Anhang 2 Kreditsystem oder Direktzahlungen. Das FSS-Pilotprojekt „Direktzahlungen“ wird ausgeweitet. Regionen der Direktzahlungen


Ab dem 1. Januar 2019 schloss sich die Region Wladimir den Regionen an, die an der Umsetzung des Pilotprojekts des Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation „Direktzahlungen“ beteiligt sind.

Dies bedeutet, dass sich das System zur Zahlung von Leistungen an erwerbstätige Bürger geändert hat. Das Aufrechnungsprinzip, bei dem der Arbeitgeber die Leistung selbst berechnete, auszahlte und anschließend die Mittel durch Aufrechnung von der Sozialversicherungskasse der Russischen Föderation (im Folgenden als Kasse bezeichnet) zurückerstattete, wurde abgeschafft. Jetzt überweisen die Versicherungsnehmer die Versicherungsbeiträge vollständig an den Fonds, ohne die Höhe der gezahlten Leistungen zu kürzen, und die Auszahlung der Leistungen an sozialversicherungspflichtig Versicherte erfolgt direkt aus dem Fonds.

Der Mechanismus der Direktzahlungen wird durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 21. April 2011 Nr. 294 „Über die Besonderheiten der finanziellen Unterstützung, Zuweisung und Zahlung in den Jahren 2012 bis 2020 durch die Gebietskörperschaften des Sozialversicherungsfonds der Russischen Föderation“ geregelt Russische Föderation an Versicherte des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft und obligatorischer Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, Leistung sonstiger Zahlungen und Erstattung der Aufwendungen des Versicherers für vorbeugende Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Arbeitnehmern sowie die Einzelheiten der Zahlung von Versicherungsprämien für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft und die obligatorische Sozialversicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten“ (im Folgenden: Beschluss Nr. 294) .

Die Anforderungen des Beschlusses Nr. 294 gelten nicht für Personen, die im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft freiwillig ein Rechtsverhältnis im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherung eingegangen sind.

Ziele und Zielsetzungen des Pilotprojekts:

  • Erhöhung der sozialen Sicherheit der Bürger, einschließlich der Bereitstellung von Sozialversicherungsleistungen für Versicherte, deren Arbeitgeber entweder finanzielle Probleme hat oder seine Tätigkeit tatsächlich eingestellt hat.
  • Schaffung eines transparenten Mechanismus zur Zuweisung und Auszahlung von Leistungen.
  • Reduzierung der Kosten für Versicherungsnehmer bei der Bearbeitung und Berechnung von Leistungen. Verkürzung der Zeit für die Berechnung und Zuweisung von Leistungen.

Vom Fonds direkt an erwerbstätige Bürger gezahlte Leistungen – auf ein Bankkonto oder per Postanweisung:

  • Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (auch aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit);
  • Mutterschaftsgeld;
  • einmalige Leistung bei Anmeldung in der Frühschwangerschaft;
  • einmalige Leistung bei der Geburt eines Kindes;
  • monatliches Kinderbetreuungsgeld, bis das Kind 1,5 Jahre alt ist;
  • Zahlung für zusätzlichen Urlaub (zusätzlich zum gewährten Jahresurlaub) für die Dauer der Behandlung, Fahrt zum Behandlungsort und zurück, der der versicherten Person bei der Arbeit gewährt wird.

Der Arbeitgeber zahlt das Sterbegeld und vier zusätzliche freie Tage zur Betreuung eines behinderten Kindes und beantragt dann bei der Kasse die Erstattung dieser Mittel.

Das Verfahren zur Bereitstellung der für die Auszahlung der Leistungen erforderlichen Informationen

Bei der Entstehung des Anspruchs auf Leistungen hat sich das Verfahren zur Dokumentenbearbeitung für eine berufstätige Person (Versicherte) eigentlich nicht geändert. Er stellt seinem Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) einen Antrag mit Angabe der Angaben zur Überweisung der Leistung (Bankkonto (Bankkartenkonto), MIR-Zahlungskartennummer oder Postanschrift) sowie Unterlagen zur Bestätigung des Leistungsanspruchs zur Verfügung.

Der Versicherungsnehmer übergibt diese spätestens 5 Kalendertage nach Einreichung des Antrags und der Unterlagen durch den Arbeitnehmer mit einem gemäß dem genehmigten Formular erstellten Inventar an die Zweigstelle der Regionalfiliale Wladimir des Fonds am Ort der Registrierung.

Ein Versicherter, dessen durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im vorangegangenen Abrechnungszeitraum (Vorjahr) 25 Personen übersteigt, muss innerhalb desselben Zeitraums (5 Kalendertage) elektronische Leistungsempfängerverzeichnisse in der vorgeschriebenen Form mit elektronischer Signatur beglaubigt an die Kasse übermitteln .

Ein Versicherter, dessen durchschnittliche Mitarbeiterzahl im vorangegangenen Abrechnungszeitraum 25 Personen oder weniger beträgt, hat das Recht, elektronische Leistungsempfängerverzeichnisse in der vorgeschriebenen Form, beglaubigt durch eine elektronische Signatur, zu versenden oder Papierdokumente mit Inventar einzureichen.

Wenn der Arbeitgeber der regionalen Zweigstelle elektronische Register übermittelt, ist es nicht erforderlich, zusätzlich einen Satz Papierdokumente bereitzustellen, die in der Organisation gespeichert werden müssen.

Innerhalb von 10 Kalendertagen Ab dem Datum des Eingangs des Antrags und der Unterlagen oder Informationen, die für die Zuordnung und Auszahlung der entsprechenden Leistungsart erforderlich sind, zahlt die regionale Zweigstelle des Fonds diese durch Überweisung auf ein Bankkonto (Bankkartenkonto) aus, einschließlich der MIR-Zahlungskarte (nach Kartennummer), angegeben im Antrag oder im Auskunftsregister, oder über den Bundespostdienst auf Antrag der versicherten Person (ihrem Bevollmächtigten).

Der Fonds erstattet den Versicherungsnehmern weiterhin Folgendes:

  • zur Zahlung von Sozialleistungen für die Beerdigung;
  • 4 zusätzliche freie Tage zur Betreuung eines behinderten Kindes zu bezahlen;
  • zur Finanzierung präventiver Maßnahmen zur Reduzierung von Arbeitsunfällen;
  • für zusätzliche Kosten, die zu Lasten der eigenen Mittel entstehen (über die allgemein anerkannten Normen hinaus) für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit für die ersten 3 Tage, deren Bereitstellung aus dem Bundeshaushalt erfolgen muss.

Der Versicherungsnehmer reicht bei der regionalen Zweigstelle die Dokumente ein, die den Anspruch auf Entschädigung bestätigen, sowie einen Antrag in der genehmigten Form. Für den Inhalt der bereitgestellten Unterlagen und Informationen ist der Versicherungsnehmer verantwortlich.

WICHTIG!!!

Um versicherten Bürgern rechtzeitig staatliche Sozialversicherungsleistungen zu gewähren, muss der Arbeitgeber:

  • Machen Sie die Arbeitnehmer auf das neue Verfahren zur Zahlung von Leistungen der obligatorischen Sozialversicherung aufmerksam.
  • Informieren Sie die Mitarbeiter über die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen auf ein Bankkonto (Eröffnung eines Bankkontos erforderlich) oder per Postanweisung und über die genaue Angabe des Melde- und Wohnortes unter Angabe der Postleitzahl.
  • Beteiligen Sie sich so weit wie möglich an der Arbeit mit elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, um das Register mit den für die Zuweisung und Zahlung erforderlichen Informationen automatisch auszufüllen

Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, Schwangerschaft und Geburt (Hinweis: Die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in elektronischer Form ist keine Voraussetzung für die Erstellung elektronischer Leistungsempfängerverzeichnisse, sondern dient der Vereinfachung des Verfahrens zu deren Erstellung.).

Anleitung zur Installation der automatisierten Arbeitsplatzsoftware „Erstellung von Berechnungen für die Sozialversicherung“ zur Erstellung von Meldungen (Formular 4-FSS) und Leistungsempfängerregistern in elektronischer Form

3. Laden Sie die lokale Einzelbenutzerversion herunter. Dateiname: arm_fss_single_Х_Х_Х_Х.zip, (wobei X die aktuelle Versionsnummer des Programms ist). Hier können Sie eine Anleitung zur Installation des Programms herunterladen: Datei arm_fss_instr_setup.zip.

Ab dem 1. Juli 2018 nehmen 39 Teilstaaten der Russischen Föderation am Pilotprojekt „Direktzahlungen“ teil. Dieses Projekt ermöglichte es, das Verfahren zum Bezug von Sozialleistungen zu vereinfachen und die Möglichkeit von Verzögerungen auszuschließen. In dem Artikel werden wir untersuchen, was das Pilotprojekt für Direktzahlungen 2018 ist, welche Subjekte der Russischen Föderation darin einbezogen werden und welche Änderungen sich in den Dokumentenformen ergeben haben.

Teilnehmer des Pilotprojekts Direktzahlungen 2018

Alle Subjekte der Russischen Föderation, die am FSS-Pilotprojekt teilnehmen, sind im Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 294 vom 11. April 2011 aufgeführt. Bisher haben 39 Teilgebiete der Russischen Föderation auf Direktzahlungen umgestellt. Ursprünglich war geplant, ab dem 1. Juli 2018 und 2019 13 Teilgebiete der Russischen Föderation in das Projekt aufzunehmen. Das Projekt selbst sollte bis Ende 2019 abgeschlossen sein.

Doch Ende 2017 wurde das Dekret Nr. 1514 vom 11. Dezember 2017 erlassen, wonach die Beteiligung der zuvor genannten Regionen am Projekt abgesagt und das Projekt selbst bis Ende 2020 verlängert wurde.

Ab dem 1. Juli 2018 nehmen weitere 6 Regionen am Pilotprojekt „Direktzahlungen“ teil:

  • Kabardino-Balkarien;
  • Karelien;
  • Nordossetien;
  • Region Kursk;
  • Region Kostroma;
  • Tyva.

Wichtig! Alle Arbeitgeber in den Regionen, die neu am Projekt teilnehmen, müssen ihre Mitarbeiter darüber informieren, dass sich das Verfahren zur Auszahlung von Leistungen ändert. Bis Ende Juni 2018 müssen alle Krankenstände für bereits eingetretene Versicherungsfälle bezahlt werden. Arbeitnehmer, die sich zu diesem Zeitpunkt in Elternzeit befinden, müssen die Leistungen direkt bei der Sozialversicherungskasse beantragen.

Wie wird der Krankenstand ausgestellt?

Für Unternehmen, die nun in das Pilotprojekt einbezogen werden, wird ein neues Verfahren zur Bearbeitung von Krankenständen etabliert. Die neue Reihenfolge wird wie folgt lauten:

  1. Der Arbeitnehmer reicht eine Krankmeldung und einen Antrag bei der Buchhaltung seines Arbeitgebers ein.
  2. Die Buchhaltungsmitarbeiter tragen die erhaltenen Informationen über ein spezielles Programm in das Register ein. Wenn das Unternehmen weniger als 25 Mitarbeiter beschäftigt, wird das Register in Papierform an die Sozialversicherungskasse übermittelt, andernfalls erfolgt die Übermittlung in elektronischer Form. Zur Datenübertragung wird ein Inventar erstellt. Dies muss spätestens 5 Kalendertage nach Eingang des Antrags und der Krankmeldung des Arbeitnehmers erfolgen.
  3. Danach muss der Arbeitgeber für die ersten drei Tage Invaliditätsleistungen zahlen.

Wichtig! Wenn ein Arbeitnehmer eine elektronische Krankenstandsbescheinigung mitbringt, hat der Arbeitgeber kein Recht, die Annahme zu verweigern. Es ist nicht erforderlich, es auszudrucken oder in Papierform aufzubewahren.

Änderungen der der Sozialversicherungskasse im Rahmen des Pilotprojekts zur Verfügung gestellten Registerformulare

Für alle am Pilotprojekt teilnehmenden regionalen Unternehmen wurden neue Informationsregisterformulare genehmigt (FSS-Verordnung Nr. 579 vom 24. November 2017). Diese Formulare werden für die Zuweisung und Auszahlung von Leistungen benötigt. Darüber hinaus wurde in der angegebenen Reihenfolge das Verfahren zum Ausfüllen dieser Dokumente festgelegt. Arbeitgeber sind ab dem 29. Januar 2018 verpflichtet, die neuen Register zu verwenden.

Zu den wesentlichen Änderungen in Bezug auf die neuen Registerformulare gehören:

  • Im neuen Register für die Zuweisung von Leistungen bei Arbeit und Arbeit, Invalidität und Anmeldung in der Frühschwangerschaft ist eine neue 16. Spalte erschienen. Darin ist die Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben (d. h. wie der Krankenstand gewährt wurde – in Papierform oder in Form einer elektronischen Bescheinigung). Dies liegt daran, dass am 1. Juli 2017 die elektronische Krankenstandsbescheinigung eingeführt wurde. In Spalte 43 dieses Formulars müssen Sie die Zahlungsmethode der Leistung angeben, d. h. Überweisung: auf ein Bankkonto, ein Postkonto oder über eine andere Organisation.
  • Wenn die Leistung auf eine Karte übertragen wird, die mit dem Mir-Zahlungssystem verbunden ist, müssen Sie in Spalte 47 die Kartennummer angeben. Die Spalten 44, 45 und 46 sind nicht erforderlich.
  • Bis vor Kurzem gaben die „Informationen zur Teilzeitarbeit“ den Tarif und das offizielle Gehalt an. Derzeit wird in Spalte 41 nur der Tarif angegeben.

Wichtig! Das Anmeldeformular für Informationen zum Mutterschafts- und Kinderbetreuungsgeld bei Teilzeitarbeit sowie zur Zahlungsweise und Verwendung der Mir-Karte wurde korrigiert.

Das Verfahren zur Auszahlung der Leistungen in den am Pilotprojekt teilnehmenden Regionen

Das Pilotprojekt „Direktzahlungen“ sieht vor, dass Zahlungen an Arbeitnehmer nicht vom Arbeitgeber zur Zahlung der Versicherungsprämien, sondern direkt von der Sozialversicherungskasse erfolgen. Zur Umsetzung eines solchen Systems ist es erforderlich, die Beiträge in voller Höhe und ohne Abzug von Sozialleistungen an die Sozialversicherungskasse zu entrichten.

Dabei ist unabhängig von der finanziellen Situation des Arbeitgebers gewährleistet, dass der Versicherte rechtzeitig Zahlungen von der Sozialversicherungskasse erhält. Darüber hinaus, selbst wenn sein Arbeitgeber in der Insolvenzphase ist.

Die Berechnung der Leistungshöhe bleibt gleich: Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der Versicherten sowie nach deren Dienstzeit. In diesem Fall erfolgt die Berechnung durch die Sozialversicherungskasse, der Arbeitgeber stellt der Kasse jedoch alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.

Nachdem die FSS ein vollständiges Dokumentenpaket vom Versicherungsnehmer erhalten hat, hat sie maximal 10 Tage Zeit, um über die Zahlung zu entscheiden. Die Auszahlung der Leistungen kann verweigert werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Arbeitnehmer seine Gesundheit vorsätzlich geschädigt hat. Eine negative Entscheidung wird innerhalb von 2 Werktagen übermittelt.

Wichtig! Wenn der Arbeitgeber in Konkurs geht, seine Tätigkeit einstellt oder sich einfach versteckt, hat der Arbeitnehmer das Recht, bei der Sozialversicherungskasse selbstständig einen Antrag auf Auszahlung der Leistungen zu stellen.

Die Versicherungsleistung wird von der Kasse an die versicherte Person überwiesen. In diesem Fall muss es sich nicht unbedingt um die Karte handeln, auf die das Gehalt überwiesen wird. Als Empfangsart kann der Mitarbeiter eine beliebige andere Karte angeben oder eine Postanweisung wählen.

Positive und negative Aspekte des FSS-Pilotprojekts

Für die meisten Arbeitgeber sowie deren Arbeitnehmer hat das Projekt eine Reihe von Vorteilen:

  • Das Ausfüllen des 4-FSS-Berichts ist einfacher geworden, es besteht keine Notwendigkeit, den Mitarbeitern Leistungen zu zahlen;
  • klare Fristen für die Auszahlung der Leistungen, die innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Vorlage des Registers durch den Arbeitgeber gezahlt werden müssen;
  • Leistungen werden unabhängig von der finanziellen Situation des Arbeitgebers gezahlt;
  • Die Richtigkeit der Leistungsberechnung wird von der Sozialversicherungskasse kontrolliert.

Darüber hinaus wurde die Möglichkeit betrügerischer Machenschaften durch die Verwendung gefälschter Krankenstandsformulare verringert.

Zu den negativen Aspekten des Pilotprojekts gehört eine Erhöhung der Ausgaben des Sozialversicherungsfondshaushalts. Darüber hinaus wurde die Frage der Übermittlung von Informationen über Versicherungsnehmer aus der Sozialversicherungskasse eines Subjekts der Russischen Föderation – eines Projektteilnehmers – an ein anderes Subjekt, bei dem das „Offset-System“ verwendet wird, nicht gelöst. Beispielsweise wenn der Versicherungsnehmer seinen Meldeort wechselt.

Antworten auf häufige Fragen

Frage: Kann ein Unternehmen die Teilnahme am Pilotprojekt verweigern und zum bisherigen Modell wechseln?

Antwort: Das Unternehmen hat das Recht, dies selbstständig zu tun.

Frage: Ist es möglich, bei der Sozialversicherungskasse ein einziges Register mit mehreren Krankenstandsbescheinigungen gleichzeitig einzureichen?

Antwort: Wenn nach der Meldung der Krankmeldungen an die Buchhaltung noch keine 5 Tage vergangen sind und andere Mitarbeiter mehr Krankmeldungen geleistet haben, können diese in einem einzigen Register zusammengefasst werden.

Frage: Was soll ich tun, wenn das Unternehmen fristgerecht Unterlagen bei der Sozialversicherung eingereicht hat, der Arbeitnehmer aber kein Gehalt erhält?

Antwort: Zunächst sollten Sie Ihre Unterlagen auf Fehler überprüfen. Wenden Sie sich anschließend mit einer Frage an die Stiftung.

Frage: Wie lange muss es dauern, bis die fehlenden Leistungsunterlagen bei der Sozialversicherung eingereicht werden?

Antwort: Wenn die dem Fonds vorgelegten Unterlagen unvollständig sind oder Mängel aufweisen, wird die FSS den Versicherungsnehmer innerhalb von 5 Tagen darüber informieren. In diesem Fall muss dieser die fehlenden Unterlagen ebenfalls innerhalb von 5 Tagen nachreichen.

Das Gesetz, nach dem vorgeschlagen wird, den Beginn der Direktzahlung von Leistungen an Versicherte durch die Gebietskörperschaften des Föderalen Sozialversicherungsfonds Russlands um zwei Jahre (vom 1. Januar 2019 auf den 1. Januar 2021) zu verschieben der Eintritt eines Versicherungsfalls. Zahlungen erfolgen in diesem Fall ohne Beteiligung des Arbeitgebers. Wie in der Begründung des Gesetzentwurfs erwähnt, wird eine solche Entscheidung die Notwendigkeit, einen Teil der Verbindlichkeiten des Föderalen Sozialversicherungsfonds Russlands an Versicherungsnehmer (Arbeitgeber) zurückzuzahlen, verzögern und den erforderlichen Betrag aus dem Bundeshaushalt reduzieren.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass derzeit ein Teil des Leistungsbetrags vom Arbeitgeber gezahlt wird und die gezahlten Leistungen dann mit den Versicherungsprämien verrechnet werden (Teil 2 von Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 24. Juli 2009 Nr. 212-FZ „“; im Folgenden bezeichnet als Gesetz Nr. 212 – Bundesgesetz). Der Tarif für OSS bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft beträgt im Rahmen der Versicherungsprämienberechnung 2,9 %, Prämien werden nicht über der Basis () gezahlt.

Wir sprechen von folgenden Zahlungsarten:

  • bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (einschließlich aufgrund eines Arbeitsunfalls und (oder) einer Berufskrankheit);
  • für Schwangerschaft und Geburt;
  • eine einmalige Leistung für Frauen, die in den frühen Stadien der Schwangerschaft in medizinischen Einrichtungen registriert sind;
  • einmalige Leistung bei der Geburt eines Kindes;
  • monatliches Kinderbetreuungsgeld;
  • Zahlung von Urlaub (zusätzlich zum bezahlten Jahresurlaub) an die versicherte Person, die bei der Arbeit verletzt wurde.

In welchen Fällen erhält ein Arbeitnehmer keine Leistungen wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit? Informieren Sie sich im Material „Zeiträume, für die keine Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit gewährt werden“ in „Enzyklopädie der Lösungen. Steuern und Gebühren“ Internetversion des GARANT-Systems. Erhalten Sie 3 Tage lang kostenlosen Vollzugang!

Daran beteiligten sich zunächst nur die Republik Karatschai-Tscherkess und die Region Nischni Nowgorod. Im Jahr 2015 wurde das Projekt in 14 Regionen Russlands umgesetzt, darunter den Republiken Krim, Karatschai-Tscherkessien und Tatarstan, der Region Chabarowsk, Astrachan, Belgorod, Kurgan, Nischni Nowgorod, Nowgorod, Nowosibirsk, Rostow, den Regionen Samara und Tambow sowie Sewastopol. Im Jahr 2016 schlossen sich dem Projekt sechs weitere Regionen an – die Republik Mordwinien, die Regionen Brjansk, Kaliningrad, Kaluga, Lipezk und Uljanowsk ().

Das Verfahren für den Bezug von Leistungen direkt von der Föderalen Sozialversicherungskasse Russlands ist wie folgt: Bei Eintritt eines Versicherungsfalls wendet sich die versicherte Person mit einem Antrag auf Zahlung der entsprechenden Leistungsart und den für deren Zuweisung erforderlichen Unterlagen an den Arbeitgeber und Bezahlung. Der Arbeitgeber sendet diese spätestens fünf Kalendertage nach Eingang des Antrags und der Unterlagen an die regionale Zweigstelle des FSS Russlands. Darüber hinaus kann die versicherte Person die Unterlagen nur dann selbständig einreichen, wenn der Versicherungsnehmer seine Tätigkeit einstellt, auch wenn sein tatsächlicher Aufenthaltsort am Tag der Leistungsbeantragung nicht festgestellt werden kann. Die Entscheidung über die Ernennung und Auszahlung von Leistungen muss von der Gebietskörperschaft des FSS Russlands innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erhalt der Unterlagen vom Arbeitgeber getroffen werden. Die Überweisung des Geldes erfolgt entweder per Banküberweisung auf das Bankkonto der versicherten Person oder per Post an ihre Wohnadresse (Ziffern 2-3, 8-9 der Verordnung über die Einzelheiten der Ernennung und Zahlung in den Jahren 2012 - 2016). Versicherte mit Versicherungsschutz für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschafts- und anderen Zahlungen in den Teilgebieten der Russischen Föderation, die an der Umsetzung des Pilotprojekts teilnehmen).

Im Krankheits- oder Mutterschaftsfall wird der Arbeitnehmer bezahlt Zuschuss.


Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Leistung um eine Versicherungsleistung. In diesem Fall ist es der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer die versicherte Person.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls – Krankheit oder Mutterschaft – erhält der Arbeitnehmer sozialer Nutzen oder mit anderen Worten: Versicherung. Der Leistungsbetrag wird teilweise oder vollständig von der Sozialversicherungskasse (SIF) gezahlt.


Derzeit gibt es zwei Versicherungszahlungsmechanismen:

  1. Kreditsystem;
  2. Direktzahlungen.

Der Arbeitgeber berechnet zunächst selbstständig die Höhe der Sozialleistungen und zahlt sie dann aus eigenen Mitteln an den Arbeitnehmer aus.

Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber bei VNII zur Zahlung monatlicher Versicherungsprämien verpflichtet ist, hat er Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten der Leistungszahlung.


Um die Kosten zu kompensieren, wenn prüfen System Der Versicherungsnehmer hat folgende Möglichkeiten.

  • Prüfen
  • Erstattung

Für Aufwendungsersatz Folgende Unterlagen müssen bei der Sozialversicherung eingereicht werden.

  1. Belege

Unserer Meinung nach das Wichtigste Mangel Beim Ausgleichssystem handelt es sich um eine unabhängige Berechnung der Höhe der Sozialleistungen durch den Arbeitgeber und deren anschließende Zahlung aus eigenen Mitteln. Gleichzeitig ist der Prozess der Erstattung der entstandenen Kosten recht langwierig.


Wenn Mitarbeiter der Sozialversicherung Fehler bei der Berechnung der Leistungshöhe feststellen, kann der Arbeitgeber zusätzliche Versicherungsprämien, Strafen und Bußgelder verhängen.

Der Gesetzgeber hat einen Mechanismus für Direktzahlungen zur Auszahlung von Leistungen an Arbeitnehmer entwickelt direkt Pilotprojekt FSS.


Das Pilotprojekt funktioniert nicht überall, sondern nur in einigen Regionen der Russischen Föderation. Wer in einem solchen Fach eingeschrieben ist, nimmt automatisch am Pilotprojekt teil:

  • Organisationen;

Ein Arbeitgeber, der am FSS-Pilotprojekt teilnimmt, sollte Folgendes berücksichtigen: Besonderheiten.

  1. Kein Zählen und Bezahlen nötig
  2. vollständig
  3. Muss raus Mitarbeiter Stellungnahme Und Dokumentation zur Auszahlung von Leistungen und Informationen übermitteln im FSS.
  4. kann nicht gezählt werden erstatten aus dem Budget des Fonds.

Das Geld wird von der Kasse auf das im Antrag angegebene Bankkonto des Arbeitnehmers oder per Postanweisung überwiesen.


Somit muss der am Pilotprojekt teilnehmende Arbeitgeber lediglich ein Paket mit Unterlagen bei der Kasse einreichen.


Der Arbeitgeber muss diese spätestens 5 Tage nach Eingang des Antrags und der Unterlagen des Arbeitnehmers zusammen mit dem Inventar an seine Sozialversicherungsabteilung übermitteln. Die Liste der Dokumente hängt von der Zahlungsart ab.


Art der Leistung

Liste der erforderlichen Dokumente

Bei vorübergehender Behinderung

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Für Schwangerschaft und Geburt

Für Frauen, die sich in den frühen Stadien der Schwangerschaft anmelden

Bei der Geburt eines Kindes

  • Bescheinigung vom Arbeitsplatz des anderen Elternteils, dass dieser keine Leistungen bezieht
  • Bei geschiedenen Eltern eine Scheidungsurkunde und eine Bescheinigung über das Zusammenleben mit dem Kind

Betreuung eines Kindes bis zum Alter von 1,5 Jahren




Ein Paket mit Unterlagen zur Auszahlung der Leistungen kann auf zwei Arten eingereicht werden:

  1. Inventar;

Ein Pilotprojektteilnehmer kann jede Art der Einreichung von Unterlagen wählen, wenn die durchschnittliche Mitarbeiterzahl 25 Personen nicht überschreitet. Wenn die Anzahl der Mitarbeiter mehr als 25 Personen elektronisches Formular.


Bitte beachten Sie, dass das FSS-Pilotprojekt fünf Leistungsarten vorsieht:

  • für Schwangerschaft und Geburt;
  • Frauen, die sich in den frühen Stadien der Schwangerschaft registriert haben;
  • bei der Geburt eines Kindes;
  • für die Kinderbetreuung bis zur Vollendung des 1,5. Lebensjahres.

Bei anderen Leistungen, zum Beispiel bei der Bezahlung zusätzlicher freier Tage zur Betreuung eines behinderten Kindes, zahlt der Versicherungsnehmer wie bisher aus eigenen Mitteln. Diese Kosten können jedoch nicht auf die Zahlung der Versicherungsprämien angerechnet werden; sie können nur aus dem Haushalt der Sozialversicherungskasse erstattet werden.

  • Elektronischer Krankenstand

Im Krankheits- oder Mutterschaftsfall wird der Arbeitnehmer bezahlt Zuschuss.


Im Wesentlichen handelt es sich bei einer Leistung um eine Versicherungsleistung. In diesem Fall ist es der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, da er den Arbeitnehmer durch die Zahlung von Beiträgen an die Sozialversicherung für Fälle vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und Mutterschaft versichert. Der Mitarbeiter ist dementsprechend die versicherte Person.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls – Krankheit oder Mutterschaft – erhält der Arbeitnehmer sozialer Nutzen oder mit anderen Worten: Versicherung. Der Leistungsbetrag wird teilweise oder vollständig von der Sozialversicherungskasse (SIF) gezahlt.


Derzeit gibt es zwei Versicherungszahlungsmechanismen:

  1. Kreditsystem;
  2. Direktzahlungen.

Kreditsystem für die Auszahlung von Leistungen

Der Arbeitgeber berechnet zunächst selbstständig die Höhe der Sozialleistungen und zahlt sie dann aus eigenen Mitteln an den Arbeitnehmer aus.

Aufgrund der Tatsache, dass der Arbeitgeber bei VNII zur Zahlung monatlicher Versicherungsprämien verpflichtet ist, hat er Anspruch auf eine Entschädigung für die Kosten der Leistungszahlung.


Um die Kosten zu kompensieren, wenn prüfen System Der Versicherungsnehmer hat folgende Möglichkeiten.

  • Prüfen Aufwendungen für Sozialleistungen zur Rückzahlung der im entsprechenden Zeitraum für VNiM aufgelaufenen Versicherungsprämien.
  • Erstattung von der Sozialversicherung die entstandenen Kosten, wenn die Kosten für Krankenstand und andere Leistungen die Höhe der aufgelaufenen Beiträge übersteigen.

Für Aufwendungsersatz Folgende Unterlagen müssen bei der Sozialversicherung eingereicht werden.

  1. Stellungnahme
  2. Hilfe-Berechnung
  3. Aufschlüsselung der Ausgaben
  4. Belege

Unserer Meinung nach das Wichtigste Mangel Beim Ausgleichssystem handelt es sich um eine unabhängige Berechnung der Höhe der Sozialleistungen durch den Arbeitgeber und deren anschließende Zahlung aus eigenen Mitteln. Gleichzeitig ist der Prozess der Erstattung der entstandenen Kosten recht langwierig.


Wenn Mitarbeiter der Sozialversicherung Fehler bei der Berechnung der Leistungshöhe feststellen, kann der Arbeitgeber zusätzliche Versicherungsprämien, Strafen und Bußgelder verhängen.

Direktzahlungen oder Pilotprojekt

Der Gesetzgeber hat einen Mechanismus für Direktzahlungen zur Auszahlung von Leistungen an Arbeitnehmer entwickelt direkt und nicht über den Arbeitgeber. Dieser Mechanismus wird aufgerufen Pilotprojekt FSS.


Das Pilotprojekt funktioniert nicht überall, sondern nur in einigen Regionen der Russischen Föderation. Wer in einem solchen Fach eingeschrieben ist, nimmt automatisch am Pilotprojekt teil:

  • Organisationen;
  • separate Abteilungen, die den Mitarbeitern selbstständig Gehälter zahlen.

Ein Arbeitgeber, der am FSS-Pilotprojekt teilnimmt, sollte Folgendes berücksichtigen: Besonderheiten.

  1. Kein Zählen und Bezahlen nötig Arbeitnehmer einige Sozialleistungen. Sie werden direkt von der FSS an die Versicherten gezahlt.
  2. Es ist notwendig, Versicherungsprämien für VNiM zu zahlen vollständig, ohne die Höhe der Leistungskosten zu verringern.
  3. Muss raus Mitarbeiter Stellungnahme Und Dokumentation zur Auszahlung von Leistungen und Informationen übermitteln im FSS.
  4. Die ersten drei Krankheitstage müssen Sie weiterhin auf eigene Kosten bezahlen.
  5. Für zusätzliche freie Tage zur Betreuung eines behinderten Kindes, Bestattungsgeld und Kosten zur Vermeidung von Verletzungen müssen Sie auf eigene Kosten aufkommen. Diese Beträge kann nicht gezählt werden Um Versicherungsprämien zu zahlen, können Sie nur erstatten aus dem Budget des Fonds.
  6. Es ist einfacher geworden, das Formular 4-FSS auszufüllen und Versicherungsprämien zu berechnen. Angaben zu Sozialleistungen müssen in den Berichten nicht enthalten sein.


Was sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit Direktzahlungen tun?

Schritt 1.

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber einen ausgefüllten Antrag mit Belegen vorlegen.

Schritt 2.

Der Arbeitgeber muss diesen Antrag und die für den Bezug von Sozialleistungen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 5 Kalendertagen bei der Sozialversicherungsanstalt einreichen.

Schritt 3.

Für die Entscheidung und Auszahlung der Leistungen hat die Sozialversicherung in der Regel 10 Kalendertage Zeit.

Das Geld wird von der Kasse auf das im Antrag angegebene Bankkonto des Arbeitnehmers oder per Postanweisung überwiesen.


Somit muss der am Pilotprojekt teilnehmende Arbeitgeber lediglich ein Paket mit Unterlagen bei der Kasse einreichen.



Bitte beachten Sie, dass das FSS-Pilotprojekt fünf Leistungsarten vorsieht:

  • für vorübergehende Behinderung;
  • für Schwangerschaft und Geburt;
  • Frauen, die sich in den frühen Stadien der Schwangerschaft registriert haben;
  • bei der Geburt eines Kindes;
  • für die Kinderbetreuung bis zur Vollendung des 1,5. Lebensjahres.

Bei anderen Leistungen, zum Beispiel bei der Bezahlung zusätzlicher freier Tage zur Betreuung eines behinderten Kindes, zahlt der Versicherungsnehmer wie bisher aus eigenen Mitteln. Diese Kosten können jedoch nicht auf die Zahlung der Versicherungsprämien angerechnet werden; sie können nur aus dem Haushalt der Sozialversicherungskasse erstattet werden.

  • Elektronischer Krankenstand
  • Welche Meldungen müssen Versicherungsnehmer einreichen?
  • So zahlen Sie Versicherungsprämien für VNIM-Fälle
  • Elektronische Übermittlung des Informationsregisters an das FSS
  • Liste der am FSS-Pilotprojekt teilnehmenden Fächer

Berechnung der Versicherungsprämien– Dies ist eine neue vierteljährliche Berichterstattung an den Bundessteuerdienst für alle Arbeitgeber. Die Einreichung muss ab dem 1. Quartal 2017 erfolgen.

Notiz: Die Berechnung der Versicherungsprämien wurde nach der Aufhebung der Berechnung von RSV-1 und RSV-2, RV-3 und Änderungen im 4-FSS-Bericht im Zusammenhang mit der Übertragung von Versicherungsprämien in die Zuständigkeit des Föderalen Steuerdienstes eingeführt .

Der Bericht enthält Informationen zu allen Versicherungsprämien, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer zahlt (mit Ausnahme der Beiträge für Verletzungen, deren Daten im 4-FSS-Bericht enthalten sind).

Wer sollte Berechnungen beim Bundessteueramt einreichen?

Die Meldung ist von Einzelunternehmern und Organisationen einzureichen, deren Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeits- oder Zivilvertrags eingetragen sind und versicherungspflichtige Einkünfte beziehen.

Form der vierteljährlichen Berichterstattung an den Bundessteuerdienst für Arbeitnehmer im Jahr 2019

Die vierteljährliche Berichterstattung über Versicherungsprämien für Arbeitnehmer an den Bundessteuerdienst erfolgt mit einem neuen Formular – KND 1151111. Es wird für alle Arbeitnehmer ausgefüllt und enthält folgende Informationen:

  • Informationen über eine Person, die kein Einzelunternehmer ist.
  • Zusammenfassende Daten zu den Pflichten des Versicherungsprämienzahlers.
  • Zusammenfassende Daten zu den Pflichten der Versicherungsprämienzahler bäuerlicher Betriebe.
  • Personalisierte Informationen über versicherte Personen.

Beispiel für das Ausfüllen von Berechnungen für Versicherungsprämien im Jahr 2019

Auf dieser Seite finden Sie ein Beispiel zum Ausfüllen einer Versicherungsprämienberechnung.

Frist für die Einreichung von Berechnungen für Versicherungsprämien im Jahr 2019

Die Berechnung der Versicherungsprämien muss dem Bundessteueramt vorgelegt werden vierteljährlich(basierend auf den Ergebnissen des 1. Quartals, Halbjahres, 9 Monaten und Jahres).

Die Frist zur Einreichung endet spätestens am 30. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats.

Notiz: Fällt der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist zur Einreichung der Berechnung auf den nächsten Werktag.

Tabelle 1. Fristen für die Einreichung von Berechnungen für Versicherungsprämien im Jahr 2019

Wo sind Versicherungsprämienzahlungen einzureichen?

Die Berechnung der Versicherungsprämien wird dem Bundessteueramt vorgelegt:

  • Einzelunternehmer an seinem Wohnort.
  • LLC an seinem Standort.

Notiz: Separate Abteilungen, die Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Einzelpersonen erfassen, übermitteln an ihrem Standort Berichte.

Methoden zur Einreichung von Berechnungen für Versicherungsprämien

Zahlungen für Versicherungsprämien können auf zwei Arten erfolgen:

Methode 1. In Papierform mit beigefügter Berechnungsdatei

Dazu müssen Sie die Berechnung in 2 Exemplaren ausdrucken, in elektronischer Form auf einen USB-Stick senden (eine digitale Signatur ist in diesem Fall nicht erforderlich) und zum Finanzamt am Meldeort (Standort eines) bringen separate Abteilung).

Das Prüfpersonal übermittelt Ihnen die Daten und übergibt Ihnen eine zweite Kopie der Berechnung mit Empfangsbestätigung.

beachten Sie, diese Methode kann nur eingereicht werden, wenn die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 25 Personen nicht überschreitet.

Dabei kann die Zahlung sowohl durch persönliche Beschwerde beim Bundessteueramt als auch per Einschreiben mit Inhaltsverzeichnis und Quittung erfolgen.

Methode 2. In elektronischer Form mit digitaler Signatur

Einzelunternehmer und Organisationen mit einer durchschnittlichen Mitarbeiterzahl mehr als 25 Personen, sind verpflichtet, Meldungen in elektronischer Form mit einer elektronischen digitalen Signatur (EDS) an den Bundessteuerdienst zu übermitteln.

Um eine elektronische Signatur zu erhalten, müssen Sie einen Vertrag mit einem der Betreiber elektronischer Dokumente abschließen. Anschließend können Sie die Berechnung über das Internet versenden.

Die Nutzung dieser Dienste ist in der Regel recht einfach und intuitiv. Sie können sich jedoch jederzeit von einem Spezialisten dieses Unternehmens beraten lassen.

Wenn Sie eine Berechnung über das Internet senden, sendet der Föderale Steuerdienst als Antwort per Brief eine Quittung, in der die Übermittlung der Informationen bestätigt wird (diese dient als Bestätigung, dass Sie die Berechnung eingereicht haben). Nach Prüfung der Berechnung erhalten Sie ein Kontrollprotokoll mit den Ergebnissen.

Berechnungsstruktur für Versicherungsprämien im Jahr 2019

Die Berechnung der Versicherungsprämien besteht aus 3 Abschnitten und Anhängen dazu:

  • Abschnitt 1. „Zusammenfassende Angaben zu den Pflichten des Versicherungsprämienzahlers.“
  • Anhang Nr. 1. „Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Renten- und Krankenversicherung.“
  • Anhang Nr. 2. „Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft.“
  • Anhang Nr. 3. „Aufwendungen für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft sowie Aufwendungen, die gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation entstehen.“
  • Anhang Nr. 4. „Zahlungen aus Mitteln, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.“
  • Anhang Nr. 5. „Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämientarifs durch die in Artikel 427 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler.“
  • Anhang Nr. 6. „Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämientarifs durch die Zahler gemäß Artikel 427 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.“
  • Anhang Nr. 7. „Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämientarifs durch die in Artikel 427 Absatz 1 Unterabsatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler.“
  • Anhang Nr. 8. „Informationen, die für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämiensatzes durch die in Artikel 427 Absatz 1 Unterabsatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler erforderlich sind.“
  • Anhang Nr. 9. „Informationen, die für die Anwendung des Versicherungsprämientarifs gemäß Artikel 425 Absatz 2 Unterabsatz 2 (Artikel 426 Unterabsatz 2 zweiter Absatz) der Abgabenordnung der Russischen Föderation erforderlich sind.“
  • Anhang Nr. 10. „Informationen, die erforderlich sind, um die Bestimmungen von Artikel 422 Absatz 3 Unterabsatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation durch Organisationen anzuwenden, die Zahlungen und andere Belohnungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen und Bildungseinrichtungen der höheren Bildung leisten im Vollzeitstudium für Tätigkeiten, die in studentischen Abteilungen (eingetragen im Bundes- oder Landesregister der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen ausgeübt werden, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeitsleistungen ist und (oder ) die Erbringung von Dienstleistungen.“
  • Sektion 2. „Zusammenfassende Angaben zu den Pflichten der Versicherungsprämienzahler bäuerlicher (landwirtschaftlicher) Haushaltsvorstände.“
  • Anhang Nr. 1. „Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien, die für den Leiter und die Mitglieder eines bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebes zu zahlen sind.“
  • Sektion 3. „Personalisierte Informationen über versicherte Personen.“

Grundlegende Füllregeln

  • Bei Feststellung von Fehlern sowie Nichtberücksichtigung oder unvollständiger Berücksichtigung von Informationen in der zuvor übermittelten Berechnung und wenn dies zu einer Unterschätzung der Höhe der zu zahlenden Beiträge führt, muss der Arbeitgeber eine aktualisierte Berechnung vorlegen. Sofern dies nicht zu einer Unterschätzung der Beitragshöhe führt, hat der Arbeitgeber das Recht, selbst über die Abgabe von Klarstellungen zur Berechnung zu entscheiden.
  • Das Titelblatt muss von allen Arbeitgebern (einschließlich Leitern bäuerlicher Betriebe) ausgefüllt werden.
  • Abschnitt 1, Unterabschnitte 1.1 und 1.2 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1, Anlage Nr. 2 zu Abschnitt 1, Abschnitt 3 werden von allen Arbeitgebern mit Ausnahme der Leiter bäuerlicher Betriebe in die Berechnung einbezogen.
  • Die Leiter bäuerlicher Betriebe beziehen in die Berechnung neben dem Titelblatt auch Abschnitt 2 und Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 2 ein.
  • Das Blatt „Angaben zu einer natürlichen Person, die kein Einzelunternehmer ist“ wird von Personen ausgefüllt, die keine Einzelunternehmer sind und bei der Berechnung ihre TIN nicht angegeben haben (z. B. Rechtsanwälte, Notare).
  • Die Unterabschnitte 1.3.1, 1.3.2, 1.3.3, 1.4 der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1 sowie die Anlagen Nr. 5 – 10 zu Abschnitt 1 werden von Arbeitgebern ausgefüllt, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen oder ermäßigten Sätzen zahlen.
  • Die Anlagen Nr. 3 und Nr. 4 zu Abschnitt 1 werden in die dem Finanzamt vorgelegte Berechnung einbezogen, wenn der Arbeitgeber Aufwendungen für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft übernimmt.
  • Das Dokument kann handschriftlich oder am Computer ausgefüllt werden. Die Tintenfarbe ist schwarz, lila oder blau.
  • Die Daten in der Berechnung werden in Großbuchstaben von links nach rechts eingegeben, beginnend mit der ersten Zelle; wenn es ungefüllte Zellen gibt, muss ein Bindestrich in diese eingefügt werden.
  • Wenn im entsprechenden Feld oder in der Zeile kein Mengen- oder Gesamtindikator vorhanden ist, wird der Wert „0“ angezeigt, in anderen Fällen wird ein Bindestrich gesetzt.
  • Kostenindikatoren (in den Abschnitten 1 – 3, Anhang Nr. 1 – 10 zu Abschnitt 1, Anhang Nr. 1 zu Abschnitt 2) werden in Rubel und Kopeken angegeben.
  • Jede Seite muss eine Seriennummer im Format 001, 010 usw. enthalten.
  • Einzelne Unternehmer und Organisationen geben die TIN gemäß der beim Finanzamt erhaltenen Meldebescheinigung an. Bei Organisationen besteht die TIN aus 10 Ziffern. Beim Ausfüllen müssen Sie daher in den letzten beiden Zellen Bindestriche einfügen (z. B. „5004002010—“).
  • Den OKTMO-Code können Sie mit herausfinden.
  • Beim Ausfüllen der Berechnung ist es nicht gestattet, Korrekturmittel (Spachtelmassen) zu verwenden, Korrekturen vorzunehmen oder Flecken vorzunehmen.
  • Das Heften oder Heften des Dokuments ist nicht zulässig; Sie können die Blätter mit einer Büroklammer befestigen.
  • Auch Duplexdruck ist nicht erlaubt.

Anleitung zum Ausfüllen der Versicherungsprämienberechnung

Unter diesem Link können Sie die offizielle Anleitung zum Ausfüllen der Versicherungsprämienberechnung herunterladen.

Titelblatt

Feld " ZINN" Einzelne Unternehmer und Organisationen geben die TIN gemäß der beim Finanzamt erhaltenen Meldebescheinigung an. Bei Organisationen besteht die TIN aus 10 Ziffern. Beim Ausfüllen müssen Sie daher in den letzten beiden Zellen Bindestriche einfügen (z. B. „5004002010—“).

Feld " Kontrollpunkt" Organisationen geben den Kontrollpunkt an, der vom Bundessteuerdienst am Standort der Organisation (separate Einheit) erhalten wurde. Einzelunternehmer füllen dieses Feld nicht aus.

Feld " Korrekturnummer" Es wird eingetragen: „0-“ (wenn die Berechnung zum ersten Mal für den Steuerzeitraum eingereicht wird), „1-“ (wenn es sich um die erste Korrektur handelt), „2-“ (wenn die zweite Korrektur erfolgt) usw.

Feld " Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) (Code)" Der Code des Zeitraums, für den die Berechnung eingereicht wird, wird angegeben:

  • „21“ – für das 1. Viertel.
  • „31“ – für ein halbes Jahr.
  • „33“ – in 9 Monaten.
  • „34“ – basierend auf den Ergebnissen des Jahres.

Feld " Kalenderjahr" In diesem Feld wird das Jahr erfasst, für das die Berechnung bereitgestellt wird. Diese. Wenn Sie es im Jahr 2019 nehmen, müssen Sie 2019 schreiben.

Feld " Übermittlung an die Steuerbehörde (Code)" Den Code des Federal Tax Service finden Sie unter. Außerdem können Einzelunternehmer diesen Code in der Registrierungsmitteilung bei der Steuerbehörde und Organisationen in der Registrierungsmitteilung einer russischen Organisation finden.

Feld " Nach Standort (Registrierung) (Code)" Der Code des Standorts oder der Registrierung der Organisation oder des einzelnen Unternehmers wird angegeben:

  • „112“ – am Wohnort einer natürlichen Person, die kein Einzelunternehmer ist.
  • „120“ – am Wohnort des einzelnen Unternehmers.
  • „121“ – am Wohnort des Anwalts, der die Anwaltskanzlei gegründet hat.
  • „122“ – am Wohnort eines Notars, der eine Privatpraxis ausübt.
  • „124“ – am Wohnort des Mitglieds (Leiters) des bäuerlichen Bauernhofs.
  • „214“ – am Standort der russischen Organisation.
  • „217“ – am Ort der Registrierung des Rechtsnachfolgers der russischen Organisation.
  • „222“ – am Ort der Registrierung der russischen Organisation am Standort der separaten Abteilung.
  • „335“ – am Standort einer separaten Abteilung einer ausländischen Organisation in der Russischen Föderation.
  • „222“ – am Ort der Registrierung der internationalen Organisation in der Russischen Föderation.

Feld „Name der Organisation, separate Abteilung/Nachname, Vorname, Patronym eines Einzelunternehmers, Leiters eines bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Unternehmens, Einzelperson.“ Einzelunternehmer, Leiter bäuerlicher Betriebe und Einzelpersonen müssen Zeile für Zeile ihren Nachnamen, Vornamen und Vatersnamen ausfüllen. Organisationen schreiben ihren vollständigen Namen gemäß ihren Gründungsdokumenten.

Feld " Code der Art der Wirtschaftstätigkeit gemäß dem OKVED 2-Klassifikator" In diesem Feld wird der Aktivitätscode gemäß dem neuen OKVED-Verzeichnis angezeigt.

Feld " Form der Sanierung (Liquidation) (Code)„und das Feld“ TIN/KPP der neu organisierten Organisation" Diese Felder werden nur von Organisationen im Falle ihrer Umstrukturierung oder Liquidation ausgefüllt.

Feld " Kontakt Telefonnummer" Angegeben im Format: „8“, Code, Zahl; Zwischen „8“ und dem Code sowie zwischen Code und Zahl steht das Zeichen „ “ („Leerzeichen“).

Feld " Die Berechnung ist auf ____ Seiten zusammengestellt„Angegeben ist die Anzahl der Seiten, auf denen die Berechnung erstellt wurde.

Feld " mit Belegen oder deren Kopien auf ____ Blättern" Hier wird die Anzahl der Blätter für Dokumente eingestellt, die der Berechnung beigefügt werden (z. B. eine Vollmacht eines Vertreters). Wenn solche Dokumente nicht vorhanden sind, werden Bindestriche hinzugefügt.

Block " Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Berechnung gemachten Angaben:" Im ersten Feld müssen Sie Folgendes angeben: „ 1 „(wenn die Richtigkeit der Berechnung vom einzelnen Unternehmer oder dem Leiter der Organisation bestätigt wird),“ 2 „(wenn der Vertreter des Steuerzahlers).

In den übrigen Feldern dieses Blocks:

  • Wird die Berechnung von einem Einzelunternehmer eingereicht, wird das Feld „Nachname, Vorname, Vatersname vollständig“ nicht ausgefüllt. Der Unternehmer muss lediglich die Rechnung unterschreiben und das Datum der Unterzeichnung angeben.
  • Wenn die Berechnung von einer Organisation eingereicht wird, ist es erforderlich, im Feld „Nachname, Vorname, Vatersname vollständig“ zeilenweise den Namen des Managers anzugeben. Anschließend muss der Manager die Berechnung unterzeichnen und datieren.
  • Wenn die Berechnung von einem Vertreter (Einzelperson) eingereicht wird, ist es erforderlich, im Feld „Nachname, Vorname, vollständiges Patronym“ zeilenweise den vollständigen Namen des Vertreters anzugeben. Danach muss der Vertreter das Datum der Unterzeichnung der Berechnung unterzeichnen und den Namen des Dokuments angeben, das seine Vollmacht bestätigt.
  • Wenn die Berechnung von einem Vertreter (juristischen Person) eingereicht wird, wird im Feld „Nachname, Vorname, vollständiges Patronym“ der vollständige Name der bevollmächtigten Person dieser Organisation eingetragen. Danach muss diese Person das Datum der Unterzeichnung der Berechnung unterzeichnen und ein Dokument angeben, das ihre Befugnisse bestätigt. Die Organisation wiederum trägt ihren Namen in das Feld „Organisationsname“ ein.

Blatt „Informationen über eine natürliche Person, die kein Einzelunternehmer ist“

Beim Ausfüllen des Berechnungsbogens „Angaben zu einer Person, die kein Einzelunternehmer ist“ im Feld „Seite“. Die Seriennummer der Seite wird wiedergegeben und das Feld „Nachname __________ I. _______ O._____“ wird ebenfalls ausgefüllt.

Feld " Geburtsdatum". Das Geburtsdatum ist entsprechend dem Reisepass angegeben.

Feld " Geburtsort". Der Geburtsort ist entsprechend dem Reisepass angegeben.

Feld " Code des Landes der Staatsbürgerschaft". Der Ländercode wird angezeigt. Bürger Russlands geben den Code „643“ an.

Feld " Dokumenttypcode". Angegeben ist der Code der Art des Dokuments, das die Identität einer Person bestätigt. Wenn es sich bei dem angegebenen Dokument um einen Reisepass eines russischen Staatsbürgers handelt, wird der Code „ 21 10 «, « 07 „wenn Militärausweis und“ 03

Feld " Serie und Nummer". Die Einzelheiten (Serie und Nummer) des Ausweises werden angegeben, das Zeichen „N“ wird nicht angebracht, Serie und Nummer des Dokuments werden durch das Zeichen „“ („Leerzeichen“) getrennt.

Feld " Ausgestellt von". Angegeben ist der Name der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat.

Feld " Datum der Ausstellung". Das Ausstellungsdatum des Ausweises ist angegeben.

Felder " Wohnadresse in der Russischen Föderation". Die vollständige Adresse des Wohnsitzes einer Person auf dem Territorium der Russischen Föderation wird auf der Grundlage eines Ausweisdokuments oder eines anderen Dokuments angegeben, das die Adresse des Wohnorts bestätigt. Fehlt ein Element der Adresse, muss ein Bindestrich hinzugefügt werden.

Abschnitt 1. Zusammenfassende Angaben zu den Pflichten des Versicherungsprämienzahlers

Abschnitt 1 enthält Indikatoren für die Beträge der an den Haushalt zu zahlenden Versicherungsprämien, je nach Zahler, der Zahlungen und andere Vergütungen an Einzelpersonen leistet, die den BCC widerspiegeln, dem die für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) berechneten Beträge der Versicherungsprämien gutgeschrieben werden müssen oder Erstattung aus dem für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) berechneten Budget.

Zeile „010“. Den OKTMO-Code können Sie mit herausfinden.

Zeile „020“. Angegeben ist die entsprechende KBK, auf die die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherungspflicht angerechnet werden.

Zeile „030“. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung, die für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) an den Haushalt zu zahlen sind, wird gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Zeilen „031 – 033“. Die Beträge der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung, die gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für die Zahlung an den Haushalt für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) berechnet und dem in der Zeile angegebenen BCC gutgeschrieben werden 020, angegeben.

Zeile „040“

Zeile „050“. Die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung, die für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) an den Haushalt zu zahlen sind, wird gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Zeilen „051 – 053“. Die Beträge der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung, die für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) gemäß Art. berechnet werden. 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, die dem in Zeile 080 angegebenen BCC gutgeschrieben werden.

Zeile „060“. Angegeben ist die KBK, auf die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherungspflicht zu zusätzlichen Sätzen angerechnet werden.

Notiz: Wenn mehrere BCCs angegeben werden müssen, füllen Sie die erforderliche Anzahl von Blättern in Abschnitt 1 der Berechnung mit ausgefüllten Indikatoren in den Zeilen 060 - 073 aus.

Zeile „070“. Angegeben ist die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu Zusatzsätzen, vorbehaltlich der Zahlung an den Haushalt für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zeilen „071 – 073“. Angegeben sind die Beträge der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Rentenversicherung zu Zusatzsätzen, die zur Einzahlung in den Haushalt für die letzten drei Monate des Abrechnungs-(Melde-)Zeitraums berechnet und der in Zeile „060 KBK“ angegebenen Zahl gutgeschrieben werden.

Zeile „080“. Angegeben ist die KBK, auf die Versicherungsbeiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung angerechnet werden.

Notiz: Wenn die Angabe mehrerer Haushaltsklassifizierungscodes erforderlich ist, füllen Sie die erforderliche Anzahl von Blättern in Abschnitt 1 der Berechnung mit ausgefüllten Indikatoren in den Zeilen „080 – 093“ aus.

Zeile „090“. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für zusätzliche Sozialversicherungen, die für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) an den Haushalt zu zahlen sind, wird gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Zeilen „091 – 093“. Angegeben sind die für die letzten drei Monate des Abrechnungs-(Melde-)Zeitraums zur Einzahlung in den Haushalt berechneten Versicherungsbeiträge für die zusätzliche Sozialversicherung, die dem in Zeile 080 angegebenen Haushaltsklassifizierungscode gutgeschrieben werden.

Zeichenfolge „100“. Es wird die KBK angegeben, auf die Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft angerechnet werden.

Zeile „110“. Angegeben ist die Höhe der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, vorbehaltlich der Zahlung an den Haushalt für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) gemäß Artikel 431 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zeilen „111 – 113“. Die Beträge der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, berechnet zur Zahlung an den Haushalt für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum), die dem in Zeile 100 angegebenen BCC gutgeschrieben werden, Sind angegeben.

Zeile „120“. Die Höhe des Überschusses an Aufwendungen, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes über die berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft für den Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) entstehen, wird gemäß Artikel 431 angegeben die Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zeilen „121 – 123“. Angegeben ist die Höhe des Mehraufwands, der dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes über die berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) entstanden ist.

Notiz: Das gleichzeitige Füllen von Zeile 110 und Zeile 120, Zeile 111 und Zeile 121, Zeile 112 und Zeile 122, Zeile 113 und Zeile 123 ist nicht zulässig.

Anhang Nr. 1. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Renten- und Krankenversicherung gemäß Abschnitt 1 der Berechnung

Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1 der Berechnung besteht aus folgenden Unterabschnitten:

  • Unterabschnitt 1.1. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht.
  • Unterabschnitt 1.2. Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
  • Unterabschnitt 1.3. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  • Unterabschnitt 1.4. Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien für die zusätzliche Sozialversicherung von Flugbesatzungsmitgliedern von Flugzeugen der Zivilluftfahrt sowie für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern von Organisationen der Kohleindustrie.

Notiz: Die Ziffern 1.1 und 1.2 werden von allen Zahlern ausgefüllt, die Zahlungen und andere Leistungen an Versicherte der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung erbringen. Die Unterabschnitte 1.3 und 1.4 werden von Zahlern von Versicherungsprämien ausgefüllt, die Zahlungen an die in Art. genannten Personen leisten. 428 und 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Beim Ausfüllen der Zeile 001 der Anlage Nr. 1 wird der Tarifcode angegeben (siehe Tarifcodes des Zahlers). Wurde im Abrechnungs-(Melde-)Zeitraum mehr als ein Tarif angewendet, so werden in die Berechnung so viele Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1 (bzw. nur einzelne Unterabschnitte der Anlage Nr. 1 zu Abschnitt 1) ​​einbezogen, wie während der Abrechnung Tarife angewendet wurden ( Berichtszeitraum .

beachten Sie dass die Zahlertarifcodes „21“ – „29“ nicht zum Ausfüllen der Zeile 001 der Anlage Nr. 1 verwendet werden.

Unterabschnitt 1.1. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht“

Die Zeilen 010 – 062 berechnen die Höhe der Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht auf der Grundlage der Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Personen, die in der Rentenversicherungspflicht versichert sind.

Zeile „010“. Die Gesamtzahl der Versicherten in der Rentenversicherungspflicht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungs-(Melde-)Zeitraums sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate Es wird jeweils der Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) angegeben.

Zeile „020“. Die Anzahl der Personen aus Zahlungen und anderen Vergütungen, für die die Versicherungsprämien gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 1.1 geltenden Versicherungsprämientarif berechnet werden, ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums), sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat werden jeweils die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) angegeben.

Zeile „021“. Angegeben ist die Anzahl der Personen aus Zeile 020, deren Zahlungen und sonstige Vergütungen die von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 421 Absätze 3 - 6 der Abgabenordnung festgelegte Höchstbemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht überschritten haben der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „030“

Zeile „040“. Angegeben sind die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht versicherungsbeitragspflichtig für die Rentenversicherungspflicht sind, sowie die Beträge der tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme Einkünfte aus einem Autorenauftragsvertrag, einem Vertrag über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines Werkes der Wissenschaft, Literatur, Kunst gem Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation oder Ausgabenbeträge, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Beträgen periodengerecht von der Russischen Föderation anerkannt werden können Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „050“. Angegeben ist die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge für die Rentenversicherungspflicht, die gemäß Artikel 421 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) berechnet wird sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „051“. Angegeben ist die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung, die gemäß Artikel 421 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation in einem Betrag berechnet wird, der für jede versicherte Person den Höchstwert der von festgelegten Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien übersteigt die Regierung der Russischen Föderation gemäß Abschnitt 3 - 6 Artikel 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten , zweiter bzw. dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „060“. Die Beträge der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichts-)Zeitraum angegeben.

Zeile „061“. Die Höhe der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung in Beträgen, die für jede versicherte Person den von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Höchstwert der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge nicht überschreiten dürfen gemäß den Absätzen 3 - 6 von Art. 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monate der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Zeile „062“. Die Beträge der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung werden aus der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung in Beträgen angegeben, die für jede versicherte Person den Höchstwert der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß festgelegten Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge überschreiten mit den Absätzen 3 - 6 des Artikels 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Unterabschnitt 1.2. Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung

Die Zeilen 010 - 060 berechnen die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung auf der Grundlage der Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die zugunsten von Personen geleistet werden, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sind.

Zeile „010“. Die Gesamtzahl der Versicherten der obligatorischen Krankenversicherung ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichts-)Zeitraum angegeben.

Zeile „020“. Die Anzahl der Personen aus Zahlungen und anderen Vergütungen, für die die Versicherungsprämien gemäß dem beim Ausfüllen von Unterabschnitt 1.2 geltenden Versicherungsprämientarif berechnet werden, ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums), sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat werden jeweils die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) angegeben.

Zeile „030“. Die in Artikel 420 Absätze 1 und 2 des Kodex genannten Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen werden periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für angegeben jeweils der erste, zweite und dritte Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums.

Zeile „040“. Angegeben sind die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht den Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung unterliegen, sowie die Beträge der tatsächlich angefallenen und dokumentierten Kosten im Zusammenhang mit der Entnahme Einkünfte aus einem Autorenauftragsvertrag, einem Vertrag über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines Werkes der Wissenschaft, Literatur, Kunst gem Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation oder Ausgabenbeträge, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Beträgen periodengerecht von der Russischen Föderation anerkannt werden können Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „050“. Angegeben ist die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung, berechnet gemäß Artikel 421 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate der Abrechnung (Meldung). ) Zeitraum sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „060“. Die Beträge der berechneten Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichts-)Zeitraum angegeben.

Unterabschnitt 1.3. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation

Unterabschnitt 1.3 besteht aus den folgenden Unterabschnitten:

  • Unterabschnitt 1.3.1. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem Zusatztarif für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.“
  • Unterabschnitt 1.3.2. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.“

Im Feld 001 Unterabschnitt 1.3.1 gibt den Code der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämienbeträge für den Zusatztarif des Unterabschnitts an:

  • „1“ – gemäß Artikel 428 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.
  • „2“ – gemäß Artikel 428 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Wenn während des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowohl die Gründe für die Zahlung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation als auch die Gründe für die Zahlung angewendet wurden Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, dann werden zwei Unterabschnitte 1.3.1 in die Berechnung einbezogen.

In Linien „010 – 050“ Unterabschnitt 1.3.1 berechnet die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte in Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannte Kategorien von Zahlern auf der Grundlage der Zahlungsbeträge und sonstige Vergütungen zugunsten von Personen, die Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Zeile „010“ Unterabschnitt 1.3.1. Angegeben ist die Anzahl der Personen, aus Zahlungen und anderen Vergütungen, für die Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern berechnet werden, die in Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „020“ Unterabschnitt 1.3.1. Angegeben sind die Beträge der in Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen in Bezug auf die in Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Personen periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums), jeweils.

Zeile „030“ Unterabschnitt 1.3.1. Angegeben sind die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht versicherungsbeitragspflichtig für die Rentenversicherungspflicht sind, sowie die Beträge der tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme Einkünfte aus einem Autorenauftragsvertrag, einem Vertrag über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines Werkes der Wissenschaft, Literatur, Kunst gem Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation oder Beträge von Ausgaben, die nicht dokumentiert und zum Abzug akzeptiert werden können, in Höhe der in Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Beträge in Bezug auf die in genannten Personen Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten bzw. dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „040“ Unterabschnitt 1.3.1. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern ist in Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt und wird gemäß Artikel 421 Absatz 1 berechnet Steuergesetzbuch der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums). , jeweils.

Zeile „050“ Unterabschnitt 1.3.1. Die Beträge der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern gemäß Artikel 428 Absatz 1 (Absatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

In den Zeilen 010 - 050 des Unterabschnitts 1.3.2 werden die Beträge der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung für bestimmte in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannte Kategorien von Zahlern zu einem zusätzlichen Satz berechnet, basierend auf dem Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Personen, die Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung sind.

Im Feld 001 Unterabschnitt 1.3.2 gibt den Code der Berechnungsgrundlage für die Anwendung von Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation an:

  • „1“ – in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den entsprechenden Arbeitsarten gemäß Artikel 30 Absatz 1 Teil 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ beschäftigt sind.
  • „2“ – in Bezug auf Zahlungen und andere Vergütungen zugunsten von Personen, die in den entsprechenden Arbeitsarten beschäftigt sind, die in Absatz 2 – 18 von Teil 1 von Artikel 30 des Gesetzes vom 28. Dezember 2013 N 400-FZ „Über Versicherungsrenten“ aufgeführt sind “.

Im Feld 002 Unterabschnitt 1.3.2 gibt den Code der Grundlage für das Ausfüllen des Unterabschnitts „Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern gemäß Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung von“ an Die Russische Föderation":

  • „1“ – wenn Ergebnisse einer besonderen Beurteilung der Arbeitsbedingungen vorliegen.
  • „2“ – wenn Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen vorliegen, unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 28. Dezember 2013 N 421-FZ.
  • „3“ – bei Vorliegen der Ergebnisse einer besonderen Bewertung der Arbeitsbedingungen und der Ergebnisse der Zertifizierung von Arbeitsplätzen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 28. Dezember 2013 N 421- FZ.

Im Feld 003 Unterabschnitt 1.3.2 gibt den Klassencode der Arbeitsbedingungen an:

  • „1“ – gefährlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen 4.
  • „2“ – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen 3.4.
  • „3“ – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen 3.3.
  • „4“ – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen 3.2.
  • „5“ – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen 3.1.

Wenn während des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) mehr als eine Grundlage für die Zahlung von Versicherungsprämien zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Versicherungsprämienzahlern beantragt wurde, abhängig von der Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen, die auf der Grundlage der Ergebnisse einer besonderen Bewertung festgelegt wurde Arbeitsbedingungen, dann werden so viele Seiten in die Berechnung Unterabschnitt 1.3.2 der Anlage 1 einbezogen, wie viele Gründe während des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) geltend gemacht wurden.

Zeile „010“. Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Anzahl der Personen an, aus deren Zahlungen und anderen Vergütungen die Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern berechnet werden, die in Artikel 428 Absatz 3 der Steuer festgelegt sind Kodex der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums), jeweils.

Zeile „020“. Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen gemäß Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Bezug auf die in Artikel 428 Absatz 3 genannten Personen an der Abgabenordnung der Russischen Föderation periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum).

Zeile „030“. Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht versicherungspflichtig für die Rentenversicherungspflicht sind, sowie die Beträge der tatsächlich angefallenen und dokumentierten Ausgaben im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen, die im Rahmen eines Autorenauftragsvertrags, eines Vertrags über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, eines Verlagslizenzvertrags, eines Lizenzvertrags über die Gewährung des Rechts erhalten wurden ein Werk der Wissenschaft, Literatur oder Kunst gemäß Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zu verwenden, oder die Höhe der Ausgaben, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Artikel 421 Absatz 9 festgelegten Beträgen akzeptiert werden können der Abgabenordnung der Russischen Föderation in Bezug auf die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Personen periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate der Abrechnung (Meldung) Zeitraum sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „040“. Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern gemäß Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wieder, berechnet in gemäß Artikel 421 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat des letzten jeweils drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Zeile „050“. Für jede Klasse und Unterklasse der Arbeitsbedingungen geben die entsprechenden Spalten die Beträge der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu einem zusätzlichen Satz für bestimmte Kategorien von Zahlern wieder, die von Anfang an in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt wurden des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Unterabschnitt Nr. 1.4. Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien für die zusätzliche Sozialversicherung von Flugbesatzungsmitgliedern von Flugzeugen der Zivilluftfahrt sowie für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern von Organisationen der Kohleindustrie

Im Feld 001 der Code der Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die zusätzliche Sozialversicherung ist angegeben:

  • „1“ – Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien für die zusätzliche Sozialversicherung für Flugbesatzungsmitglieder von Flugzeugen der Zivilluftfahrt.
  • „2“ – Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung für bestimmte Kategorien von Arbeitnehmern von Organisationen der Kohleindustrie.

Notiz: Wenn im Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) mehr als eine Grundlage für die Zahlung von Versicherungsbeiträgen zur zusätzlichen Sozialversicherung beantragt wurde, werden so viele Unterabschnitte 1.4 in die Berechnung einbezogen, wie im Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) Gründe angewendet wurden.

In den Zeilen 010 - 050 werden die Beträge der Versicherungsbeiträge für die zusätzliche Sozialversicherung gemäß Artikel 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation auf der Grundlage der Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berechnet, die gemäß der Steuerordnung zugunsten von Einzelpersonen geleistet werden der im Feld „001“ angegebenen Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die zusätzliche Sozialversicherung.

Zeile „010“. Gibt die Anzahl der Personen an, aus deren Zahlungen und anderen Entgeltversicherungsbeiträgen für die zusätzliche Sozialversicherung gemäß Artikel 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate der Abrechnung (Meldung) berechnet wird. Zeitraum sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „020“. Die Beträge der in Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahlungen und sonstigen Vergütungen in Bezug auf die in Artikel 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Personen werden von Anfang an periodengerecht angegeben des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „030“. Angegeben sind die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation nicht der Versicherungsbeiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung unterliegen, sowie die Beträge der tatsächlich angefallenen und dokumentierten Aufwendungen im Zusammenhang mit der Entnahme Einkünfte aus einem Autorenauftragsvertrag, einem Vertrag über die Veräußerung ausschließlicher Rechte an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Gewährung des Rechts zur Nutzung eines Werkes der Wissenschaft, Literatur, Kunst gem Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation oder Beträge von Ausgaben, die nicht dokumentiert und zum Abzug in den in Artikel 421 Absatz 9 der Abgabenordnung festgelegten Beträgen in Bezug auf die in Artikel 429 der Abgabenordnung genannten Personen anerkannt werden können Kodex der Russischen Föderation periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums ( Berichtsperiode bzw.

Zeile „040“. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge zur zusätzlichen Sozialversicherung für die in Artikel 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Personen wird gemäß Artikel 421 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn der Abrechnung berechnet Zeitraum, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) und auch für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „050“. Die Beträge der berechneten Versicherungsbeiträge für die zusätzliche Sozialversicherung in Bezug auf die in Artikel 429 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Personen werden ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) angegeben sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums).

Anlage Nr. 2. Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft“ zu Abschnitt 1 der Berechnung

Im Feld 001 Anlage Nr. 2 gibt das Vorzeichen der Versicherungsleistungen für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft an:

  • „1“ – Direktzahlungen des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft durch die Gebietskörperschaft der Sozialversicherungskasse an die versicherte Person.
  • „2“ – System der Anrechnung von Versicherungsleistungen für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft durch die Gebietskörperschaft der Sozialversicherungskasse an den Zahler.

Die Zeilen 010 – 070 berechnen die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft auf der Grundlage der Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die zugunsten von Personen geleistet werden, die Versicherte im System der obligatorischen Sozialversicherung sind.

Zeile „010“. Die Gesamtzahl der Versicherten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiten und Der dritte Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums wird entsprechend angegeben.

Zeile „020“. Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen gemäß Artikel 420 Absätze 1 und 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation werden kumulativ ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) angegeben sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat des letzten dreimonatigen Berechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „030“. Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft nicht versicherungspflichtig sind, werden gemäß Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sowie die Beträge angegeben tatsächlich angefallene und dokumentierte Ausgaben im Zusammenhang mit der Gewinnung von Einnahmen aus einem Autorenauftragsvertrag, einem Vertrag über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einem Verlagslizenzvertrag, einem Lizenzvertrag über die Gewährung des Nutzungsrechts ein wissenschaftliches, literarisches oder künstlerisches Werk gemäß Artikel 421 Absatz 8 der Abgabenordnung der Russischen Föderation oder die Höhe der Ausgaben, die nicht in den in Artikel 421 Absatz 9 festgelegten Beträgen dokumentiert und zum Abzug akzeptiert werden können der Abgabenordnung der Russischen Föderation periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum).

Zeile „040“. Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten sozialversicherungspflichtiger Personen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft werden in einer Höhe angegeben, die über die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge hinausgeht im Falle einer vorübergehenden Behinderung und im Zusammenhang mit der Mutterschaft gemäß Artikel 421 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für die jeweils erster, zweiter und dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „050“. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft wird gemäß Artikel 421 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei berechnet Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „051“. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft wird in Bezug auf die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die Apothekenorganisationen und Einzelunternehmer mit einer Erlaubnis zur pharmazeutischen Tätigkeit an Personen leisten, die in Gemäß dem Gesetz vom 21. November 2011 N 323-FZ haben Sie das Recht, pharmazeutische Tätigkeiten auszuüben oder dürfen diese ausüben, und zahlen eine einzige Steuer auf das kalkulatorische Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten, die in Absatz 1 Absatz 6 des Artikels aufgeführt sind 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation, ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichts-)Zeitraum bzw.

Zeile „052“. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft wird in Bezug auf die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die die Zahler von Versicherungsbeiträgen an Besatzungsmitglieder von Schiffen leisten, die im russischen internationalen Register eingetragen sind Schiffe gemäß Artikel 427 Absatz 4 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und jeweils dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Zeile „053“. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft wird in Bezug auf die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die Einzelunternehmer im Rahmen des in Absatz 1 Absatz 9 Absatz 1 genannten Patentbesteuerungssystems an Einzelpersonen leisten des Artikels 427 der Abgabenordnung RF, ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums ( Berichtsperiode bzw.

Zeile „054“. Die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft wird in Bezug auf die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die zugunsten ausländischer Staatsbürger und Staatenloser aufgelaufen sind, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten (mit Ausnahme von). Personen, die Staatsbürger von Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (im Folgenden EAEU genannt) sind, ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten bzw. dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „060“. Die Höhe der berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiten und Der dritte Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums wird entsprechend angegeben.

Zeile „070“. Die Höhe der Aufwendungen, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) entstanden sind sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate angegeben.

Zeile „080“. Die Beträge der von den Gebietskörperschaften der Sozialversicherungskasse erstatteten Auslagen des Zahlers für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft ab Beginn des Abrechnungszeitraums für die letzten drei Monate den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „090“. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, vorbehaltlich der Zahlung an den Haushalt oder die Höhe des Überschusses der Kosten, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung im Einzelfall entstanden sind Bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft werden für diese Versicherungsart die berechneten Versicherungsbeiträge unter Angabe des entsprechenden Merkmals ab Beginn des Abrechnungszeitraums, auch für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums, angegeben jeweils für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Der Wert des in Zeile 090 angegebenen Merkmals nimmt folgende Werte an:

  • „1“ – wenn die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft angegeben ist, vorbehaltlich der Zahlung an den Haushalt.
  • „2“ – wenn die Höhe des Überschusses der Kosten angegeben wird, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes über die berechneten Versicherungsbeiträge für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstanden sind.

Anhang Nr. 3. Aufwendungen für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft sowie Aufwendungen gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation“ zu Abschnitt 1 der Berechnung

In der Anlage Nr. 3 sind die Aufwendungen aufgeführt, die dem Beitragszahler im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstehen.

In Spalte 1 spiegelt die Anzahl der Fälle (Anzahl der Empfänger für die Zeilen 060, 061, 062) der Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft ab Beginn des Abrechnungszeitraums wider, mit Ausnahme der Zeilen 040 , 050.

In Spalte 2 die Zeilen 010 - 031, 070 geben die Anzahl der bezahlten Tage an; in den Zeilen 060 - 062 - die Anzahl der geleisteten Zahlungen; in den Zeilen 040, 050, 090 - die Anzahl der gezahlten Leistungen.

In Spalte 3 Die Höhe der Aufwendungen, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstehen, wird ab Beginn des Abrechnungszeitraums periodengerecht erfasst.

In Spalte 4 spiegelt die Höhe der Aufwendungen wider, die dem Zahler für die Zahlung des Versicherungsschutzes für die obligatorische Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft periodengerecht ab Beginn des Abrechnungszeitraums aus Mitteln des Bundeshaushalts entstehen: über die festgelegten Normen hinaus für Personen, die von Strahlenexposition betroffen sind, in den durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Fällen die Zahlung zusätzlicher freier Tage zur Betreuung behinderter Kinder sowie zusätzliche Kosten für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Behinderung und Schwangerschaft und Geburt im Zusammenhang mit der Eintragung von Dienstzeiten in die Versicherungsakte der versicherten Person, während derer der Bürger bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft nicht der Sozialversicherungspflicht unterlag, gemäß Artikel 3 Teil 4 des Gesetzes Nr. 255-FZ vom 29. Dezember 2006.

Zeile „010“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstehen, einschließlich der Leistungen zugunsten erwerbstätiger Versicherter, die Staatsbürger von sind die EAWU-Mitgliedsstaaten (ohne Kosten für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zugunsten erwerbstätiger versicherter ausländischer Staatsbürger und Staatenloser, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten) und die Anzahl der Fälle der Gewährung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit.

Zeile „011“. Die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit an Teilzeitbeschäftigte zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstehen, einschließlich der Leistungen, die zugunsten berufstätiger Versicherter gezahlt werden sind Bürger von Mitgliedstaaten der EAEU, und die Anzahl der Fälle der Zuweisung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit (ohne Berücksichtigung der Kosten für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zugunsten erwerbstätiger versicherter ausländischer Staatsbürger und Staatenloser, die sich vorübergehend in der EU aufhalten). Russische Föderation) und die Anzahl der Fälle der Gewährung von Leistungen wegen vorübergehender Erwerbsunfähigkeit.

Zeile „020“. Die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft, erwerbstätigen ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen entstehen, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten, und der Anzahl der Fälle der Abtretung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit sind angegeben.

Zeile „021“. Die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit Mutterschaft entstehen, sowie die Anzahl der Fälle der Zuweisung von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit an ausländische Staatsbürger und Staatenlose, die sich vorübergehend aufhalten, sind in der Russischen Föderation angegeben.

Zeile „030“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft entstehen, sowie die Anzahl der Fälle der Abtretung des Mutterschaftsgeldes.

Zeile „031“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes an Teilzeitbeschäftigte zu Lasten der obligatorischen Sozialversicherung bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft entstehen, sowie die Anzahl der Fälle der Abtretung des Mutterschaftsgeldes .

Zeile „040“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung einer einmaligen Leistung an Frauen entstehen, die sich im Frühstadium der Schwangerschaft bei medizinischen Organisationen angemeldet haben.

Zeile „050“. Angegeben sind die Aufwendungen, die dem Zahler für die Zahlung einer einmaligen Leistung bei der Geburt eines Kindes entstehen.

Zeile „060“. Angegeben werden die Kosten, die dem Zahler für die Auszahlung des monatlichen Kinderbetreuungsgeldes entstehen, entsprechend der Anzahl der Empfänger.

Zeile „061“. Angegeben werden die Kosten, die dem Kostenträger für die Zahlung der monatlichen Betreuungsleistungen für das erste Kind entstehen, entsprechend der Zahl der Empfänger.

Zeile „062“. Angegeben werden die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung der monatlichen Leistungen für die Betreuung des zweiten und weiterer Kinder entstehen, entsprechend der Zahl der Empfänger.

Zeile „070“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Bezahlung zusätzlicher freier Tage zur Betreuung behinderter Kinder entstehen.

Zeile „080“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Versicherungsprämien an staatliche außerbudgetäre Mittel entstehen, berechnet aus der Zahlung zusätzlicher freier Tage für die Betreuung behinderter Kinder.

Zeile „090“. Angegeben sind die Kosten, die dem Zahler für die Zahlung von Sozialleistungen für die Bestattung oder die Erstattung der Kosten einer garantierten Liste von Bestattungsleistungen entstehen.

Zeichenfolge „100“. Angegeben ist die Summe der Zeilen 010, 020, 030, 040, 050, 060, 070, 080, 090.

Zeile „110“. Angegeben ist die Höhe der aufgelaufenen und nicht gezahlten Leistungen, mit Ausnahme der für den letzten Monat des Berichtszeitraums aufgelaufenen Leistungsbeträge, bei denen die durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Frist für die Zahlung der Leistungen nicht versäumt wurde .

Anlage Nr. 4. Zahlungen aus Mitteln, die aus dem Bundeshaushalt finanziert werden“ zu Abschnitt 1 der Berechnung

Anhang Nr. 4 spiegelt die Ausgaben wider, die dem Zahler im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherung im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft in einem Betrag entstehen, der über den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung festgelegten Betrag hinausgeht und aus dem finanziert wird Bundeshaushalt.

In Spalte 2 In den Zeilen 010 - 290 ist die Zahl der Empfänger von Leistungen angegeben, die im Abrechnungszeitraum über die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die aus dem Bundeshaushalt finanzierte obligatorische Sozialversicherung festgelegte Zahl hinaus gezahlt wurden. in Zeile 300 – die Anzahl der Arbeitnehmer, die das Recht auf zusätzliche freie Tage zur Betreuung behinderter Kinder ausgeübt haben.

In Spalte 3 die Zeilen 020, 030, 080, 090, 140, 160, 170, 220, 230, 250, 260 geben die Anzahl der bezahlten Tage an; in den Zeilen 040 – 060, 100 – 120, 180 – 200, 270 – 290 die Anzahl der Leistungszahlungen im Abrechnungszeitraum, die über die durch das Gesetz über die obligatorische Sozialversicherung festgelegte Höhe hinausgehen und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden; Zeile 300 gibt die Anzahl der bezahlten zusätzlichen freien Tage zur Betreuung behinderter Kinder an.

In Spalte 4 Die Zeilen 100 – 290 geben die Höhe der Aufwendungen des Zahlers für die Zahlung der Leistungen an. in Zeile 300 – die Höhe der Zahlung des Zahlers für zusätzliche freie Tage zur Betreuung behinderter Kinder; in Zeile 310 – die Höhe der aufgelaufenen Versicherungsprämien zur Bezahlung zusätzlicher freier Tage zur Betreuung behinderter Kinder.

Zeile „010 – 060“. Es werden Informationen über aus dem Bundeshaushalt finanzierte Zahlungen bereitgestellt, die über die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung festgelegten Beträge an von der Katastrophe im Kernkraftwerk Tschernobyl betroffene Bürger hinausgehen.

Linien „070 – 120“. Es werden Informationen über aus dem Bundeshaushalt finanzierte Zahlungen bereitgestellt, die über die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung festgelegten Beträge an Bürger hinausgehen, die infolge des Unfalls im Produktionsverband Mayak verletzt wurden.

Zeilen „130, 140“. Es werden Informationen über aus dem Bundeshaushalt finanzierte Zahlungen bereitgestellt, die über die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung festgelegten Beträge an Bürger hinausgehen, die infolge von Atomtests auf dem Testgelände Semipalatinsk verletzt wurden.

Zeilen „150 – 200“. Es werden Informationen über Zahlungen bereitgestellt, die aus dem Bundeshaushalt in Beträgen finanziert werden, die über die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die obligatorische Sozialversicherung festgelegten Beträge an Personen aus Sonderrisikoeinheiten sowie an Personen hinausgehen, die eine Strahlenkrankheit erlitten oder erlitten haben oder eine Behinderung erlitten haben eine Folge von Strahlenunfällen, mit Ausnahme des Kernkraftwerks Tschernobyl.

Zeilen „210 – 230“. Es werden Informationen über Zuzahlungen von Leistungen bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit, Schwangerschaft und Geburt im Zusammenhang mit der Eintragung von Dienstzeiten in die Versicherungsakte der versicherten Person bereitgestellt, in denen der Bürger bei vorübergehender Erwerbsunfähigkeit nicht der Sozialversicherungspflicht unterlag und im Zusammenhang mit Mutterschaft gemäß Teil 4 Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Dezember 2006 N 255-FZ.

Zeilen „240 – 310“. Zusammenfassende Informationen über die Kosten, die dem Zahler im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherung im Falle einer vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit und im Zusammenhang mit der Mutterschaft entstehen und die über den in der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die vom Bund finanzierte obligatorische Sozialversicherung festgelegten Betrag hinausgehen Budget angegeben ist.

Anhang Nr. 5. Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämientarifs durch die in Artikel 427 Absatz 1 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler gemäß Abschnitt 1 der Berechnung

Anhang Nr. 5 wird von Organisationen ausgefüllt, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind (mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung von Technologie-Innovationsaktivitäten und die Zahlung von Zahlungen an in diesem Bereich tätige Personen getroffen haben einer Sonderwirtschaftszone für Technologie und Innovation oder einer Sonderwirtschaftszone für Industrie und Produktion) und Anwendung der in Absatz 1, Absatz 2, Artikel 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Tarife für Versicherungsprämien.

Notiz: Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind, füllen die Spalten 2 und 3 aus (Zeilen 010 - 040 und Zeile 050). Neu gegründete Organisationen füllen nur Spalte 3 aus (Zeilen 010 - 040 und Zeile 050). Spalte 2 wird von neu gegründeten Organisationen nicht ausgefüllt.

Zeile „010“. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) ist in Spalte 3 angegeben (die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter für die 9 Monate vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum ist in Spalte 2 angegeben) und wird auf die von Rosstat festgelegte Weise ermittelt.

Zeile „020“. In den Spalten 2 und 3 ist der Gesamtbetrag der Einkünfte angegeben, der gemäß Artikel 248 der Abgabenordnung der Russischen Föderation auf der Grundlage der Ergebnisse von 9 Monaten vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum und auf der Grundlage der Ergebnisse des aktuellen Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) ermittelt wurde. jeweils.

Zeile „030“. In den Spalten 2 und 3 ist die Höhe der Einnahmen aus dem Verkauf von Kopien von Computerprogrammen, Datenbanken, der Übertragung ausschließlicher Rechte an Computerprogrammen, Datenbanken, der Gewährung von Nutzungsrechten an Computerprogrammen, Datenbanken im Rahmen von Lizenzverträgen, aus der Erbringung von Dienstleistungen (Erbringung von Arbeiten) zur Entwicklung, Anpassung und Modifikation von Computerprogrammen, Datenbanken (Software und Informationsprodukte der Computertechnik) sowie Dienstleistungen (Arbeiten) zur Installation, Prüfung und Wartung dieser Computerprogramme auf der Grundlage der Ergebnisse von 9 Monaten vor dem aktuellen Abrechnungszeitraum bzw. basierend auf den Ergebnissen des aktuellen Berechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Zeile „040“. Er wird als Verhältnis der Werte der Zeilen 030 und 020 multipliziert mit 100 berechnet.

Zeile „050“. Das Datum und die Nummer der Eintragung in das Register der akkreditierten Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind, werden auf der Grundlage des erhaltenen Auszugs aus dem angegebenen Register angegeben, der von der zuständigen Bundesbehörde gemäß Abschnitt 9 der Verordnung über übermittelt wird staatliche Akkreditierung von Organisationen, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind, genehmigt durch das Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom 6. November 2007 N 758.

Anhang Nr. 6. Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämientarifs durch die in Artikel 427 Absatz 1 Absatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler gemäß Abschnitt 1 der Berechnung

Anhang Nr. 6 wird von Organisationen und Einzelunternehmern ausgefüllt, die das vereinfachte Steuersystem verwenden sowie UTII und vereinfachtes Steuersystem oder vereinfachtes Steuersystem und PSN, die im Absatz genannte Hauptart der nach OKVED klassifizierten Wirtschaftstätigkeit, kombinieren 5 von Absatz 1 von Artikel 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation und Anwendung der Tarife Versicherungsprämien gemäß Absatz 3, Absatz 2, Artikel 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Zeile „060“. Angegeben ist die Höhe des Einkommens, die gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation periodengerecht ab Beginn des Berichtszeitraums (Abrechnungszeitraums) ermittelt wird.

Zeile „070“. Angegeben ist die Höhe der Einkünfte aus dem Verkauf von Produkten und (oder) Dienstleistungen, die im Rahmen der Hauptwirtschaftstätigkeit erbracht werden und für die Zwecke der Anwendung von Artikel 427 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelt werden.

Zeile „080“. Angegeben ist der im Rahmen der Anwendung von Artikel 427 Absatz 6 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelte Einkommensanteil. Der Indikatorwert wird als Verhältnis der Werte der Zeilen 070 und 060 multipliziert mit 100 berechnet.

Anhang Nr. 7. Berechnung der Einhaltung der Bedingungen für das Recht, einen ermäßigten Tarif der Versicherungsprämien durch die in Artikel 427 Absatz 1 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler in Abschnitt 1 der Berechnung anzuwenden

Anhang Nr. 7 wird von gemeinnützigen Organisationen (mit Ausnahme staatlicher (kommunaler) Institutionen) ausgefüllt, die auf die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegte Weise registriert sind, ein vereinfachtes Steuersystem anwenden und Tätigkeiten gemäß dem durchführen Gründungsdokumente im Bereich der sozialen Dienste für die Bevölkerung, der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung, der Bildung, des Gesundheitswesens, der Kultur und Kunst (die Aktivitäten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und des Breitensports (mit Ausnahme des Berufssports) und Beantragung der Versicherung Prämiensätze gemäß Artikel 427 Absatz 3 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Notiz: Organisationen und Einzelunternehmer füllen die Zeilen 010 - 050, Spalte 1 aus, wenn sie Berechnungen für jeden Berichtszeitraum einreichen, Zeilen 010 - 050, Spalte 2, wenn sie Berechnungen für den Abrechnungszeitraum einreichen.

Zeile „010“. Angegeben ist der Gesamtbetrag des Einkommens, der gemäß Artikel 346.15 der Abgabenordnung der Russischen Föderation unter Berücksichtigung der in Artikel 427 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen ermittelt wird.

Zeile „020“. Die Höhe des Einkommens in Form von gezielten Einnahmen für die Aufrechterhaltung gemeinnütziger Organisationen und deren Ausübung gesetzlicher Tätigkeiten gemäß Artikel 427 Absatz 7 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation wird gemäß Absatz 2 bestimmt des Artikels 251 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Zeile „030“. Die Höhe der Einkünfte in Form von Zuschüssen, die für die Durchführung der in Artikel 427 Absatz 7 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Tätigkeiten erhalten werden, wird gemäß Artikel 251 Absatz 14 Absatz 1 der Abgabenordnung bestimmt der Russischen Föderation angegeben.

Zeile „040“. Angegeben ist die Höhe der Einkünfte aus der Ausübung der in den Absätzen siebzehn - einundzwanzig, vierunddreißig - sechsunddreißig, Absatz 5, Satz 1, Artikel 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Arten von Wirtschaftstätigkeiten.

Zeile „050“. Angegeben ist der zum Zwecke der Anwendung von Artikel 427 Absatz 7 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ermittelte Einkommensanteil, der sich aus dem Verhältnis der Summe der Zeilen 020, 030, 040 zu Zeile 010 multipliziert mit 100 berechnet.

Anhang Nr. 8. Informationen, die für die Anwendung eines ermäßigten Versicherungsprämiensatzes durch die in Artikel 427 Absatz 1 Absatz 9 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Zahler auf Abschnitt 1 der Berechnung erforderlich sind

Anhang Nr. 8 wird von einzelnen Unternehmern im PSN ausgefüllt und wendet die in Absatz 3, Absatz 2, Artikel 427 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Versicherungsprämiensätze in Bezug auf Zahlungen und Prämien an, die zugunsten der beteiligten Personen anfallen die im Patent angegebene Art der wirtschaftlichen Tätigkeit, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die die in den Absätzen 19, 45 - 48, Absatz 2 des Artikels 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation genannten Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben.

Notiz: Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen 020 – 060 muss der Anzahl der Patente entsprechen, die der einzelne Unternehmer im Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) erhalten hat.

Zeile „020“. Angegeben ist die Nummer des Patents, das dem einzelnen Unternehmer von der Steuerbehörde am Ort der Registrierung als Steuerpflichtiger, der das Patentbesteuerungssystem anwendet, erteilt wurde.

Zeile „030“. Der in der Patentanmeldung enthaltene OKVED ist angegeben.

Zeile „040“. Angegeben ist das Startdatum des Patents, das dem einzelnen Unternehmer von der Steuerbehörde am Ort der Registrierung als Steuerzahler unter Verwendung des PSN erteilt wurde.

Zeile 050. Das Ablaufdatum des vom einzelnen Unternehmer erteilten Patents ist angegeben.

Zeile „060“. Die Spalten 1 – 5 geben die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an, die einzelne Unternehmer zugunsten von Personen erhalten, die die im Patent angegebene Art der Wirtschaftstätigkeit ausüben, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die die in den Absätzen genannten Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben. 19, 45 – 48 Absatz 2 des Artikels 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Zeile „010“. In den Spalten 1 – 5 ist der Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die von einzelnen Unternehmern zugunsten von Personen anfallen, die die im Patent angegebene Art der Wirtschaftstätigkeit ausüben, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die die in den Absätzen genannten Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben. 19, 45 – 48 Absatz 2 des Artikels 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) sowie für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraums.

Notiz: Liegen mehrere ausgefüllte Blätter der Anlage 8 vor, wird Zeile 010 nur auf dem ersten Blatt ausgefüllt.

Anhang Nr. 9. Informationen, die für die Anwendung des in Artikel 425 Absatz 2 (Artikel 426 Absatz 2 Unterabsatz 2) der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Versicherungsprämientarifs auf Abschnitt 1 der Berechnung erforderlich sind

Anhang Nr. 9 wird von Zahlern ausgefüllt, die Arbeitsverträge abgeschlossen haben und Zahlungen und andere Vergütungen an ausländische Staatsbürger und Staatenlose leisten, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten (mit Ausnahme hochqualifizierter Fachkräfte).

Notiz: Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen 020 – 080 muss der Anzahl der Personen entsprechen – ausländische Staatsbürger oder Staatenlose, zu deren Gunsten Zahlungen und andere Vergütungen angefallen sind. Personen, die Staatsbürger von EAWU-Mitgliedsstaaten sind, werden nicht angegeben.

In den Zeilen 020 - 070 sind die Informationen zu einem ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen angegeben:

  • Nachname eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen.
  • der Name eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen.
  • Patronym eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen.
  • TIN eines ausländischen Staatsbürgers oder Staatenlosen (falls verfügbar).
  • SNILS (falls verfügbar).
  • Staatsbürgerschaft (falls vorhanden). Wenn Sie keine Staatsbürgerschaft besitzen, wird der Code „999“ angezeigt.

Zeile „080“. In den Spalten 1 – 5 ist die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen an einen ausländischen Staatsbürger oder Staatenlosen für den Abrechnungszeitraum (Meldezeitraum) ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) sowie angegeben jeweils für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Zeile „010“. In den Spalten 1 – 5 ist der Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen angegeben, die von Zahlern angefallen sind, die zu ihren Gunsten Arbeitsverträge mit ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen abgeschlossen haben, die sich vorübergehend in der Russischen Föderation aufhalten (mit Ausnahme von hochqualifizierten Fachkräften).

Notiz: Bei mehreren ausgefüllten Blättern wird Zeile 010 nur auf dem ersten ausgefüllt.

Anhang Nr. 10. Informationen, die für die Anwendung der Bestimmungen von Absatz 1, Absatz 3, Artikel 422 der Abgabenordnung der Russischen Föderation durch Organisationen erforderlich sind, die Zahlungen und andere Belohnungen zugunsten von Studenten in professionellen Bildungsorganisationen und höheren Bildungsorganisationen leisten Ausbildung im Vollzeitstudium für Tätigkeiten, die in studentischen Abteilungen (eingetragen im Bundes- oder Landesregister der staatlich geförderten Jugend- und Kindervereine) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen ausgeübt werden, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeitsleistungen ist und ( oder) die Erbringung von Dienstleistungen gemäß Abschnitt 1 der Berechnung

Anhang Nr. 10 wird von Zahlern ausgefüllt, die Zahlungen und andere Belohnungen zugunsten von Studierenden in Berufsbildungsorganisationen, Bildungseinrichtungen der höheren Bildung im Vollzeitstudium für Tätigkeiten leisten, die in einer Studierendenabteilung (im Bundes- oder Regionalregister eingetragen) ausgeübt werden von staatlich geförderten Jugend- und Kindervereinen) aus Arbeitsverträgen oder aus zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Notiz: Die Anzahl der ausgefüllten Zeilen 020 - 100 muss der Anzahl der Personen entsprechen, die in Berufsbildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung im Vollzeitstudium für Tätigkeiten in einem Studententeam studieren (im Bundes- oder Landesjugendregister eingetragen). und Kindervereine, die staatliche Unterstützung erhalten), denen der Zahler Zahlungen aus Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen geleistet hat, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen während des Abrechnungszeitraums ist.

Zeile „020“. Es wird eine eindeutige Nummer angegeben (in der vom Zahler beim Ausfüllen der Berechnung zugewiesenen Reihenfolge, beginnend mit „001“) einer Person, die in Berufsbildungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen der Hochschulbildung auf Vollzeitbasis für Aktivitäten studiert, die in durchgeführt werden eine Studentengruppe (im Bundes- oder Landesregister eingetragene Jugend- und Kindervereine mit staatlicher Unterstützung).

Zeilen „030 – 050“. Angegeben sind Nachname, Vorname und Vatersname des Studierenden.

Linien „060 und 070“. Angegeben sind das Datum und die Nummer des Dokuments, das die Mitgliedschaft des Studierenden in der Studierendengruppe bestätigt.

Linien „080 und 090“. Angegeben sind das Datum und die Nummer des Dokuments, das das Vollzeitstudium während der Dauer dieser Mitgliedschaft bestätigt.

Zeilen 100. In den Spalten 1 – 5 ist für jeden einzelnen Studierenden die Höhe der periodengerecht angefallenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen ab Beginn des Abrechnungszeitraums, für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) sowie für den ersten, zweiter und dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraum).

Zeile „010“. In den Spalten 1 – 5 ist der Gesamtbetrag der Zahlungen und sonstigen Vergütungen zugunsten von Studierenden in Berufsbildungseinrichtungen, Hochschulbildungseinrichtungen im Vollzeitstudium für Tätigkeiten in einer Studierendengruppe (im Bundes- oder Landesjugendregister eingetragen) angegeben und staatlich geförderte Kindervereine) im Rahmen von Arbeitsverträgen oder zivilrechtlichen Verträgen, deren Gegenstand die Erbringung von Arbeiten und (oder) die Erbringung von Dienstleistungen ist.

Bei mehreren ausgefüllten Blättern wird Zeile 010 nur auf dem ersten Blatt ausgefüllt.

Zeile „110“. Die eindeutige Nummer der Person wird in Zeile 020 angezeigt.

Zeile „120“. Angegeben ist der Name des Jugend- bzw. Kindervereins, der staatliche Förderung erhält.

Zeile „130“. Angegeben ist das Datum der Eintragung in das Register des Bundesorgans, das die Aufgaben der Umsetzung der Landesjugendpolitik in Bezug auf staatlich geförderte Jugend- oder Kindervereine wahrnimmt.

Zeile „140“. Angegeben ist die Nummer des Eintrags im Register des Bundesorgans, das die Aufgaben der Umsetzung der Landesjugendpolitik gegenüber einem staatlich geförderten Jugend- oder Kinderverein wahrnimmt.

Abschnitt 2. Zusammenfassende Daten zu den Verpflichtungen der Versicherungsprämienzahler – Berechnung der bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebe

Abschnitt 2 wird von den Leitern der bäuerlichen Betriebe ausgefüllt.

Zeile „010“. Der Code wird gemäß OKTMO angegeben. Geben Sie beim Ausfüllen der Zeile 010 den Code der Gemeinde, des Gebiets zwischen den Siedlungen und der zur Gemeinde gehörenden Siedlung an, auf deren Gebiet der Zahler Versicherungsprämien zahlt.

Zeile „020“. Angegeben ist die KBK, auf die die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherungspflicht angerechnet werden.

Zeile „030“. Die Höhe der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung, die für den Abrechnungszeitraum an den Haushalt zu zahlen sind, wird gemäß den Artikeln 430 und 432 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Zeile „040“. Angegeben ist die KBK, auf die die Versicherungsprämien der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet werden.

Zeile „050“. Die Höhe der Versicherungsprämien für die obligatorische Krankenversicherung, die für den Abrechnungszeitraum an den Haushalt zu zahlen sind, wird gemäß den Artikeln 430 und 432 der Abgabenordnung der Russischen Föderation angegeben.

Anhang Nr. 1. Berechnung der Höhe der Versicherungsprämien, die für den Leiter und die Mitglieder eines bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Unternehmens gemäß Abschnitt 2 der Berechnung zu zahlen sind

Zeilen „010 – 090“ wird für jedes Mitglied des bäuerlichen Betriebes, einschließlich des Leiters des bäuerlichen Betriebes, für jeden Zeitraum (innerhalb des Berechnungsjahres) ausgefüllt, in dem die Person Mitglied des bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebes war.

Zeilen „010 – 030“. Der vollständige Name des Mitglieds des bäuerlichen Bauernhofs, einschließlich des Leiters des bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebs, wird gemäß den Ausweisdokumenten angegeben.

Zeile „040“. Die TIN jedes Mitglieds des bäuerlichen Bauernhofs, einschließlich ihm, wird gemäß der Registrierungsbescheinigung der Person bei der Steuerbehörde (sofern vorhanden) angegeben.

Zeile „050“. Die SNILS-Nummer jedes Mitglieds des bäuerlichen Bauernhofs, einschließlich des Leiters des bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebs, wird gemäß der Versicherungsbescheinigung der obligatorischen Rentenversicherung angegeben.

Zeile „060“. Das Geburtsjahr jedes Mitglieds des bäuerlichen Bauernhofs, einschließlich seines Leiters, ist angegeben.

Zeile „070“. Das Datum des Eintritts (im Abrechnungszeitraum) in die Mitglieder des bäuerlichen Betriebes wird entsprechend dem Antrag angegeben.

Zeile „080“ Angegeben ist das Datum des Austritts (im Abrechnungszeitraum) aus dem bäuerlichen Betrieb gemäß Antrag.

Notiz: War ein Mitglied eines bäuerlichen Betriebs während des gesamten Abrechnungszeitraums Mitglied eines bäuerlichen (landwirtschaftlichen) Betriebes, so werden in den Zeilen 070 bzw. 080 das Beginn- und das Enddatum des Abrechnungszeitraums, für den die Berechnung eingereicht wird, eingetragen .

Zeile „090“. In den Spalten 1 – 2 sind die Beträge der an den Haushalt zu zahlenden Versicherungsbeiträge für jedes Mitglied des bäuerlichen Bauernhofs, einschließlich seines Leiters, für die obligatorische Rentenversicherung bzw. die obligatorische Krankenversicherung angegeben.

Abschnitt 3. Berechnung „Personalisierte Angaben zu den versicherten Personen“.

Abschnitt 3 wird für alle Versicherten für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) ausgefüllt, einschließlich derer, zu deren Gunsten im Berichtszeitraum Zahlungen und sonstige Vergütungen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen und Zivilverträgen angefallen sind, deren Gegenstand ist die Erbringung von Werken, die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Urheberrechtsverträgen zugunsten von Urhebern von Werken im Rahmen von Vereinbarungen über die Veräußerung des ausschließlichen Rechts an Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, Verlagslizenzverträgen, Lizenzverträgen über die Gewährung des Rechts zur Nutzung von Werken der Wissenschaft, Literatur, Kunst, einschließlich Vergütungen, die Rechteverwaltungsorganisationen auf kollektiver Basis zugunsten der Urheber von Werken aufgrund von Verträgen mit Nutzern oder mit denen Arbeitsverträge und (oder) zivilrechtliche Verträge abgeschlossen wurden, erwirtschaften.

Notiz: In personalisierten Informationen über versicherte Personen, die keine Daten über die Höhe der zugunsten einer Person in den letzten drei Monaten des Berichtszeitraums (Berechnungszeitraums) aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen enthalten, wird Abschnitt 3 Unterabschnitt 3.2 nicht ausgefüllt.

Beim Befüllen Zeilen 010 Bei der erstmaligen Übermittlung von Informationen für den Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraum wird „0-“ in die aktualisierte Berechnung für den entsprechenden Abrechnungs-(Berichts-)Zeitraum eingegeben, die Anpassungsnummer wird angegeben (z. B. „1-“, „2-“); und so weiter).

Feld 020 wird gemäß den Codes ausgefüllt, die den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) definieren:

  • „21“ – für das 1. Viertel.
  • „31“ – für ein halbes Jahr.
  • „33“ – in 9 Monaten.
  • „34“ – basierend auf den Ergebnissen des Jahres.
  • „51“ – für das 1. Quartal während der Reorganisation (Liquidation) der Organisation.
  • „52“ – für sechs Monate während der Reorganisation (Liquidation) der Organisation.
  • „53“ – für 9 Monate während der Reorganisation (Liquidation) der Organisation.
  • „90“ – pro Jahr während der Reorganisation (Liquidation) der Organisation.

Der Wert des Feldes 020 muss dem Wert des Feldes „Berechnung (Berichtszeitraum (Code)“ der Titelseite der Berechnung entsprechen.

Feld „030“. Es wird das Jahr für den Abrechnungszeitraum (Berichtszeitraum) angegeben, über den Informationen bereitgestellt werden. Der Wert des Feldes 030 muss mit dem Wert des Feldes „Kalenderjahr“ auf der Titelseite der Berechnung übereinstimmen.

Feld „040“. Die Seriennummer der Informationen wird angegeben.

Feld „050“. Das Datum der Übermittlung der Informationen an das Finanzamt ist angegeben.

In Unterabschnitt 3.1 sind die personenbezogenen Daten des einzelnen Einkommensempfängers aufgeführt.

Zeile „060“. Die TIN der Person wird angegeben.

Zeile „070“. Angegeben ist die SNILS-Nummer der versicherten Person.

Zeile „080“. Der vollständige Nachname der Person wird gemäß dem Ausweisdokument angegeben.

Zeile „090“. Der vollständige Name der Person wird gemäß dem Ausweisdokument angegeben.

Zeichenfolge „100“. Der vollständige zweite Vorname der Person wird gemäß dem Ausweisdokument angegeben.

Zeile „110“. Das Geburtsdatum der Person wird gemäß dem Dokument zum Nachweis ihrer Identität angegeben.

Zeile „120“. Angegeben ist der Zahlencode des Landes, dessen Staatsbürger die Person ist. Der Ländercode wird gemäß OKSM angegeben.

Notiz: Wenn eine Person keine Staatsbürgerschaft besitzt, gibt Zeile 120 den Code des Landes an, das das Dokument zum Nachweis seiner Identität ausgestellt hat.

Zeile „130“. Der digitale Geschlechtscode der Person wird angezeigt:

  • „1“ – männlich.
  • „2“ – weiblich.

Zeile „140“. Angegeben ist der Code des Ausweisdokuments der Person. Wenn es sich bei dem angegebenen Dokument um einen Reisepass eines russischen Staatsbürgers handelt, wird der Code „ 21 ", ausländischer Staatsbürger - " 10 «, « 07 „wenn Militärausweis und“ 03 » wenn die Geburtsurkunde.

Zeile „150“. Angegeben sind die Einzelheiten des Ausweisdokuments einer Person (Serie und Nummer des Dokuments). Das „N“-Zeichen wird nicht eingefügt; die Serien- und Dokumentennummer werden durch das „ “ („Leerzeichen“) getrennt.

Zeilen „160 – 180“. Das Zeichen der versicherten Person im System der obligatorischen Renten-, Kranken- und Sozialversicherung ist jeweils angegeben:

  • „1“ – ist die versicherte Person.
  • „2“ – ist keine versicherte Person.

Unterabschnitt 3.2 enthält Informationen über die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die Beitragszahler zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufen sind, sowie Informationen über die aufgelaufenen Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung.

Beim Ausfüllen von Unterabschnitt 3.2 wird die erforderliche Anzahl von Berechnungszeilen ausgefüllt, wenn der Versicherungsprämienzahler Zahlungen und andere Vergütungen an eine versicherungsprämienpflichtige Person zu unterschiedlichen Sätzen berechnet.

Bei der Übermittlung von Informationen, deren Anpassung nicht mit einer Änderung des Versicherungsprämiensatzes zusammenhängt, werden im Korrekturformular alle Indikatoren des Formulars ausgefüllt, sowohl diejenigen, die angepasst werden müssen, als auch diejenigen, die keiner Anpassung bedürfen.

Unterabschnitt 3.2.1 berücksichtigt nicht die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die der Zahler zugunsten einer natürlichen Person angefallen ist, anhand derer die Versicherungsprämien berechnet werden, sowie die Höhe der Versicherungsprämien, die der Zahler der Versicherungsprämien zugunsten einer natürlichen Person berechnet hat einer natürlichen Person gemäß Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Die Spalten 190 geben die fortlaufende Nummer des Monats im Kalenderjahr („01“, „02“, „03“ usw.) für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) an. jeweils.

Zählt „200“. Der Kategoriecode der versicherten Person wird jeweils für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum) angegeben (siehe Codes der Kategorie der versicherten Person). Dieser Code ist mit Großbuchstaben des russischen Alphabets gefüllt.

Spalten „210“. Die Höhe der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die der Zahler zugunsten einer natürlichen Person für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) aufgelaufen ist, jeweils getrennt für jeden Monat und Kategoriecode der versicherten Person angegeben ist.

Spalten „220“. Die Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien für die obligatorische Rentenversicherung wird in Beträgen angegeben, die für jede versicherte Person den Höchstwert der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 421 Absätze 4 und 5 festgelegten Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien nicht überschreiten Steuergesetzbuch der Russischen Föderation, für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum), jeweils getrennt für jeden Monat und Kategoriecode der versicherten Person.

Spalten „230“. Die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die zugunsten einer natürlichen Person aus zivilrechtlichen Verträgen für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) aufgelaufen sind, werden jeweils separat für jeden Monat und Kategoriecode des angegeben versicherte Person.

Spalten „240“. Die Höhe der Versicherungsprämien, die der Zahler der Versicherungsprämien zugunsten einer natürlichen Person in Beträgen berechnet, die für jede versicherte Person den Höchstwert der von der Regierung der Russischen Föderation gemäß den Abschnitten 4 und 5 festgelegten Bemessungsgrundlage für die Versicherungsprämien nicht überschreiten des Artikels 421 der Abgabenordnung der Russischen Föderation für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) jeweils getrennt für jeden Monat und den vom Zahler auf Zahlungen angewandten Tarif und sonstige Vergütung zugunsten einer Einzelperson gesondert für jeden Monat und Kategoriecode der versicherten Person.

Zeile „250“. Der Gesamtbetrag der vom Zahler zugunsten einer natürlichen Person in den letzten drei Monaten des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen, die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung in Beträgen, die für jeden Versicherten den Höchstbetrag nicht überschreiten Der Wert der Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge wird von der Regierung der Russischen Föderation gemäß Artikel 421 Absätze 4 und 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation sowie die Höhe der vom Zahler aufgelaufenen Versicherungsprämien angegeben Versicherungsprämien zugunsten einer natürlichen Person für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

In Unterabschnitt 3.2.2 werden die Beträge der Zahlungen und sonstigen Vergütungen berücksichtigt, die der Zahler zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufen ist, anhand derer die Versicherungsprämien berechnet werden, sowie die Höhe der Versicherungsprämien, die der Zahler von Versicherungsprämien zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufen ist natürliche Person gemäß Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation.

Spalten „260“. Die laufende Nummer des Monats im Kalenderjahr („01“, „02“, „03“ usw.) wird jeweils für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums) angegeben .

Spalten „270“. Der Tarifcode, den der Zahler auf Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten einer versicherungspflichtigen Person für die obligatorische Rentenversicherung zu den in Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Zusatztarifen anwendet (siehe Tarifcodes des Zahlers), wird angegeben, z jeweils der erste, zweite und dritte Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Berichtszeitraums).

Spalten „280“. Die Höhe der vom Zahler zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen, vorbehaltlich der Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu den in Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten zusätzlichen Sätzen, für die zunächst Versicherungsprämien erhoben werden , zweiter und dritter Monat der letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum), jeweils getrennt für jeden Monat und den Tarif, den der Zahler für Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten einer natürlichen Person gemäß den Tarifcodes der Versicherung anwendet Prämienzahler.

Spalten „290“. Die Höhe der Versicherungsprämien zu den in Artikel 428 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegten Zusatztarifen, berechnet vom Zahler der Versicherungsprämien zugunsten einer natürlichen Person, für den ersten, zweiten und dritten Monat der letzten drei Monate der Abrechnung (Berichts-)Zeitraum bzw. gesondert für jeden Monat und den vom Zahler angewandten Tarif werden Zahlungen und sonstige Vergütungen zugunsten einer natürlichen Person gemäß den Tarifcodes der Versicherungsprämienzahler angegeben.

Zeile „300“. Der Gesamtbetrag der vom Zahler zugunsten einer natürlichen Person aufgelaufenen Zahlungen und sonstigen Vergütungen, auf die für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraums) Versicherungsbeiträge für die obligatorische Rentenversicherung zu zusätzlichen Sätzen berechnet werden, sowie die Höhe von Angegeben sind die Versicherungsbeiträge zur obligatorischen Rentenversicherung zu zusätzlichen Sätzen, die vom Zahler zugunsten einer Person berechneten Versicherungsprämien für die letzten drei Monate des Abrechnungszeitraums (Meldezeitraum).

Tarifcodes des Zahlers

Code Vollständiger Name
01 Zahler von Versicherungsprämien, die dem allgemeinen Steuersystem unterliegen und den Basistarif der Versicherungsprämien anwenden
02 Zahler von Versicherungsprämien, die einem vereinfachten Steuersystem unterliegen und den Basistarif der Versicherungsprämien anwenden
03 Zahler von Versicherungsprämien zahlen eine einheitliche Steuer auf das kalkulatorische Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten und wenden den Basistarif der Versicherungsprämien an
04 Zahler von Versicherungsprämien sind Wirtschaftssubjekte und Personengesellschaften, deren Tätigkeit in der praktischen Anwendung (Umsetzung) der Ergebnisse geistiger Tätigkeit (Programme für elektronische Computer, Datenbanken, Erfindungen, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Auswahlergebnisse, Topologien integrierter Schaltkreise, Produktionsgeheimnisse ( Know-how), deren ausschließliche Rechte den Gründern (Teilnehmern) (auch gemeinsam mit anderen Personen) solcher Wirtschaftssubjekte, Teilnehmern solcher Wirtschaftspartnerschaften - haushaltswissenschaftlichen Einrichtungen und autonomen wissenschaftlichen Einrichtungen oder Hochschulbildungsorganisationen - gehören Bildung, die Haushaltsinstitutionen, autonome Institutionen sind
05 Zahler von Versicherungsprämien, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung von Aktivitäten im Bereich Technologie-Innovation getroffen haben und Zahlungen an Personen leisten, die in einer Sonderwirtschaftszone für Technologie-Innovation oder in einer Sonderwirtschaftszone für Industrieproduktion tätig sind, sowie Zahler von Versicherungsprämien, die Vereinbarungen über die Durchführung von Tourismus- und Freizeitaktivitäten und die Zahlung von Zahlungen an Personen getroffen haben, die in Sonderwirtschaftszonen für Tourismus und Freizeit arbeiten, werden durch einen Beschluss der Regierung der Russischen Föderation zu einem Cluster zusammengefasst
06 Zahler von Versicherungsprämien, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind (mit Ausnahme von Organisationen, die mit den Leitungsorganen von Sonderwirtschaftszonen Vereinbarungen über die Durchführung von Technologie-Innovationsaktivitäten und die Zahlung von Zahlungen an Personen getroffen haben, die in einem Technologie-Innovations-Sondergebiet tätig sind Wirtschaftszone oder Industrieproduktionszone)
07 Zahler von Versicherungsprämien, die Zahlungen und andere Vergütungen an Besatzungsmitglieder von Schiffen leisten, die im russischen internationalen Schiffsregister eingetragen sind, für die Ausübung der Arbeitspflichten eines Schiffsbesatzungsmitglieds
08 Zahler von Versicherungsprämien, die das vereinfachte Steuersystem anwenden, und die Hauptart der Wirtschaftstätigkeit, die in Artikel 427 Absatz 1 Unterabsatz 5 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind
09 Zahler von Versicherungsprämien, die eine einzige Steuer auf kalkulatorisches Einkommen für bestimmte Arten von Tätigkeiten zahlen und über eine Lizenz für pharmazeutische Tätigkeiten verfügen – in Bezug auf Zahlungen und Belohnungen an natürliche Personen, die gemäß dem Gesetz vom 21. November 2011 N 323-FZ
10 Zahler der Versicherungsprämien sind gemeinnützige Organisationen (mit Ausnahme staatlicher (kommunaler) Institutionen), die nach den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation registriert sind, ein vereinfachtes Steuersystem anwenden und Tätigkeiten im Bereich der sozialen Dienste ausüben Bevölkerung, wissenschaftliche Forschung und Entwicklung, Bildung, Gesundheitswesen gemäß den Gründungsdokumenten, Kultur und Kunst (die Aktivitäten von Theatern, Bibliotheken, Museen und Archiven) und Breitensport (außer Profisport)
11 Zahler der Versicherungsprämien sind gemeinnützige Organisationen, die nach dem in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren registriert sind und das vereinfachte Steuersystem anwenden
12 Zahler der Versicherungsprämien sind Einzelunternehmer, die PSN in Bezug auf Zahlungen und Prämien anwenden, die zugunsten von Personen anfallen, die die im Patent angegebene Art der Wirtschaftstätigkeit ausüben, mit Ausnahme von Einzelunternehmern, die die in den Absätzen 19 genannten Arten von Geschäftstätigkeiten ausüben , 45 - 47 Absätze 2 Artikel 346.43 der Abgabenordnung der Russischen Föderation
13 Zahler von Versicherungsprämien, die den Status von Teilnehmern an einem Projekt zur Durchführung von Forschung, Entwicklung und Vermarktung ihrer Ergebnisse gemäß dem Gesetz vom 28. September 2010 N 244-FZ erhalten haben
14 Zahler von Versicherungsprämien, die gemäß dem Gesetz vom 29. November 2014 N 377-FZ den Status eines Teilnehmers einer freien Wirtschaftszone erhalten haben
15 Zahler von Versicherungsprämien, die gemäß dem Gesetz vom 29. Dezember 2014 N 473-FZ den Status eines Einwohners des Gebiets mit rascher sozioökonomischer Entwicklung erhalten haben
16 Zahler von Versicherungsprämien, die gemäß dem Gesetz vom 13. Juli 2015 N 212-FZ den Status eines Einwohners des Freihafens Wladiwostok erhalten haben
21 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind
22 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind
23 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind, bei der Festlegung der Klasse der Arbeitsbedingungen – gefährlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen – 4
24 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind, bei der Festlegung der Klasse der Arbeitsbedingungen – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen – 3.4
25 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind, bei der Festlegung der Klasse der Arbeitsbedingungen – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen – 3.3
26 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind, bei der Festlegung der Klasse der Arbeitsbedingungen – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen – 3.2
27 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien zu zusätzlichen Sätzen zahlen, die in Artikel 428 Absatz 3 der Abgabenordnung der Russischen Föderation festgelegt sind, bei der Festlegung der Klasse der Arbeitsbedingungen – schädlich, Unterklasse der Arbeitsbedingungen – 3.1
28 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien für zusätzliche Sozialversicherungen gemäß Artikel 429 Absatz 1 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zahlen
29 Zahler von Versicherungsprämien, die Versicherungsprämien für zusätzliche Sozialversicherungen gemäß Artikel 429 Absatz 2 der Abgabenordnung der Russischen Föderation zahlen

Strafe für das Versäumnis, Versicherungsprämienzahlungen einzureichen

Für die verspätete Einreichung von Versicherungsprämienzahlungen sind folgende Strafen vorgesehen:

  • bei pünktlicher Zahlung der Versicherungsprämien - 1.000 Rubel.
  • wenn keine Versicherungsprämien gezahlt wurden - 5 % des Betrags der auf der Grundlage dieser Berechnung zu zahlenden Versicherungsprämien für jeden vollen oder angefangenen Monat ab dem für die Einreichung festgelegten Datum, jedoch nicht mehr als 30 % des angegebenen Betrags und nicht weniger als 1.000 Rubel.

Keine Abrechnung der Versicherungsprämien

Berechnungen der Versicherungsprämien müssen von einzelnen Unternehmern oder Organisationen eingereicht werden, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Daher reichen Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter diese Berechnung nicht ein.

Notiz: Im Hinblick auf die Notwendigkeit, Berechnungen für Organisationen und Einzelunternehmer vorzulegen, die keine tatsächliche Geschäftstätigkeit ausüben und keine Zahlungen an Mitarbeiter leisten, hat das Finanzministerium im Schreiben vom 24. März 2017 N 03-15-07/17273 direkt darauf hingewiesen diese Arbeitgeber verpflichtet eine Berechnung mit Nullindikatoren bei der Steuerbehörde am Ort der Registrierung einreichen.

Im obigen Schreiben wird nicht angegeben, welche Blätter bei der Einreichung der Nullberechnung ausgefüllt werden müssen, aber gemäß dem Verfahren zum Ausfüllen der Berechnung und dem Format für die Übermittlung von Informationen darüber in elektronischer Form sollte die Nullberechnung für Versicherungsprämien erfolgen enthalten sein.