlungen in diesem Artikel ausführlich besprechen.

Übergangsdatum

Entsprechend Absatz 2 der Verordnung Nr.89n Die von ihm an der Anweisung Nr. 157n (im Folgenden - Änderungen Nr. 157n) vorgenommenen Änderungen sollten bei der Bildung der Indikatoren für Rechnungslegungsobjekte am letzten Tag des Berichtszeitraums 2014 angewendet werden, sofern die Rechnungslegungsgrundsätze des Instituts nichts anderes vorsehen.

Der letzte Tag des Berichtszeitraums 2014 ist der 31. Dezember. Gleichzeitig kann das Institut auf der Grundlage der oben genannten Norm in den Rechnungslegungsgrundsätzen ein anderes Datum für die Umsetzung der neuen Bestimmungen der Anweisung Nr. 157n festlegen.

Bei der Erläuterung des Verfahrens zur Festlegung eines anderen Datums für die Anwendung der Änderungen Nr.  157n durch die Institutionen wiesen einige Experten darauf hin, dass ein solches Datum nur vor dem 31. Dezember 2014 angegeben werden könne, andere - sowohl vor als auch nach dem 31. Dezember 2014. Somit war noch nicht klar, ob die Institute bis Ende 2014 auf die neuen Bestimmungen der Weisung Nr.  157n umstellen mussten oder nicht.

Die Empfehlungen erklären, dass die durch die Verordnung Nr.  89n eingeführten Änderungen bei der Bildung von Bilanzen zum 31. Dezember 2014 angewendet werden sollten, wenn die lokalen Gesetze der Institution, die ihre Rechnungslegungsgrundsätze zum Zwecke der Organisation und Führung von Buchführungsunterlagen festlegen, nicht mehr festgelegt sind frühe LaufzeitÜbergang zur Anwendung der Änderungen Nr. 157n. Mit anderen Worten hatten die Institute die Möglichkeit, die Änderungen vor dem 31.12.2014, aber nicht später als zu diesem Datum umzusetzen.

Darüber hinaus legen die Empfehlungen fest, dass die Institution das Recht hat, über den Übergang zur Anwendung der Änderungen Nr.   157n insgesamt zu entscheiden (für den gesamten Satz neuer Bestimmungen: über die Organisation der Rechnungslegung (Haushalts-) Rechnungslegung und der internen Kontrolle der begangenen Tatsachen des Wirtschaftslebens in der Institution, zur Durchführung eines Vermögensverzeichnisses, zur Führung von Aufzeichnungen über einzelne Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, andere Rechnungslegungsgegenstände, Anwendung des Arbeitskontenplans der Institution und anderer Bestimmungen der Methodik) , und über bestimmte Bestimmungen der Änderungen Nr. 157n, basierend auf den Bedingungen für die Durchführung von Inventarisierungen von Vermögenswerten, einschließlich derjenigen, die das Vermögen der Institution bilden, und ihre Pflichten sowie die organisatorische und technische Bereitschaft der Institutionen, jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2014 .

Änderung der Rechnungslegungsgrundsätze

Ein weiteres umstrittenes Thema im Zusammenhang mit der Annahme der Verordnung Nr.  89n war die Frage der Anpassung der Rechnungslegungsgrundsätze. Sind die Änderungen in der Anweisung Nr.   157n die Grundlage für die Änderung der von ihr für 2014 festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze der Institution?

Erläuterungen zu diesem Thema finden sich in Absatz 1 der Empfehlungen.

Daran erinnern, dass die Bedingungen, bei deren Eintritt eine Änderung der Rechnungslegungsmethoden eines Instituts durchgeführt werden kann, festgelegt sind Absatz 6 der Kunst. acht Bundesgesetz vom 06.12.2011 Nr.402-ФЗ „Über die Buchhaltung“. Eine dieser Bedingungen ist eine Änderung der Anforderungen, die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation zu Rechnungslegungs-, Bundes- und (oder) Industriestandards festgelegt wurden.

Angesichts dieser gesetzlichen Bestimmung Absatz 1 der Empfehlungen Es wird berichtet, dass die Institute bei der Umstellung auf die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung Nr. 89n die Rechnungslegungsgrundsätze von 2014 anpassen müssen, nämlich:

  • Arbeitskontenplan der Buchhaltung (Haushaltsrechnung);
  • analytische Buchhaltung, auch im Hinblick auf die zusätzliche Detaillierung von Arten von Einnahmen, Verfügungen (nach KOSGU). Gemäß den Merkmalen der Anwendung von KOSGU, gegründet in S. 2 Abschn. V Wegweiser Nr.65n, Um die Vollständigkeit der Berücksichtigung von Informationen über den laufenden Betrieb in der Buchführung (Haushaltsrechnung) zu gewährleisten, haben staatliche (kommunale) Institutionen das Recht, bei der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie eine zusätzliche Detaillierung der Vorgänge vorzusehen Artikel 130„Einnahmen aus der Vorsorge bezahlte Dienste», 180 "Anderes Einkommen", 290 "Andere Ausgaben", 310 „Wertsteigerung des Anlagevermögens“, 320 "Wertsteigerung von immateriellen Vermögenswerten" und 340 „Erhöhung der Lagerkosten“ hat das Recht, die Einzelheiten festzulegen (innerhalb der dritten Kategorie des Codes);
  • das Verfahren für das Zusammenwirken der Buchhaltungsabteilung (für die Rechnungslegung (Haushalts-) Rechnungslegung zuständige Struktureinheit, zentrale Buchhaltung) mit Beamten (Struktureinheiten der Institution), die für die Umsetzung der Tatsachen des Wirtschaftslebens und deren Registrierung mit primären Buchhaltungsunterlagen verantwortlich sind;
  • die Liste und Formulare der Buchhaltungsregister und (oder) das Verfahren zu ihrer Bildung, auch in Form eines elektronischen Dokuments;
  • das Verfahren zur Aufzeichnung von Ereignissen nach dem Stichtag (geben Sie die Person an, die für die Entscheidung verantwortlich ist, Transaktionen nach dem Stichtag zu erfassen (Hauptbuchhalter des Instituts), die Liste der Ereignisse nach dem Stichtag, deren Informationen in den Indikatoren enthalten sind des Berichtszeitraums sowie das Datum (Stichtag), bis zu dem primäre Rechnungslegungsunterlagen akzeptiert werden, die Ereignisse nach dem Berichtsdatum widerspiegeln, und die Bedingungen für die Wesentlichkeit dieser Ereignisse, wenn sie die Ergebnisse der Aktivitäten des Instituts widerspiegeln);
  • andere Bestimmungen der Rechnungslegungsgrundsätze, die für die Organisation und Aufrechterhaltung der Buchhaltung (Haushaltsbuchhaltung), die Bildung von Buchhaltungs- (Finanz-) Abschlüssen erforderlich sind.
Darüber hinaus stellen die Empfehlungen klar, dass die Einführung neuer Buchungskonten in den Arbeitskontenplan des Instituts gemäß Verordnung Nr. 89n von der Institution auf der Grundlage dieser Verordnung im Rahmen von Änderungen in ihrer Rechnungslegung durchgeführt wird Politik vor dem Datum des Übergangs zur Anwendung der Verordnung Nr. 89n. Gleichzeitig werden gemäß den Konten des Arbeitskontenplans der Institution, für die ihre Namen angegeben sind, die Umsätze vor dem Datum des Übergangs zur Anwendung der Verordnung Nr. 89n nicht angepasst.

Korrektur von Primärdokumenten

Gemäß Absatz 6 der Empfehlungen Primäre Rechnungslegungsunterlagen und Rechnungslegungsregister, die vom Institut vom 1. Januar 2014 bis zum Datum des Übergangs zur Anwendung der Verordnung Nr.   89n erstellt wurden, unterliegen keiner Neuausstellung und (oder) Korrektur im Zusammenhang mit der geänderten Rechnungslegung (Haushaltsrechnung). Methodik.

Überweisung von Kontoguthaben

Die wichtigsten Änderungen, die durch die Verordnung Nr. 89n an den Regeln für die Verwendung von Konten für Abrechnungen eingeführt wurden, umfassen:
  • Namensänderung und Antragsreihenfolge Konten 209 00  000 „Berechnungen für Schäden und sonstige Einkünfte“. Insbesondere wurden diesem Konto neue Analysekonten hinzugefügt ( 209  30  000 , 209  40  000 );
  • Beantragung eines neuen Kontos zur Abrechnung von Steuerabzügen für die Mehrwertsteuer ( 210  10  000 Anstatt von 210  01  000 ).
In diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit, die auf den alten Konten entstandenen Salden für Abrechnungen auf neue Konten zu übertragen. Diese Übertragung muss gem Artikel 3,4 Empfehlungen.

Entsprechend Absatz 3 der Empfehlungen Das Institut muss die Salden auf den Abrechnungskonten gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 89n übertragen, bevor es Operationen zum Abschluss von Haushaltsbuchhaltungskonten vor der Erstellung von Finanz- (Haushalts-) Aufstellungen für 2014 durchführt. Eine solche Übertragung erfolgt für jedes Konto separat in Höhe der zum Zeitpunkt der Übertragung (zum 31. Dezember 2014 oder zu einem anderen im Rahmen der Erstellung einer Rechnungslegungsrichtlinie vorgesehenen Datum) in der Buchhaltung (Budget) vorhandenen Salden. Rechnungswesen der Einrichtung, ohne Überweisung von Umsätzen auf Konten . Vorgänge zur Übertragung von Indikatoren auf Buchhaltungskonten werden durch ein Zertifikat dokumentiert (f. 0504833).

Die zum Zeitpunkt des Übergangs zur Anwendung der Verordnung Nr. 89n gebildeten Salden der Einnahmen und Verbindlichkeiten werden auf der Grundlage der Ergebnisse der Inventur auf neue Konten übertragen. Die Übertragung der Salden erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Buchungseinträge (in der Tabelle angegeben):

Guthaben zu übertragenLastschriftAnerkennung
Bei Einkommensabrechnungen (Übertrag von Sollsalden*)
Die Höhe der Schadensersatzforderung durch gerichtliche Entscheidung in Form einer Entschädigung für Kosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren (Zahlung von Staatsgebühren, Zahlung von Gerichtskosten) 0 209 30 560 0 205 30 660
Die Höhe der Schadensersatzpflicht gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, auch bei Versicherungsfällen 0 209 40 560 0 205 40 660
Die Höhe der Schulden für Bußgelder, Strafen und Verwirkungen, die für die Verletzung der Vertragsbedingungen für die Lieferung von Waren (Erbringung von Arbeiten, Erbringung von Dienstleistungen) aufgelaufen sind 0 209 40 560 0 205 40 660
Die Höhe der Schulden beim Verkauf von Immobilien aufgrund der Entscheidung, Gegenstände des nichtfinanziellen Vermögens (Schrott, Lumpen, Altpapier, andere Abfälle und (oder) Gegenstände, die bei der Demontage (Demontage) von Gegenständen erhalten wurden, abzuschreiben (liquidieren). abgeschrieben, liquidiert usw.) 1 209 74 560 1 205 74 660
2 209 74 560 2 205 74 660
2 209 74 000 2 205 74 000
Die Höhe der Schulden aus sonstigen Einkünften, die nicht mit der Durchführung von Verträgen, Vereinbarungen, einschließlich der Bereitstellung von Subventionen, sowie der Erfüllung der ihr gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation übertragenen Aufgaben durch die Einrichtung zusammenhängen 1 209 83 560 1 205 81 660
2 209 83 560 2 205 81 660
2 209 83 000 2 205 81 000
Die Höhe der Schuld aufgelaufene Zinsen für die Verwendung fremder Gelder wegen rechtswidriger Zurückbehaltung, Hinterziehung ihrer Rückgabe, sonstigen Zahlungsverzug oder ungerechtfertigter Entgegennahme oder Ansparung sowie Rückstellungen zum Ausgleich entgangenen Gewinns 1 209 83 560 1 205 81 660
2 209 83 560 2 205 81 660
2 209 83 000 2 205 81 000
Geschuldeter Betrag aufgrund ungeklärter Belege 0 205 81 560 0 205 82 660
Der Betrag der Mehrwertsteuer, der beim Eingang der Zahlung beim Steuerzahler anfällt, Teilzahlung aufgrund der bevorstehenden Warenlieferungen (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) 0 210 11 560 0 210 01 660
Der Mehrwertsteuerbetrag, der dem Steuerzahler beim Erwerb von Waren (Arbeitsleistung, Erbringung von Dienstleistungen) ausgewiesen wird, abzugsfähig 0 210 12 560 0 210 01 660
In Bezug auf die Abwicklung von Verpflichtungen
Die Höhe der Schulden gegenüber der Institution für Vorauszahlungen im Rahmen von Vereinbarungen, staatlichen (kommunalen) Verträgen, die von der Gegenpartei im Falle ihrer Kündigung, einschließlich einer gerichtlichen Entscheidung, bei der Durchführung von Schadensarbeiten nicht zurückgegeben werden 0 209 30 560 0 206 00 000**
Die Höhe der Schulden gegenüber der Institution für die aufgeführten Sicherheiten von Anträgen auf Teilnahme an einer Ausschreibung oder einer geschlossenen Auktion, Sicherheiten für die Ausführung von Verträgen, staatlichen (kommunalen) Verträgen, sonstigen Sicherheitszahlungen, Kautionen 0 210 05 560 0 206 00 000**
Der Schuldenbetrag der nicht rechtzeitig zurückerstatteten (nicht vom Lohn einbehaltenen) Personen, ab dem Datum des Übergangs zur Anwendung der Änderungen Nr. Beziehungen 0 209 30 560 0 208 00 000**
Die Höhe der Rückstände bei der Zahlung von Leistungen, Renten, Entschädigungen, die von den Empfängern dieser Zahlungen nicht rechtzeitig erhalten wurden 0 302 00 000** 0 304 02 730
Die Höhe des Schadens in Höhe der Schulden ehemaliger Arbeitnehmer gegenüber der Einrichtung für unbearbeitete Urlaubstage bei ihrer Entlassung vor dem Ende des Arbeitsjahres, für das sie bereits bezahlten Jahresurlaub bezogen haben, ermittelt bei der Bestandsaufnahme*** 0 209 30 560 0 401 10 130

Wenn zum Zeitpunkt des Übergangs zur Anwendung der Verordnung Nr. 89n Guthaben in Bezug auf Einkommensberechnungen bestehen, erfolgt die Übertragung von Berechnungsindikatoren durch umgekehrte Korrespondenz von Konten.

**
Nach den einschlägigen analytischen Konten.

***
Gleichzeitig werden Korrekturbuchungen für die relevanten berücksichtigt Konten Berechnungen 0  302  00  000 "Berechnungen für Verpflichtungen", 0  303  00  000 "Berechnungen zu Zahlungen an die Haushalte".

Annahme von Grundstücken zum Ausgleich

Die Bilanzierung von Grundstücken, die von Institutionen mit dauerhaftem (dauerhaftem) Nutzungsrecht genutzt werden, hat sich mit der Verabschiedung der Verordnung Nr. 89n grundlegend geändert. Nun werden solche Gegenstände in der Bilanz als Teil des nichtproduzierten Vermögens weiter bilanziert Konto 0 103  11  000 "Land ist die Immobilie der Institution."

Denken Sie daran, dass sich die zuvor angegebenen Grundstücke darin widerspiegeln außerbilanziell 01"Eigentum zur Nutzung erhalten."

Auf der Grundlage des Vorstehenden mussten die Institute ab dem Datum des Übergangs zu den Bestimmungen der Verordnung Nr. 89n den Restbetrag (am Punktzahl 0 103  11  000 ) benannte Grundstücke reflektiert außerbilanziell 01(d. h. Übertragung ihres Wertes von der außerbilanziellen Bilanz in die Bilanz).

Gemäß Absatz 2 der Empfehlungen die Zulassung zur Bilanzierung von Vermögenswerten, die bisher bei der Bilanzierung eines Instituts nicht berücksichtigt wurden (Registrierung von nicht in der Bilanz aufgeführten Gegenständen, einschließlich der auf außerbilanziellen Konten bilanzierten), wird durch eine Bescheinigung ausgestellt ( f. 0504833) aufgrund der Ergebnisse der Bestandsaufnahme. Diese Vorgänge werden in der Rechnungslegung des Instituts bis zum Abschluss des Jahresabschlusses im Jahr 2014 unter Einbeziehung von Indikatoren in die Berichterstattung für 2014 widergespiegelt.

Grundstücke, die einer Einrichtung mit dauerhaftem (unbeschränktem) Nutzungsrecht gehören, werden zum Katasterwert bilanziert.

Die Annahme zur Bilanzierung als Teil des nichtproduzierten Vermögens von Grundstücken, die außerbilanziell bilanziert werden, wird in Übereinstimmung mit wiedergegeben Abschnitt 2.1 der Empfehlungen folgende Buchungen:

RegierungsinstitutionStaatlich finanzierte OrganisationAutonome Einrichtung
LastschriftAnerkennungLastschriftAnerkennungLastschriftAnerkennung
1 103 11 330 1 401 10 180 4 103 11 330 4 401 10 180 4 103 11 000 1 401 10 180
Außerbilanzielles Konto 01 Außerbilanzielles Konto 01 Außerbilanzielles Konto 01

Gleichzeitig ist zu beachten, dass die (autonomen) Haushaltsinstitutionen in Höhe der Kosten der zur Rechnungslegung angenommenen Grundstücke verpflichtet sind, die Abrechnungen mit den gleichnamigen Gründern anzupassen. Konto 4 210  06  000 . Denken Sie daran, dass dieses Konto den Wert von Immobilien und insbesondere wertvollem beweglichem Vermögen von Haushaltsinstitutionen (autonomen) Institutionen widerspiegelt, über die diese Institutionen nicht unabhängig verfügen können. Entsprechend Kunst. 130 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Grundstücke gelten als unbewegliches Vermögen. Darüber hinaus gem Gegenstand 1, 3 kunst. 20 ZK RF staatliche (kommunale) Einrichtungen, denen Grundstücke aufgrund des Dauernutzungsrechts (unbeschränkt) gehören, sind nicht verfügungsberechtigt.

Die Empfehlungen legen auch fest, dass Institutionen das Recht haben, eine Entscheidung zu treffen, um die Katasterbewertung von Grundstücken, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation für 2015 geändert wurden, im Rahmen von Transaktionen nach dem Berichtsdatum widerzuspiegeln, vorbehaltlich der Reflexion am 31. Dezember 2014 .

Für den Fall, dass sich durch die Umstellung auf die Bilanzierung von Grundstücken zum Katasterwert die Anschaffungskosten von bisher zur Bilanzierung zu Anschaffungskosten übernommenen Grundstücken geändert haben, erfolgt in der Bilanzierung der Änderungsbetrag folgender Eintrag ( Abschnitt 2.2 der Empfehlungen):

Kontobelastung 0 103  11  330 "Wertsteigerung von Grundstücken - Immobilien der Anstalt"

Kontoguthaben 0 401  10  180 "Anderes Einkommen"

Steigt der Buchwert von Grundstücken, wird dieser Eintrag in positiver Wert, beim Abnehmen - mit einem Minuszeichen.

Annahme zur außerbilanziellen Bilanzierung von Sachwerten,
für den persönlichen Gebrauch an Mitarbeiter ausgegeben

Mit der Order No.  89n wurde die Instruction No. 157n um eine neue ergänzt außerbilanziell 27„Zur persönlichen Nutzung an Beschäftigte (Beschäftigte) ausgegebenes Sachvermögen“, das dazu bestimmt ist, Vermögensgegenstände zu verbuchen, die von einer Einrichtung zur persönlichen Nutzung an Beschäftigte zur Erfüllung ihrer dienstlichen (dienstlichen) Pflichten ausgegeben wurden, um die Kontrolle über deren Sicherheit zu gewährleisten, Verwendungszweck und Bewegung. Gleichzeitig erklärt diese Reihenfolge nicht, um welche konkreten Vermögensgegenstände es sich handelt.

Entsprechend Abschnitt 2.5 der Empfehlungen unter solchen Sachen werden materielle Reserven mit einer üblichen Nutzungsdauer (Socken) verstanden, die zum persönlichen (individuellen) Gebrauch an Mitarbeiter (Mitarbeiter) zur Erfüllung ihrer dienstlichen (dienstlichen) Aufgaben ausgegeben werden. Es wird erklärt, dass spezielle Kleidung, etwas Besonderes
Schuhe, Uniformen, Kleidung, Kleidung und Schuhe sowie Sportbekleidung und -schuhe und andere Materialien.

Die angegebenen Sachwerte werden bei Ausgabe an Mitarbeiter bilanziell abgeschrieben. Diese Transaktion wird in der Buchhaltung widergespiegelt Debitkonten0  401  20  272 , 0  109  00  272 und Guthabenkonto 0 105  00  000 . Gleichzeitig mit dieser Buchung wird der Buchwert solcher Objekte berücksichtigt außerbilanziell 27.

Bildung von Reserven für zukünftige Ausgaben

BEI Absatz 5 der Empfehlungen erklärt, wie man das Neue anwendet Konten 0 401  60  000 „Reserven für zukünftige Ausgaben“, eingeführt in Anweisung Nr. 157n durch Verordnung Nr. 89n.

Institute, die eine Entscheidung getroffen haben, vor dem 1. Januar 2015 oder nach diesem Datum eine Rücklage für künftige Ausgaben zu bilden, sollten sich bei der Erfassung von Vorgängen zur Bildung von Rücklagenbeträgen und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten aus einer solchen Rücklage an den angegebenen Absatz der Empfehlungen halten. Es enthält Folgendes Buchhaltungseinträge:

Inhalt der OperationLastschriftAnerkennung
Bildung von Rückstellungsbeträgen für Urlaubsgeld (Abgrenzungsposten für Urlaubsgeld für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden) 0 109 60 211

0 401 20 211

0 401 60 211
Abgrenzung des Urlaubsrückstellungsbetrags in Form von Versicherungsprämien (abgegrenzte Verpflichtungen zur Abführung von Versicherungsprämien) 0 109 60 213

0 401 20 213

0 401 60 213
Abgrenzung von Rückstellungen für angefallene Aufwendungen, für die zum Bilanzstichtag noch keine Abrechnungsbelege vorliegen (basierend auf geschätzten Werten) 0 109 00 000*

0 401 20 200*

0 401 60 000*
Bildung von Reservebeträgen für die Zahlung von vor Gericht bestrittenen Verpflichtungen 0 401 20 200* 0 401 60 000*
Reflexion von Abrechnungen für die Zahlung von Verpflichtungen nach Erhalt von Abrechnungsdokumenten 0 401 60 000* 0 302 00 000*
Abgrenzung der Aufwendungen für die Erfüllung von Verpflichtungen, einschließlich der gerichtlich anerkannten, zu Lasten der gebildeten Rücklage für Rechtsstreitigkeiten 0 401 60 000* 0 302 00 000*

0 303 00 000*

* Gemäß relevanten analytischen Konten.

Zusammenfassend können wir den Schluss ziehen, dass die vom Finanzministerium übermittelten Empfehlungen Antworten auf viele Fragen zum Übergang zu den neuen Bestimmungen der Anweisung Nr. 157n enthalten, insbesondere in Bezug auf:

  • Übergangsdaten;
  • Änderungen der Rechnungslegungsmethoden;
  • Überweisung von Guthaben;
  • Aufnahme von zuvor außerbilanziell bilanziertem Vermögen in die Bilanz
  • andere neue Bestimmungen, die durch die Verordnung Nr. 89n eingeführt wurden.
Anleitung zur Verwendung des Einheitlichen Kontenplans für das Rechnungswesen der staatlichen Behörden (Regierungsorgane), der kommunalen Selbstverwaltungsorgane, der Verwaltungsorgane der staatlichen Sondervermögen, der staatlichen Akademien der Wissenschaften, der staatlichen (kommunalen) Einrichtungen, genehmigt. Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 Nr. 157n.

Klassifizierung der Sektoroperationen Regierung kontrolliert(KOSGU) ist eine Gruppierung von Geschäften der öffentlichen Verwaltung nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt.

    Anwendung. Änderungen der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 N 157n „Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (staatliche Stellen), lokale Selbstverwaltungsorgane, Verwaltungsorgane des Staates Außerbudgetär Fonds, Staatliche Akademien der Wissenschaften, Staatliche (kommunale) Einrichtungen und Gebrauchsanweisungen"

Anordnung des russischen Finanzministeriums vom 29. August 2014 N 89n
"Über Änderungen der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 N 157n" Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (Regierungsorgane), Organe der lokalen Selbstverwaltung, Leitungsorgane von Staatliche Sondervermögen, Staatliche Akademien der Wissenschaften, Staatliche (kommunale) Einrichtungen und Gebrauchsanweisungen“

Zur Verbesserung der gesetzlichen Regelung im Bereich der Haushaltstätigkeit befehle ich:

1. Aufnahme in die Anordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 N 157n "Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für staatliche Behörden (staatliche Stellen), Organe der lokalen Selbstverwaltung, Leitungsorgane von Staatliche außerbudgetäre Fonds, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Institutionen und Anweisungen für ihre Anwendung“ (registriert beim Justizministerium der Russischen Föderation am 30. Dezember 2010, Registrierungsnummer 19452; Rossiyskaya Gazeta, 2011, 19. Januar) geändert gemäß Anlage zu dieser Verfügung.

2. Diese Reihenfolge wird bei der Bildung von Indikatoren für Rechnungslegungsobjekte am letzten Tag des Berichtszeitraums 2014 angewendet, sofern die Rechnungslegungsgrundsätze des Instituts nichts anderes vorsehen. Der Übergang zur Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Verordnung im Sinne des Arbeitskontenplans für die Rechnungslegung (Haushalts-) Rechnungslegung staatlicher (kommunaler) Institutionen erfolgt als organisatorische und technische Bereitschaft der Rechnungslegungseinheiten .

3. Dem Ersten Stellvertretenden Finanzminister der Russischen Föderation T.G. Nesterenko.

Registrierung N 34361

Der Erlass des Finanzministeriums Russlands über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für die Rechnungslegung für Behörden, staatliche Stellen, Verwaltungsorgane außerbudgetärer staatlicher Mittel, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Institutionen und die Anweisungen dafür Anwendung wurden angepasst.

Fest steht, dass die Anordnung für die Staatskorporation „Rosatom“ gilt. Dies gilt für die buchhalterische (budgetäre) Bilanzierung der Tatsachen des Wirtschaftslebens, die sich in 3 Fällen ergeben.

Die erste ist die Ausübung der Befugnisse des Hauptverwalters, Empfängers von Haushaltsmitteln, Hauptverwalters und Verwalters von Haushaltseinnahmen.

Die zweite - bei der unentgeltlichen Übertragung auf der Grundlage von Vereinbarungen des Unternehmens die Befugnisse des staatlichen Kunden zum Abschluss und zur Ausführung staatlicher Verträge im Namen des Unternehmens im Namen Russlands bei Budgetinvestitionen in Kapitalbauprojekte des Bundes Eigentum (mit Ausnahme der Befugnisse, die mit der Inbetriebnahme von Gegenständen dieses Eigentums verbunden sind).

Die dritte - mit einer ähnlichen Übertragung der Befugnisse zum Erwerb von Immobilien im Eigentum des Bundes an die Einheitsunternehmen der Bundesstaaten, in Bezug auf die die Körperschaft die Befugnisse des Eigentümers im Namen des Staates ausübt.

Die Anleitung zur Anwendung des Plans wurde um eine Liste von Bestimmungen ergänzt, die Institute, Finanzinstitute und Einrichtungen, die Gelddienstleistungen erbringen, bei der Führung der Buchhaltung berücksichtigen müssen.

Es ist vorgesehen, dass primäre Rechnungslegungsunterlagen zur Rechnungslegung akzeptiert werden, die als Ergebnis der internen Kontrolle der festgeschriebenen Tatsachen des Wirtschaftslebens zur Registrierung der darin enthaltenen Daten in den Rechnungslegungsregistern erhalten wurden.

Rechnungslegungsdaten und die auf ihrer Grundlage gebildeten Berichterstattungen von Rechnungslegungseinheiten werden unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit der Tatsachen des Wirtschaftslebens gebildet, die sich auf die Finanzlage, den Cashflow oder die Leistung des Instituts ausgewirkt haben oder auswirken können und zwischen dem stattgefunden haben Bilanzstichtag und das Datum der Unterzeichnung der Buchführung (Finanzberichterstattung) für das Berichtsjahr.

Verordnung des Finanzministeriums Russlands vom 29. August 2014 N 89n "Über Änderungen der Verordnung des Finanzministeriums der Russischen Föderation vom 1. Dezember 2010 N 157n" Über die Genehmigung des Einheitlichen Kontenplans für öffentliche Stellen ( Regierungsstellen), Organe der kommunalen Selbstverwaltung, Verwaltungsorgane staatlicher Sondervermögen, staatliche Akademien der Wissenschaften, staatliche (kommunale) Einrichtungen und Gebrauchsanweisung"


Registrierung N 34361


Diese Verordnung tritt 10 Tage nach dem Datum ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft.


Diese Reihenfolge wird bei der Bildung von Indikatoren für Rechnungslegungsobjekte am letzten Tag des Berichtszeitraums 2014 angewendet, sofern die Rechnungslegungsgrundsätze des Instituts nichts anderes vorsehen. Der Übergang zur Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Verordnung in Bezug auf den Arbeitsplan der Rechnungslegung (Haushaltsrechnung) staatlicher (kommunaler) Institutionen erfolgt als organisatorische und technische Bereitschaft der Rechnungslegungseinheiten