Generalsekretär der Interparlamentarischen Union. Internationale Parlamentarische Union. Ausschuss für Menschenrechte der Parlamentarier

(eingeführt durch Bundesgesetz Nr. 251-FZ vom 23. Juli 2013)

Artikel 76.1. Gemäß diesem Bundesgesetz sind Nichtkredit-Finanzorganisationen Personen, die folgende Arten von Tätigkeiten ausüben:

1) professionelle Teilnehmer am Wertpapiermarkt;

2) Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds, Investmentfonds auf Gegenseitigkeit und nichtstaatlichen Pensionsfonds;

3) spezialisierte Verwahrstellen eines Investmentfonds, eines Investmentfonds auf Gegenseitigkeit und eines nichtstaatlichen Pensionsfonds;

4) Aktienfonds;

5) Clearing-Aktivitäten;

6) Aktivitäten zur Umsetzung der Funktionen der zentralen Gegenpartei;

7) Aktivitäten eines Fachveranstalters;

8) Tätigkeiten des Zentralverwahrers;

9) Tätigkeiten der Versicherungssubjekte;

10) nichtstaatliche Rentenfonds;

11) Mikrofinanzorganisationen;

12) Kreditverbrauchergenossenschaften;

13) Bauspargenossenschaften;

14) Kreditauskunftei;

17) Verbrauchergenossenschaften für landwirtschaftliche Kredite;

18) Pfandhäuser.

(Klausel 18 wurde durch das Bundesgesetz Nr. 375-FZ vom 21. Dezember 2013 eingeführt)

Die Bank von Russland ist eine Einrichtung, die Nichtkredit-Finanzinstitute und (oder) ihren Tätigkeitsbereich auf den Finanzmärkten gemäß Bundesgesetzen reguliert, kontrolliert und überwacht.

Die Ziele der Regulierung, Kontrolle und Beaufsichtigung von Finanzinstituten, die keine Banken sind, bestehen darin, die nachhaltige Entwicklung des Finanzmarktes der Russischen Föderation, das wirksame Management von Risiken, die auf den Finanzmärkten entstehen, einschließlich der rechtzeitigen Erkennung und Abwehr von Krisensituationen, sicherzustellen Schutz der Rechte und berechtigten Interessen von Anlegern auf Finanzmärkten, Versicherungsnehmern, Versicherten und Anspruchsberechtigten, die nach dem Versicherungsgesetz als solche anerkannt sind, sowie Versicherten der Rentenversicherungspflicht, Einlegern und Teilnehmern an einem nichtstaatlichen Rentenfonds für nichtstaatliche Altersvorsorge, sonstige Verbraucher von Finanzdienstleistungen (mit Ausnahme von Verbrauchern von Bankdienstleistungen). Die Bank von Russland mischt sich nicht in die operativen Aktivitäten von Nichtkredit-Finanzinstituten ein, sofern nicht anders durch Bundesgesetze vorgesehen.

Artikel 76.2. Die Bank von Russland ist eine Einrichtung, die die Einhaltung der Anforderungen der Gesetzgebung der Russischen Föderation durch die Emittenten reguliert, kontrolliert und überwacht Aktiengesellschaften und Wertpapiere sowie Regulierung, Kontrolle und Überwachung im Bereich der Unternehmensbeziehungen in Aktiengesellschaften, um die Rechte und berechtigten Interessen von Aktionären und Anlegern zu schützen.

Die Bank von Russland hat das Recht, Inspektionen der Aktivitäten von Emittenten und Teilnehmern an Unternehmensbeziehungen durchzuführen und ihnen verbindliche Anweisungen zu erteilen, um festgestellte Rechtsverstöße zu beseitigen Russische Föderationüber Aktiengesellschaften und Wertpapiere und wendet auch andere durch Bundesgesetze vorgesehene Massnahmen an.

Das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen und das Verfahren zur Anwendung anderer Maßnahmen sind in den Vorschriften der Bank von Russland festgelegt.

Artikel 76.3. Die durch dieses Bundesgesetz und andere Bundesgesetze festgelegten Regulierungs-, Kontroll- und Aufsichtsfunktionen der Bank von Russland im Bereich der Finanzmärkte werden von einem ständigen Gremium wahrgenommen - dem Finanzaufsichtsausschuss, der die Leiter der Strukturabteilungen vereint die Bank von Russland, die die Erfüllung ihrer Aufsichtsfunktionen sicherstellen. Der Ausschuss für Finanzaufsicht entscheidet über die wichtigsten Fragen der Regulierung, Kontrolle und Aufsicht im Bereich der Finanzmärkte.

Das Reglement über den Finanzaufsichtsausschuss und seine Struktur werden vom Verwaltungsrat genehmigt. Der Leiter des Ausschusses für Finanzaufsicht wird vom Vorsitzenden der Bank von Russland aus dem Kreis der Mitglieder des Verwaltungsrats ernannt.

Artikel 76.4. Die Bank von Russland legt Anforderungen an Eigenmittel (Kapital) oder Nettovermögen von Nichtkredit-Finanzinstituten, obligatorische (finanzielle, wirtschaftliche) Kennzahlen sowie andere Anforderungen in Übereinstimmung mit föderalen Gesetzen fest, die die Aktivitäten der jeweiligen Organisationen regeln.

Artikel 76.5. Die Bank von Russland führt Inspektionen der Aktivitäten von Nichtbanken-Finanzinstituten durch, sendet verbindliche Anweisungen an Nichtbanken-Finanzinstitute und wendet auch andere Maßnahmen auf Nichtbanken-Finanzinstitute an, die durch Bundesgesetze vorgesehen sind.

Das Verfahren zur Durchführung von Inspektionen, einschließlich der Bestimmung der Pflichten der zu inspizierenden Personen zur Unterstützung bei der Durchführung von Inspektionen, und das Verfahren zur Anwendung anderer Maßnahmen werden durch die Vorschriften der Bank von Russland festgelegt.

Inspektionen können von bevollmächtigten Vertretern (Mitarbeitern) der Bank von Russland im Auftrag der Bank von Russland von Prüfungsorganisationen und Versicherungsmathematikern sowie im Auftrag des Finanzaufsichtsausschusses von Selbstregulierungsorganisationen durchgeführt werden.

(Dritter Teil in der Fassung des Bundesgesetzes Nr. 410-FZ vom 28. Dezember 2013)

Artikel 76.6. Die Bank von Russland legt verbindliche Fristen für Nichtkredit-Finanzinstitute und das Verfahren zur Erstellung und Einreichung von Berichten sowie andere durch Bundesgesetze vorgesehene Informationen fest.

Artikel 76.7. Die Bank von Russland führt gemäß dem von ihr festgelegten Verfahren Datenbanken zu Nichtkredit-Finanzinstituten, ihren Beamten und anderen Personen, über die sie im Rahmen der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten erhält.

Die Bank von Russland hat gemäß dem von ihr festgelegten Verfahren das Recht, von föderalen Exekutivorganen, ihren Gebietskörperschaften und anderen Personen die erforderlichen Informationen, für die Anforderungen festgelegt wurden, kostenlos anzufordern und zu erhalten ihre Vertraulichkeit zu gewährleisten, einschließlich Informationen, die personenbezogene Daten enthalten und sich auf die Aktivitäten von Nichtkredit-Finanzorganisationen (ihre Manager, Gründer (Teilnehmer) beziehen), und gemäß dem von ihr festgelegten Verfahren Maßnahmen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen, die vorgesehen sind gemäß dem Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 N 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ und überprüfen Sie die Richtigkeit der angegebenen Daten.

Artikel 76.8. Wenn ein Nichtbanken-Finanzinstitut die durch die Anforderung (Anweisung) der Bank von Russland festgelegte Frist nicht einhält, ist es verpflichtet, Verstöße im Zusammenhang mit der Einreichung und (oder) Veröffentlichung (Offenlegung) von Erklärungen zu beseitigen, und zwar mit angemessenem Aufwand Vermutungen über das Vorliegen von in Artikel 172.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation vorgesehenen Handlungen, Die Bank von Russland ist verpflichtet, innerhalb von drei Werktagen ab dem Datum der Feststellung der genannten Umstände Materialien an die dazu befugten Ermittlungsbehörden zu senden eine vorläufige Untersuchung von Strafsachen wegen Straftaten gemäß Artikel 172.1 des Strafgesetzbuchs der Russischen Föderation durchzuführen, um das Problem der Einleitung eines Strafverfahrens zu lösen.

Die Finanzkontrolle wird als Kontrolle über außerbudgetäre Bundesmittel, die Ausführung des Bundeshaushalts, die Organisation des Geldumlaufs, die aus der Nutzung des Staatseigentums erzielten finanziellen Ergebnisse und die Verwendung der zugewiesenen Kreditmittel bezeichnet Regierungsstellen, Organisationen, Unternehmen, Institutionen und anderes Eigentum, das sich in Bundeseigentum befindet, staatliche Reserven, die Bereitstellung von finanziellen Leistungen und Vorteilen, der Staat des Staates externe und interne Schulden.

Die Zentralbank im System der staatlichen Finanzkontrolle spielt eine Rolle, die durch ihre Befugnisse im Bereich der Verwaltung des Bankensystems und der Währungsregulierung bestimmt wird. Die Bank von Russland beschränkt ihre Funktionen nicht auf die Kontrolle innerhalb der Banken.

Gemäß der Gesetzgebung ist die Zentralbank das Subjekt Geldpolitik Auf dieser Grundlage übt er die Kontrolle über die Finanzströme, das Volumen der Geldmenge im Land und die Arbeit der Kreditinstitute aus und wirkt sich auch auf die Lösung vieler makroökonomischer Probleme und auf die Geschäftstätigkeit aus.

Die Bank von Russland beeinflusst die Bildung von Ersparnissen durch Einzelpersonen und Rechtspersonen und sie dann in Investitionen umzuwandeln. Voraussetzungen für die Bildung dieser Ersparnisse sind der Wechselkurs der Landeswährung, das Zinsniveau und die Inflationsrate. Bank des Landes als Organ zur Regulierung und Kontrolle der Aktivitäten von Kreditinstituten. Die Zentralbank überwacht ständig die Einhaltung der Bankengesetzgebung durch die Kreditinstitute, ihre eigenen Vorschriften (festgelegte verbindliche Standards für diese Organisationen). Die Bankenregulierung und -aufsicht hat das Hauptziel, die Stabilität des Bankensystems aufrechtzuerhalten und die Interessen von Gläubigern und Einlegern zu schützen. Die Zentralbank der Russischen Föderation übt mit Hilfe ihrer Kontrollbefugnisse eine laufende Kontrolle über die Aktivitäten von Kreditinstituten und eine vorläufige Kontrolle aus. Folgende Komponenten dieser Befugnisse können unterschieden werden:

  • - Befugnisse im Bereich Antimonopol und Devisenkontrolle;
  • - Kontrolle über die Einhaltung der von der Zentralbank und anderen Befugnissen festgelegten Standards durch Kreditinstitute.

Betrachten Sie nun die Steuerungsarten und ihre internen Komponenten:

Die laufende Kontrolle besteht aus Inspektionen der Kreditinstitute und ihrer Zweigstellen, die vorläufige Kontrolle umfasst die Analyse und Prognose der wirtschaftlichen Lage des Landes insgesamt und nach Regionen (Kreditlage, monetäre und finanzielle Preis- und Währungsbeziehungen).

Die Kartellkontrolle besteht darin, dass beim Erwerb von mehr als 20% der Anteile (Anteile) von Kreditinstituten durch eine Person oder verbundene Personen die Zustimmung der Zentralbank eingeholt werden muss und beim Erwerb von mehr als 5% der Aktien, ist es notwendig, die Bank von Russland zu benachrichtigen.

Die Devisenkontrolle besteht im Erlass von Vorschriften, die für Gebietsansässige und Gebietsfremde verbindlich sind Russische Föderation und auch bei der Überprüfung von Währungstransaktionen auf Einhaltung des Verfahrens, des Zeitpunkts und der Vollständigkeit ihrer Durchführung.

Aus all dem lässt sich zusammenfassen, dass die Bank des Landes bei der Umsetzung der Finanzkontrolle sowohl direkte als auch indirekte Methoden anwendet. Direkte Methoden bestehen aus Vorschriften, Anweisungen, Anforderungen, die von der Zentralbank herausgegeben werden.

Zu den indirekten Methoden gehört die Festlegung von Refinanzierungs- und Diskontierungssätzen.

Es ist auch wichtig zu beachten, dass ein besonderer Bereich der Kontrolle über die Aktivitäten von Kreditinstituten die Umsetzung von Gegenmaßnahmen zur Legalisierung illegaler Einkünfte ist.

Als Ergebnis können wir eine wichtige Schlussfolgerung ziehen, dass die Zentralbank der Russischen Föderation den Status und die entsprechenden Befugnisse und Funktionen hat, die es ihr ermöglichen, die Kontrolle über den Geldumlauf im Land, den Erwerb von Fremdwährungen sowie darüber auszuüben Operationen damit und über das Abrechnungssystem. Die Bank von Russland führt aus Verschiedene ArtenÜberwachung des Zustands der Währungssphäre durch die Umsetzung einer bestimmten Geldpolitik in ihr.